Drucksache Nr. 1090/2015:
216. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Misburg-Süd / "Gewerbegebiet Germania"

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1090/2015
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

216. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Misburg-Süd / "Gewerbegebiet Germania"

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf der 216. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung zuzustimmen (Anlage 1 zu dieser Drucksache),

2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.

Kostentabelle

Es entstehen hinsichtlich der Planungsebene der Flächennutzungsplanung keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 0349 / 2011 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Das 216. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan steht im Zusammenhang mit der Realisierung der seit langem geplanten Ortsumgehung Misburg im Abschnitt zwischen Lohweg und Höverscher / Anderter Straße südlich der Güterbahnstrecke. Die Trasse führt hier über eine heutige Privatstraße im Bereich des Gewerbegebiets.

In den Verfahrensschritten zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit war noch eine Verlegung der Trasse der Umgehungsstraße an die Bahnstrecke vorgesehen. Dieses Ziel wird nicht mehr weiterverfolgt, so dass es bei der im Flächennutzungsplan dargestellten Trasse bleibt. Der Änderungsbereich wurde entsprechend reduziert.

Für das südlich dieser Trasse gelegene Gelände soll eine Neuordnung der gewerblich genutzten Flächen sowie der Freiflächen auf dem Gelände des ehemaligen Germania-Zementwerkes auf der Grundlage der derzeit ausgeübten Nutzungen erfolgen. Dieses Ziel dient einerseits der Absicherung der Perspektive des hier ansässigen Unternehmens und andererseits der Sicherung der nördlich, westlich und südlich angrenzenden Freiflächen vor weiterer baulicher bzw. gewerblicher Inanspruchnahme. Für den im Detail unterhalb der Maßstabsebene des Flächennutzungsplanes modifizierten Streckenabschnitt der Ortsumgehung und für den übrigen Bereich des Gewerbegebietes und der angrenzenden Freiflächen wird der Bebauungsplan Nr. 1604 aufgestellt.

Zu den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung wurde nach Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 16. Juni 2011 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 07. Juli 2011 bis 22. August 2011 durchgeführt. Hinweise, Anregungen oder Bedenken sind zu diesem Verfahrensschritt nicht eingegangen.

Die nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgeschriebene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde mit Anschreiben vom 07. August 2014 mit Frist bis zum 12. September 2014 durchgeführt. Grundlage war eine überarbeitete Fassung von Planzeichnung und Begründung, die im Wesentlichen die beabsichtigte Umgehungsstraße nicht mehr umfasst, weil es bei der bisherigen Trassendarstellung bleiben kann. Ferner sollten die tatsächlichen Waldbestände dargestellt werden. Nach nochmaliger Überprüfung der waldrechtlichen Situation ist das nicht mehr erforderlich, weil mit dem Bebauungsplan Nr. 979 bereits eine den Wald sichernde Festsetzung getroffen worden war (öffentliche bzw. private Grünfläche).

Die Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind der Anlage 2 zu dieser Drucksache zu entnehmen. In ihr sind die gemäß § 3 Abs. 2 BauGB neben Entwurf und Begründung des Bauleitplans öffentlich auszulegenden wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aufgeführt.

Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die im Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebene fachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist dem Grunde nach weiterhin gültig und in der Anlage 3 wiedergegeben. Dazu ist anzumerken, dass das dort angekündigte Verfahren zur Änderung der Satzung über den Geschützten Landschaftsbestandteil "Mergelgrube Germania I" eingeleitet wurde.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 216. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan fortführen zu können.
61.15 
Hannover / 15.05.2015