Drucksache Nr. 1093/2010:
Bebauungsplan Nr. 545, 3. Änderung - Gewerbegebiet Hainholz/Einrichtungshaus Staude,
Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
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1093/2010
4
 

Bebauungsplan Nr. 545, 3. Änderung - Gewerbegebiet Hainholz/Einrichtungshaus Staude,
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 545, 3. Änderung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Es ist davon auszugehen, dass durch die Planung zur Sicherung und Erweiterung des bereits seit vielen Jahren vorhandenen Möbel- und Einrichtungshauses keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen von Frauen oder Männern zu erwarten sind. Der Standort hat eine gute Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt Hannover.

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 545, 3. Änderung hat in der Zeit vom 26. März bis zum 26. April 2010 öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen zur Planung sind nicht eingegangen.

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist Bestandteil der Anlage 3 zur Drucksache.
Die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB ist als Anlage 4 beigefügt.
Der Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.
61.11 
Hannover / 12.05.2010