Drucksache Nr. 1090/2011:
Straßenausbaubeitrag Peiner Straße von Hildesheimer Straße bis Höhe
Grundstück Peiner Straße 39 - Aufwandsspaltung -

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1090/2011 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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1090/2011
1
 

Straßenausbaubeitrag Peiner Straße von Hildesheimer Straße bis Höhe
Grundstück Peiner Straße 39 - Aufwandsspaltung -

Antrag,

für die in der Anlage gekennzeichnete Peiner Straße von Hildesheimer Straße bis Höhe Grundstück Peiner Straße 39 den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Straßenentwässerungseinrichtungen gesondert zu ermitteln und abzurechnen (ohne Fahrbahn, Nebenanlagen, Beleuchtung).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (Drucksache Nr. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Es werden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen in Höhe von ca. 75.500 € erwartet.

Begründung des Antrages

Bei den in den Jahren 2006/2007 durchgeführten Baumaßnahmen wurde in der
Peiner Straße im Bereich von Helmstedter Straße bis Hermann-Guthe-Straße der Regenwasserkanal erneuert. Diese Erneuerung war notwendig, da der Regenwasserkanal aufgrund seines Alters erhebliche Schäden aufwies. Er war durch Wurzeleinwüchse stark beschädigt. