Drucksache Nr. 1091/2014:
Umbau der Großen Barlinge - 2. Bauabschnitt

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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1091/2014
1
 

Umbau der Großen Barlinge - 2. Bauabschnitt

Antrag,



1. Dem Umbau der Großen Barlinge zwischen Lutherstraße und Marienstraße, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H. v. 690.000 € zustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG.

2. Dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr. 1+4 NKomVG i.V. mit §10 (1) Nr. 4 der Hauptsatzung.
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.
Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101.051
Bezeichnung: Gemeindestraßen - Große Barlinge

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2014/2015 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2014 zu Lasten 2015.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Belange wurden bei der geplanten Maßnahme besonders beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung), der Querbarkeit und der behindertengerechten Erreichbarkeit öffentlicher Einrichtungen sowie die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101.051
Gemeindestraßen / Große Barlinge
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 320.000,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 690.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -370.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 8.000,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 17.250,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 9.250,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -18.500,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -18.500,00 €
In den dargestellten Gesamtkosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 108.000 € nicht enthalten. Diese werden über den Haushalt der Stadtentwässerung Hannover abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Hannover Berücksichtigung.

Begründung des Antrages

1. Ausgangslage
Die Große Barlinge ist Bestandteil des Fahrradstraßensystems in der Südstadt und eine wichtige Verbindung für den Radverkehr im Stadtteil. Diese Funktion kann von der Radverkehrsstraße derzeit nicht erfüllt werden.
In letzter Zeit fanden umfangreiche Leitungsbauarbeiten der Stadtwerke Hannover statt. Weiterhin stehen noch Kanalbauarbeiten der Stadtentwässerung Hannover an.
Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss der Stadt Hannover hat deshalb am 17.01.2011 beschlossen, die Große Barlinge als Bestandteil des Fahrradstraßensystems in der Südstadt zwischen Lutherstraße und Marienstraße auf einer Länge von rd. 300 m umzubauen. Die Große Barlinge fungiert als Fahrradstraße mit wichtiger Verbindungsfunktion für den Radverkehr zwischen östlicher Südstadt und dem Stadtzentrum.
In Anbetracht der Bedeutung der Großen Barlinge für den Radverkehr ist die Reisequalität im Radverkehr durch die vielen Unebenheiten der Fahrbahn und den schlechten Zustand der Straße als unzureichend einzustufen. Aufgrund des schlechten Zustandes ist eine Grunderneuerung der Verkehrsfläche erforderlich.
Als weiterer Nutzungsanspruch ist der hohe Parkdruck in der Großen Barlinge und auch im angrenzenden Quartier festzustellen. Die Ordnung und Gliederung des ruhenden Kraftfahrzeugverkehrs ist besonders im Einmündungsbereich zur Krausenstraße durch die Unübersichtlichkeit ungenügend und verbesserungsbedürftig.
Negative Merkmale des heutigen Straßenraumes sind darüber hinaus die teilweise sehr schmalen Gehwegbreiten zwischen ruhendem Kraftfahrzeugverkehr und der angrenzenden Bebauung sowie das triste Erscheinungsbild des Straßenraumes infolge nicht vorhandenen Straßengrüns.
Vor allem die zum Teil sehr schmalen Gehwege entsprechen nicht den heutigen Anforde- rungen an die Bewegungsräume, insbesondere auch für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen.

Unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Anforderungen an den motorisierten Individualverkehr werden folgende Ziele mit der Grunderneuerung verknüpft:

1. Steigerung der Attraktivität für den Radverkehr
2. Neuordnung und Gliederung des ruhenden Kraftfahrzeugverkehrs unter Beibehaltung
des bisher vorhandenen Stellplatzangebotes
3. Schaffung ausreichender Gehwegbreiten im Seitenraum und Reduzierung von Engstellen, um die Grundanforderungen für mobilitätsbeeinträchtige Menschen zu erfüllen
4. Verbesserung des Kleinklimas und des Erscheinungsbildes des Straßenraumes durch neues Straßengrün.


2. Beschreibung des Vorhabens
Für die Grunderneuerung der Großen Barlinge gibt es eine konzeptionelle Planung von der Krausenstraße bis zur Marienstraße.
Ein Ausbau für den Bereich zwischen Lutherstraße und Krausenstraße ist bereits erfolgt. Jetzt soll der Abschnitt zwischen Lutherstraße und Marienstraße umgebaut werden.
Zwangspunkte der Trassierung sind die an den Straßenraum angrenzenden Bebauungen sowie die Anschlussbereiche in der Marienstraße, der Lutherstraße und der zukünftig untergeordneten einmündenden Straßen im Planungsabschnitt.
Der Ausbauabschnitt gliedert sich in einen vorderen Abschnitt von rd. 135 m Länge (Lutherstraße bis Baumstraße / Kortumstraße), der im motorisierten Individualverkehr als Einbahnstraße in Richtung Marienstraße geführt wird, und in einen anschließenden Abschnitt (Baumstraße / Kortumstraße bis Marienstraße) von rd. 165 m Länge, der im motorisierten Individualverkehr im Gegenverkehr geführt wird.

Der einer Einbahnstraßenregelung dienende vordere Abschnitt erhält folgende Querschnittsaufteilung:
1,40 m - 1,70 m Gehweg
2,00 m Längsparken / Straßenbegleitgrün
0,60 m Natursteingosse (Bestandteil der Fahrbahn)
2,30 m Asphaltband (Bestandteil der Fahrbahn)
0,60 m Natursteingosse (Bestandteil der Fahrbahn)
2,00 m Längsparken / Straßenbegleitgrün
1,40 m - 1,70 m Gehweg

Der dem Gegenrichtungsverkehr dienende Abschnitt gliedert sich in einen ersten Teil von Baumstraße / Kortumstraße bis Detmoldstraße mit folgender Querschnittsaufteilung:
1,90 m Gehweg
2,00 m Längsparken / Straßenbegleitgrün
0,60 m Natursteingosse (Bestandteil der Fahrbahn)
2,50 m Asphaltband (Bestandteil der Fahrbahn)
0,60 m Natursteingosse (Bestandteil der Fahrbahn)
2,00 m Längsparken / Straßenbegleitgrün
1,90 m Gehweg


Der zweite Teil des Abschnittes mit Gegenrichtungsverkehr von Detmoldstraße bis Marienstraße erhält folgende Querschnittsaufteilung:
2,00 m Gehweg
2,00 m Längsparken / Straßenbegleitgrün


0,60 m Natursteingosse (Bestandteil der Fahrbahn)
3,30 m Asphaltband (Bestandteil der Fahrbahn)
0,60 m Natursteingosse (Bestandteil der Fahrbahn)
2,00 m Längsparken / Straßenbegleitgrün
2,00 m Gehweg

Als Fahrbahngrundbreite stehen demnach zukünftig, wie auch im ersten Bauabschnitt, für den Einbahnstraßenabschnitt 3,50 m und für den mit Gegenverkehr zu betreibenden Abschnitt 3,70 m bzw. 4,50 m zur Verfügung. Damit werden die notwendigen Bewegungsspielräume für den Radverkehr und motorisierten Individualverkehr, unter Berücksichtigung zusätzlicher Ausweichmöglichkeiten auf Höhe von Zufahrten, geschaffen. Auch die notwendigen Bewegungsspielräume für die Führung des Radverkehrs entgegen der Einbahnstraße sind erfüllt.
Die Fahrbahnbefestigung erfolgt in Asphalt. Die Gossen als Bestandteil der Fahrbahn werden, zur Erzielung einer guten Ebenheit, aus bearbeitetem Natursteinpflaster hergestellt. Aus stadtgestalterischen Gründen ist für die Stellplätze eine Befestigung mit Natursteinen vorgesehen. Die Gehwege werden mit Betonsteinplatten befestigt.

