Antrag Nr. 1091/2023:
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 1068/2023: Einführung einer Beherbergungssteuer

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1091/2023 (Originalvorlage)
1068/2023 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

FDP-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 1068/2023: Einführung einer Beherbergungssteuer

Die Drucksache wird wie folgt geändert:

1. Menschen mit Behinderungen sowie ihre Begleitpersonen werden von der Bettensteuer ausgenommen.

2. Menschen, die zu medizinischen Behandlungen in Hannover sind sowie deren Begleitpersonen sind auszunehmen.

3. Die Bettensteuer wird auf den Netto- nicht auf den Bruttowert der Beherbergung erhoben.

Begründung:

Das finanzpolitische Element der Bettensteuer ist an sich problematisch für den Touristik- und Wirtschaftsstandort Hannover. Wenn eine Einführung aufgrund der wirtschaftlichen Lage der der kommunalen Finanzen unvermeidlich ist, muss dringend nachgebessert werden.

Durch die Nichtberücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen entsteht nicht nur ein soziales Ungleichgewicht, sondern auch der Medizinstandort Hannover wird geschwächt.

Zudem ist es widersinnig, eine Doppelbesteuerung vorzunehmen, indem man die Umsatzsteuer erneut besteuert, was in der derzeitigen Vorlage der Fall ist. Daher sollte in jedem Fall höchstens die Besteuerung der Nettosumme erfolgen.