Drucksache Nr. 1093/2026:
Grundschule Wilhelm-Busch-Schule, Teilsanierung

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Schul- und Bildungsausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Schul- und Bildungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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1093/2026
3 online
 

Grundschule Wilhelm-Busch-Schule, Teilsanierung

Antrag,

1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO, Sanierung der Wilhelm-Busch-Schule durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit) und
2. der Mittelfreigabe in Höhe von insgesamt 26.180.000 € durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (finanzielle Zuständigkeit),
zuzustimmen.
3. Die Grundschule Wilhelm-Busch-Schule für die Dauer der Sanierungsmaßnahmen am Stammhaus ab dem Schuljahr 2027/28 bis zum Ende des Schuljahres 2028/29 vollständig an den Interimsstandort Göttinger Straße 23, 30449 Hannover, auszulagern.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die verfolgte Zielsetzung wird sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus und soll gleichzeitig zu
einer sicheren Unterbringung von Schüler*innen und Lehrkräften sowie pädagogischem und sonstigem Personal der Grundschule beitragen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Projekt führt zu einer Verringerung des Heizenergieverbrauchs und hat positive Auswirkungen auf das Klima. Durch die Modernisierung der Beleuchtung (z.B. Umrüstung auf LED) wird grundsätzlich Strom eingespart. Der heizenergiesparende Betrieb erforderlicher neuer Lüftungsgeräte benötigt zusätzlichen Strom.


Die Erneuerung und Verstärkung der Dachdämmung, die zusätzliche Innendämmung von Außenwänden, die energetische Sanierung der Fensterflächen und der Einbau neuer Heizungs- und Lüftungstechnik verringern als Gesamtkonzept insgesamt den Energieverbrauch und kompensieren damit den Energieaufwand zur Herstellung der verwendeten neuen Baumaterialien.
Durch die Verwendung des Bestandsgebäudes wird Graue Energie langfristig gespeichert.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 19 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 21102301
GS Wilh.-Busch, Sanierung
EinzahlungenAuszahlungen
   
Baumaßnahmen €26,180,000.00
Erwerb von bewegl. Sachvermögen €163,500.00
   
Saldo Investitionstätigkeit (€26,343,500.00)

Teilergebnishaushalt 19, 40 - Investitionstätigkeit
Produkt 11118
Produkt 21102
Gebäudemanagement
Grundschulen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
   
   
Sach- und Dienstleistungen €740,400.00
Abschreibungen €539,950.00
Zinsen o.ä. (TH 99) €395,200.00
   
Saldo ordentliches Ergebnis (€1,675,550.00)
   
  
Anmerkung:
Es entstehen Einrichtungskosten sowie Transport- und Entsorgungskosten von insgesamt
589.800 € davon 163.500 € aus Teilfinanzhaushalt 40 und 426.300 € aus dem Teilergebnishalt 40 (bei Sach- und Dienstleistung ausgewiesen).

Die Einrichtungskosten sind nachrichtlich in der Kostentabelle enthalten, jedoch nicht Teil dieser Beschlussfassung.

Sach- u. Dienstleistungen
Bauliche Unterhaltung gemäß Richtwert der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) 1,2 % von 26.180.000 € = 314.100 €.

Beschaffung der nichtinvestiven Einrichtungsgegenstände, Transport- und Entsorgungskosten (einmalig) = 426.300 €


Abschreibungen
2 % von 26.180.000 € = 523.600 € sowie 10 % von 163.500 € = 16.350 €

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundene Investitionssumme von 26.180.000 € = 392.700 €, sowie Einrichtungskosten 163.500 € =
rd. 2.500 €


Die anfallenden Aufwendungen in Höhe von 1.249.250 € (426.300 € werden nur einmalig benötigt) führen durch die interne Leistungsverrechnung/Nutzungsentgelte zu erhöhten Aufwendungen im Teilhaushalt 40, Produkt 21102 Grundschulen.



