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Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtbezirk Ricklingen
Antrag,
zuzustimmen, dass die nicht mehr benötigte Verkehrsfläche vor den Grundstücken Bartold-Knaust-Straße 78 bis 52, Gemarkung Ricklingen, Flur 6, Flurstück 70/79 entsprechend der Anlage 1 (blau markiert) abweichend vom B-Plan Nr. 1346 nicht ausgebaut wird.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Die Widmung hat keine maßgeblichen Auswirkungen auf das Klima.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Aufgrund geänderter städtebaulicher Planungen sind mehrere im Geltungsbereich rechtsverbindlicher Bebauungs- bzw. Fluchtlinienpläne festgesetzte Straßen- und Wegeflächen nicht in dem ursprünglich vorgesehenen Umfang realisiert worden. Der Ausbau der Bartold-Knaust-Straße ist bereits abgeschlossen.
Die darüber hinaus festgesetzten, für einen weiteren Ausbau vorgesehenen Flächen werden dauerhaft nicht mehr für öffentliche Verkehrszwecke benötigt. Diese Flächen werden derzeit faktisch von den unmittelbar angrenzenden Grundstückseigentümern als Zuwegungen zu Ihren Grundstücken, Stellplatzflächen sowie als private Gartenflächen genutzt.
Aus verkehrlicher und städtebaulicher Sicht besteht somit kein Erfordernis mehr für eine öffentliche Nutzung dieser Flächen. Eine Veräußerung der entbehrlichen Straßenflächen ist daher beabsichtigt.
Aufgrund eines Beschlusses des OVG Lüneburg vom 29.8.1989 ist ein solcher Verkauf von Straßenverkehrsflächen – abweichend von den rechtsgültigen Planfeststellungen – nur dann möglich, wenn der Gemeinderat dieser Änderung ausdrücklich zustimmt.
Im vorliegenden Fall hat die Verwaltung keine Bedenken, die nicht mehr benötigte Verkehrsfläche zu veräußern. Daher bittet sie den Verwaltungsausschuss, einem solchen Verkauf, welcher vom Fachbereich Wirtschaft durchgeführt wird, grundsätzlich zuzustimmen.
Die Verwaltung wird in dem dann abzuschließenden Vertrag vorsorglich bis zur Änderung des Bebauungsplanes eine Rückkaufklausel aufnehmen. Der Fachbereich Planen und Stadtentwicklung wird bei einer Überarbeitung des Bebauungsplanes die Änderung berücksichtigen
66.02
Hannover / May 7, 2026