Drucksache Nr. 1092/2016:
Neubau einer Grundschule und eines Erweiterungsbaus für die IGS Kronsberg auf dem Grundstück Kattenbrookstrift 30

Informationen:

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1092/2016 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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Zu TOP
 
1092/2016
1
 

Neubau einer Grundschule und eines Erweiterungsbaus für die IGS Kronsberg auf dem Grundstück Kattenbrookstrift 30

Antrag,

die Verwaltung zu beauftragen,
  1. eine 3-zügige Grundschule und einen Erweiterungsbau für die IGS Kronsberg
    unter Zugrundelegung der aktuellen Standardraumprogramme am Standort Kattenbrookstrift 30 zu errichten und nach Fertigstellung der Gebäude die Außenstelle am Friedrich-Wulfert-Platz aufzulösen
  2. das Vorhaben im Rahmen eines Eignungstests als ÖPP-Modell zu untersuchen
    und mittels einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu verifizieren, sowie
  3. bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten, durchzuführen und den Ratsgremien das Ergebnis zur Beschlussfassung vorzulegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus.

Kostentabelle

Die Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen erfolgt im Rahmen der Folgedrucksache.

Hinweis: Im Rahmen der Vorbereitung des Verfahrens fallen Kosten an. Neben den bereits entstandenen Kosten für Machbarkeitsstudie und Begleitung des Beteiligungsverfahrens verursachen die Einmessung der Grundstücke, Bodengutachten, Baumaufnahme und -bewertung sowie Schadstoffgutachten Kosten; darüber hinaus entstehen ÖPP-spezifische Aufwendungen für die Anfertigung des Eignungstests, der vorläufigen Wirtschaftlichkeits-
untersuchung und – sofern diese positiv ausfällt – die Vorbereitung und Durchführung des Verhandlungsverfahrens.
Diese Vorlaufkosten insgesamt entsprechen bei vollständiger Fremdvergabe der erforder-
lichen Gutachter-, Beratungs- und Planungsleistungen mit ca. 3-4 % der Gesamtkosten in etwa denjenigen, die eine konventionelle Planung für eine HU-Bau-Drucksache gem. § 12 GemHKVO verursachen würde.
Die Finanzierung der Vorlaufkosten erfolgt aus dem Teilhaushalt 19 (vgl. Drs 2154/2015 N1, Anlagen 1 und 2).
Vorbereitung und Umsetzung der Maßnahme verursachen darüber hinaus zusätzliche Aufwendungen bei den Personal- und Sachkosten.

Begründung des Antrages

Ziel der geplanten Maßnahme ist die Zusammenführung der derzeit aus Haupt- und Außenstelle bestehenden IGS Kronsberg an einem Standort sowie die Errichtung eines Neubaus für die zur Zeit in der Außenstelle der IGS Kronsberg untergebrachte GS Kronsberg. Eine gemeinsame Standortentwicklung von GS und IGS auf dem Grundstück Kattenbrookstrift 30 bietet folgende Vorteile:
- Zusammenführung der IGS an einem Standort
- Vermeidung ansonsten notwendiger erheblicher Investitionen in das Gebäude
der stark sanierungsbedürftigen Außenstelle der IGS Kronsberg
- Nachhaltige und wirtschaftliche Arrondierung, bzw. Weiterentwicklung des Schul-
gebäudes aus 2004 an der Kattenbrookstrift
- Errichtung eines modernen und attraktiven Grundschulstandortes im Ganztags-
schulbetrieb in unmittelbarer Nähe der weiterführenden IGS
- Vermeidung von umfangreichen Auslagerungen während der Bauzeit
- Baustellenabwicklung ohne räumliche Einschränkung des Schulbetriebs, Schulhof-
fläche steht auch während der Baumaßnahme ausreichend zur Verfügung
- Synergieeffekte und Einsparpotenziale durch gemeinsame Nutzungen von Gebäude- und Grundstücksinfrastruktur durch GS und IGS

Steigende Schülerzahlen in Kirchrode-Bemerode-Wülferode haben zu einer hohen Be-
lastung der Grundschulen im Stadtbezirk geführt. Dieser Entwicklung ist die Verwaltung mit der Neugründung der zweizügigen Grundschule Kronsberg zum Schuljahr 2015/16 begeg-
net, die zunächst in der Außenstelle der IGS Kronsberg aufbauend untergebracht ist und nun zu einer sukzessiven Entlastung der im Stadtbezirk vorhandenen Grundschulstandorte führt.

Sowohl die geplante Wohnbauentwicklung, als auch der Zuwachs an unterzubringenden Flüchtlingen im Stadtbezirk wird in den nächsten Jahren zu einem weiteren Anstieg der Anzahl an Schülerinnen und Schülern im grundschulpflichtigen Alter führen, sodass der Bedarf an Grundschulplätzen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode anhalten wird.

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, den geplanten Neubau am Kattenbrookstrift als dreizügige Grundschule zu errichten.

Im weiterführenden Bereich wird die IGS Kronsberg mit ihrer Kapazität von 6 Zügen im Sekundarbereich I und 5 Zügen im Sekundarbereich II langfristig für die schulische Versorgung benötigt.

Standortanalyse:
Auf dem ca. 35.000 m² großen Schulgrundstück Kattenbrookstrift / Ecke Ortskamp wurde 2004 der Neubau für die IGS Kronsberg in Betrieb genommen. Lt. Programm ist das Schul-
gebäude auf einen 4-zügigen Betrieb in der Sekundarstufe I ausgelegt.

Die Raumkapazitäten reichten zum Schuljahr 2008/09 nicht mehr aus und der 5. Jahrgang wurde in der sogenannten „Blauen Schule“ am Friedrich-Wulfert-Platz aufgenommen. In den folgenden Jahren wurde der Standort Friedrich-Wulfert-Platz bis zum 8. Jahrgang auf-
gebaut.
Die Jahrgänge 9 bis 13 sind an der Kattenbrookstrift untergebracht. Zum Schuljahr 2015/16 hat im Schulgebäude Friedrich-Wulfert-Platz 2 zudem die zweizügige Grundschule Kronsberg ihren Betrieb aufgenommen.

Das in den 70er Jahren errichtete Schulgebäude am Friedrich-Wulfert-Platz weist einen hohen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf. Ungünstige Flächenzuschnitte, teil-
weise abgängige Bausubstanz, aus heutiger Sicht unzureichender Brandschutz und Defizite bei den energetischen Qualitäten führen neben der unzureichenden Barrierefreiheit und der erneuerungsbedürftigen Haustechnik dazu, dass eine Sanierung und Modernisierung des Gebäudes sich als nicht wirtschaftlich darstellt. Zudem ist die Auflösung von Außenstellen eine schulorganisatorisch wünschenswerte Maßnahme.

Aus diesen Gründen schlägt die Verwaltung eine Erweiterung der IGS Kronsberg am Standort Kattenbrookstrift und den dortigen Neubau einer dreizügigen Grundschule vor.

Hinsichtlich einer möglichen Nachnutzung der Schulanlage am Friedrich-Wulfert-Platz wird die Verwaltung zu gegebener Zeit Stellung nehmen.

Beteiligungsverfahren und Machbarkeitsstudie
Im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens wurden die Grundlagen einer Machbarkeitsstudie für das Bauvorhaben mit allen Beteiligten entwickelt und anschließend auch deren Inhalte erörtert.
In der interdisziplinär besetzten und regelmäßig tagenden Projektgruppe wurde auf zentrale Nutzerfragen eingegangen. Realistische Umsetzungsaspekte wurden intensiv diskutiert.
Unter Berücksichtigung und Anpassung des Standardraumprogrammes wurde bei den Planungen die Voraussetzung für die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes entwickelt. In der Machbarkeitsstudie wurde dies u.a. durch die Lernhäuser für die SEK I berücksichtigt.
Über den Rahmen des Standardraumprogramms für Integrierte Gesamtschulen hinaus wurde der IGS Kronsberg ein Mehrbedarf von zusätzlichen Gruppenräumen, Büroräumen für zusätzliches Personal und einem Raum für die Unterrichtung einer Sprachlernklasse bewilligt. Weiterhin wurde der Bedarf eines zusätzlichen Klassenraums für die Oberstufe anerkannt.
Darüber hinaus ist die Errichtung einer 4. Sporthalle vorgesehen, sodass ein Pendeln der Schülerinnen und Schülern zwischen den heutigen beiden Standorten für den Sportunter-
richt nicht notwendig sein wird.

Im Laufe des Verfahrens wurden bei 2 Ideenveranstaltungen Arbeitsergebnisse vorgestellt und gemeinsam diskutiert.

Die Machbarkeitsstudie soll den Teilnehmern des nachfolgenden ÖPP-Verfahrens als eine mögliche Lösungsvariante zur Verfügung gestellt werden. Das Ergebnis der Machbarkeits-
studie ist in der Anlage beigefügt.
Die Verwaltung erwartet auf Grundlage der Studie, der funktionalen Leistungsbeschreibung für das Gebäude und des in der Ausschreibungsunterlage beschriebenen pädagogischen Konzeptes weitere zielführende Lösungsvorschläge.

ÖPP-Modell
Aufgrund der vorhandenen und absehbar weiterhin hohen Bedarfe für Baumaßnahmen bei gleichzeitig begrenzten Investitionsmitteln sollen für geeignete Vorhaben (z. B. umfang-
reiche Neubaumaßnahmen) alternative Beschaffungsmodelle (z. B. ÖPP) zur Anwendung kommen.
Grundstück und Objekt verbleiben dabei im Eigentum der Landeshauptstadt; Planung, Bau und Finanzierung erfolgen durch den privaten Partner, der Betrieb und die Unterhaltung des Schulgebäudes erfolgt durch die Stadt. Eine intensive Kontrolle von Planung und Bauaus-
führung sichert die Realisierung der Baumaßnahme unter Berücksichtigung der ausge-
schriebenen und beauftragten Qualitäten.

Bei prognostizierter Wirtschaftlichkeit des ÖPP-Modells im Rahmen der Voruntersuchungen wird ein EU-weiter Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Anschließend werden die hierbei ausgewählten Bieter zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Die Verwaltung erwartet von den Bietern wirtschaftliche Angebote unter Berücksichtigung optimierter Fertigstellungs-
termine und Minimierung der Belastungen für den laufenden Schulbetrieb.
Die Angebote werden ausgewertet und dienen als Grundlage für die Verhandlungsge-
spräche mit den ausgewählten Bietern.
Die Verwaltung erstellt nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens eine weitere Beschlussdrucksache und schlägt den politischen Gremien vor, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
Die Wirtschaftlichkeit bemisst sich anhand vorab bekannt gegebener qualitativer Kriterien wie Funktionalität, Städtebau, Architektur, Nachhaltigkeit, sowie dem Preis.

Nach Zustimmung durch den Rat und anschließender Prüfung durch die Kommunalaufsicht kann der Auftrag erteilt werden.
Aufgrund der Erfahrungen mit den in den letzten Jahren erfolgreich durchgeführten ÖPP-Projekten erwartet die Verwaltung insbesondere bei Neubauvorhaben wie diesem wirtschaftliche Lösungen.

Das Rechnungsprüfungsamt steht ÖPP-Modellen aus grundsätzlichen Erwägungen kritisch gegenüber und bezweifelt insbesondere deren Wirtschaftlichkeit. Außerdem regt das RPA bei ÖPP-Modellen grundsätzlich an, die Planungs- und Bauleistungen in Fach- oder min-
destens Teillose aufzuteilen.
Die Verwaltung weist dazu auf die zu jedem bislang realisierten ÖPP-Vorhaben erstellten umfangreichen, seitens der Kommunalaufsicht geprüften und nicht beanstandeten Wirt-
schaftlichkeitsuntersuchungen hin.

Weiterhin hält die Verwaltung eine losweise Vergabe bei ÖPP-Modellen für einen Wider-
spruch in sich, nicht praktikabel sowie unwirtschaftlich. Insbesondere bereits erfolgreich realisierte Paketmodelle, aber auch in mehreren Abschnitten umzusetzende Bauvorhaben wären bei losweiser Vergabe kaum noch als ÖPP-Modell realisierbar.

Vergaberechtlich ist es zulässig, aus wirtschaftlichen und/oder technischen Gründen von der Aufteilung eines Auftrags in Teillose abzusehen und der Ausschreibung ein Leistungs-
programm einschließlich Planung und Finanzierung zugrunde zu legen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Leistungen wie vorgesehen auszuschreiben und im Rahmen der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung den notwendigen Nachweis zu führen.

Barrierefreiheit und Inklusion
Sämtliche Erfordernisse aus barrierefreier Zugänglichkeit und Nutzung von Gebäuden und Freiflächen sowie für diese Nutzungen zutreffender Aspekte von Inklusion sollen im Zuge der Planung Berücksichtigung finden. Die Planungen werden mit der Behindertenbeauftrag-
ten der LHH abgestimmt.

Energetischer Standard
Die Neubauten sollen beschlusskonform im Passivhausstandard errichtet werden.

Terminplanung
Sofern die Wirtschaftlichkeit eines ÖPP-Modells nachgewiesen werden kann, wird folgender Zeitplan angestrebt:
Erstellung der Ausschreibungsunterlagen,
Durchführung des Teilnahmewettbewerbs,
Versand der Verdingungsunterlagen: bis Anfang 2017

Ausarbeitung und Eingang der ÖPP-Angebote,
Wertung der Angebote / Verhandlungsverfahren: bis Ende 2017

Beschlussdrucksache / Auftragsvergabe: Frühjahr 2018

Baubeginn: Mitte 2018

Fertigstellung Grundschule: Ende 2019

Fertigstellung Erweiterungsbau IGS: Ende 2020
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Hannover / May 11, 2016