Finanzierung
Aus dem Teilfinanzhaushalt 19 stehen in den Haushaltsjahren 2026 bis 2031 im Produkt 21102301 Mittel in der erforderlichen Höhe von 26.180.000 € bereit.

Begründung des Antrages

Schulentwicklung
Die Grundschule Wilhelm-Busch-Schule ist eine vierzügige Ganztagsgrundschule im Stadtteil Oberricklingen im Stadtbezirk Ricklingen. Im aktuellen Schuljahr besuchen
insgesamt 418 Schüler*innen die Schule, davon 20 mit anerkanntem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung. Die Schule wird dauerhaft für die Bedarfsdeckung im
Stadtteil benötigt.

Für die Dauer der Baumaßnahme soll die Schule im Interesse einer schnellstmöglichen und wirtschaftlichen Baudurchführung in den Auslagerungsstandort Göttinger Straße ausgelagert werden.
Begründung:
Für die Schulen sind Sanierungen auf dem Schulgrundstück im laufenden Schulbetrieb immer mit erheblichen Belastungen verbunden. Neben dem unvermeidbaren Baulärm würde
die Auslagerungssituation mittels mobiler Raumeinheiten auf dem eigenen Schulgrundstück eine erhebliche Beeinträchtigung und Verkleinerung des Schulhofes bedeuten. Eine weitere
Verringerung der Schulhoffläche wäre durch die Baustelleneinrichtung am Schulgebäude sowie die Einrichtung von Baustraßen für den Materialtransport unvermeidbar.

Darüber hinaus würde die Sanierung eines Schulstandortes im laufenden Betrieb eine Umsetzung in verschiedenen Bauabschnitten erfordern. Dies würde zu einer unwirtschaftlichen deutlichen Verlängerung der Baumaßnahme führen und zusätzliche Umzüge der Schule innerhalb des Gebäudes und etwaiger mobiler Raumeinheiten erfordern.

Durch die geplante befristete Verlegung des gesamten Schulstandortes zum Auslagerungsstandort Göttinger Straße entfallen die o.g. Belastungen und die Bauzeit am Schulstandort wird erheblich verringert.

Der Auslagerungsstandort verfügt neben dem Schulgebäude über eine ausreichende Außen- und Schulhoffläche, lediglich eine Sporthalle ist nicht vorhanden. Am Standort der Grundschule Wilhelm-Busch-Schule wird die Sporthalle aufgrund der notwendigen Sanierungsmaßnahmen nicht zur Verfügung stehen. Der Sportunterricht wird deshalb in anderen, ggfs. anzumietenden, Hallen oder Räumen stattfinden. Dies wird ebenfalls in der weiteren Vorbereitung mit der Schule abgestimmt und ggfs. auch notwendige Ausstattungsgegenstände zur Verfügung gestellt.

Die zukünftige Schulhoffläche befindet sich im Hof zwischen dem Schulstandort sowie dem als Bürogebäude genutzten Teil des U-förmigen Gebäudekomplexes. Hier sehen die Planungen vor, aktive und sportliche Bewegungsmöglichkeiten anzubieten, wie beispielsweise ein Multifunktionsfeld, ein 3er-Basketball-Feld und eine Calisthenics-Anlage.



Es besteht am Auslagerungsstandort keine Belastung des Unterrichts durch Baulärm. Die gesamte Schulgemeinschaft bleibt zusammen, da alle Klassen sowie das gesamte Lehrkräftekollegium und weitere Mitarbeitende am Auslagerungsstandort in einem räumlich gut ausgestatteten Gebäude unterrichten und betreuen können. Des Weiteren muss nur ein Hin- und Rückumzug zum Auslagerungsstandort durchgeführt werden.

Die befristete Änderung des Schulstandortes stellt für alle Beteiligten gleichzeitig eine Abkehr von gewohnten Schulwegen dar. Daher wird die Verwaltung bei Bedarf einen Bustransfer vom originären Schulstandort zum Auslagerungsstandort bereitstellen. Der Bustransfer wird den Bedürfnissen der Schule angepasst. Die Details werden rechtzeitig mit der Schulleitung und dem Schulvorstand abgestimmt.