Durch den Ausbau wird zukünftig mit 73 Stellplätzen die heutige Stellplatzbilanz mit rd. 78 Stellplätzen annähernd erreicht. Grund hierfür sind die aus Gründen der Übersichtlichkeit und Verkehrssicherheit im Rahmen der Umgestaltung planerisch freigehaltenen Fahrkurvenbereiche der Unterhaltungs- und Versorgungsfahrzeuge. Unter diesem Gesichtspunkt fällt somit die Stellplatzbilanz ausgewogen aus.

Die vorgesehenen 4 neuen Baumstandorte in der Flucht der Parkstände werden das Kleinklima und Erscheinungsbild der Großen Barlinge verbessern.

Der Anschluss der Großen Barlinge an die übergeordneten Straßen Luther- und Marienstraße sowie an die zukünftig untergeordneten Straßen Seestraße, Am Bokemahle, Baumstraße, Kortumstraße und Detmoldstraße erfolgt über Aufpflasterungen.
Zur Verdeutlichung der Fahrradstraße Große Barlinge wird im Bereich der Kreuzung Große Barlinge / Lutherstraße ein Belagwechsel (Pflaster für Asphalt) mit geringfügiger Aufpflasterung (ca. 6 cm) vorgesehen.

Da durch den Umbau keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden, sondern durch die Pflanzung neuer Bäume Flächen entsiegelt werden, fällt die Umweltbilanz positiv aus.

Durch die verbesserten Gehwegbreiten und die niveaugleichen Querungen der einmündenden Straßen werden mobilitätseingeschränkten Menschen zukünftig Barrieren genommen.

Rund 35 Fahrradbügel für etwa 70 Fahrräder sind als Abstellmöglichkeit im Straßenraum vorgesehen. Damit wird auch dem hohen Fahrradparkdruck in diesem Abschnitt Rechnung getragen. Die Bügel sind so angeordnet, dass sie mobilitätsbeeinträchtigte Menschen nicht behindern, aber zusätzlich ein Abstellen von Fahrzeugen auf den Gehwegen verhindern.
Die verkehrssicherheitstechnischen Merkmale in Form von freizuhalten Bewegungsspielräumen und Sichtfeldern werden erfüllt.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass durch den Ausbau alle definierten Zielfelder erfüllt werden:

1. Die Attraktivität im Radverkehr wird durch einen neuen Fahrbahnbelag sowie die über den gesamten Abschnitt vorgesehenen Abstellmöglichkeiten deutlich gesteigert.



2. Durch die zukünftig baulich ausgewiesenen Stellplätze in Verbindung mit einem zukünftig durchlaufenden, stetigen Fahrbahnrand wird der ruhende Kraftfahrzeug- verkehr übersichtlich geordnet und gegliedert. Dies trägt allgemein zu einer besseren Wahrnehmung des Straßenraumes bei.
3. Durch die zukünftig bessere Nutzbarkeit der Gehwege und die Reduzierung weiterer Engstellen wird den Grundanforderungen für mobilitätsbeeinträchtige Menschen Rechnung getragen.
4. Insgesamt 4 neue Straßenbäume verbessern das Kleinklima und das Erscheinungsbild des Straßenraumes der Großen Barlinge.


Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.

3. UVP



Durch den Umbau der Großen Barlinge zwischen Lutherstraße und der Marienstraße wird die technische und städtebauliche Qualität sowie die Aufenthaltsfunktion in der Straße verbessert.
Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität wird für alle Verkehrsteilnehmer erhöht.
Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der geplanten Maßnahme nicht aus.


4. Bauzeit / Bauablauf

Im Herbst 2014 wird abschnittsweise mit den Arbeiten der Stadtentwässerung Hannover begonnen, direkt im Anschluss erfolgt der Straßenbau. Über die Baumaßnahme, den Bauablauf und die Bauzeiten im Detail sowie mögliche Ansprechpartner während der Bauzeit erhalten die Anlieger rechtzeitig vor Baubeginn eine Anliegerinformation.
66.21 
Hannover / 13.05.2014