Erste Gespräche mit der Schulleitung zur geplanten Auslagerung haben stattgefunden und diese steht ebenso wie das Kollegium der geplanten Verlagerung zur Göttinger Straße aufgrund der besseren Rahmenbedingungen positiv gegenüber.
Ebenfalls wurde der Schulelternrat in einer außerordentlichen Versammlung über die geplanten Maßnahmen umfassend informiert. Dort geäußerte Bedenken decken sich mit den genannten Abstimmungsbedarfen hinsichtlich eines Busshuttles, der Sicherstellung des Sportunterrichts und der ordnungsgemäßen Sicherstellung von Schulbetrieb und Ganztagsbetreuung. Gleichzeitig war ein grundsätzliches Verständnis für die geplante Auslagerung zu erzielen. Damit wurde auch dem Antrag des Stadtbezirksrates 15-0238/2026 zur Beteiligung der Schulgemeinschaft entsprochen, die selbstverständlich im weiteren Verfahren fortgesetzt wird.

Der Schulstandort Göttinger Straße wurde von der Landeshauptstadt Hannover als Schulträgerin angemietet (vertrauliche DS Nr. 0996/2024), um die Resilienz der
Schullandschaft für die kommenden Jahre herzustellen. Der Standort umfasst ein Raumprogramm für eine vierzügige Schule der Sekundarstufe I inklusive eines
Ganztagsbereiches und einer Mensa. Durch dieses Raumprogramm werden auch die für eine Grundschule erforderlichen Räume inklusive Verwaltungsbereich, Inklusionsflächen und
Ganztagsbetrieb abgebildet. Der hochwertige Standort bietet damit alle Voraussetzungen für einen organisatorisch und pädagogisch guten und störungsfreien Schulbetrieb.

Insgesamt erwartet die Verwaltung durch die geplante Auslagerungsmaßnahme eine Reduzierung der Bauzeit um die Hälfte auf zwei Jahre. Der Verzicht auf eine Modulanlage ist zudem nachhaltig und führt zu Einsparungen bei den investiven Kosten der Sanierungsmaßnahme.


Allgemeines / Maßbeschreibung:
Die in Abschnitten von 1957-65 errichtete Grundschule Wilhelm-Busch wurde vom Architekten Dieter Oesterlen (vgl. Nds. Landtag und Historisches Museum) entworfen und ist aufgrund seiner hohen kulturhistorischen Bedeutung als Baudenkmal ausgewiesen.

Mit dieser Baumaßnahme soll zunächst im Wesentlichen die Gebäudehülle denkmalgerecht im notwendigen Maß saniert werden. Darüber hinaus werden angrenzende wirtschaftlich und technisch gebotene gebäudetechnische Anpassungen vorgenommen. Dadurch verbessert sich auch die Energieeffizienz und die Klimaresilienz.
Die vorliegende technisch abgestimmte Planung erfüllt die Anforderungen der Schule, die bautechnischen Anforderungen sowie die Anforderungen der Unteren Denkmalschutzbehörde auf wirtschaftliche Weise.








Weitere Einzelheiten der beabsichtigten Baumaßnahme können der als Anlage 1 beigefügten Baubeschreibung und den als Anlage 3 beigefügten Plänen entnommen werden.

Barrierefreiheit
Im Rahmen der Genehmigung wurde der Beauftragte für Menschen mit Behinderung, Dez. III, beteiligt. Die Barrierefreiheit ist aber nicht betroffen.

Terminplanung
Unter der Voraussetzung der Beschlussfassung noch vor der Sommerpause 2026 und der vorauslaufenden Auslagerung in die Göttinger Straße ist die Umsetzung der Baumaßnahme ab Mitte 2027 bis zum 2. Halbjahr 2029 vorgesehen.
19 .2
Hannover / May 22, 2026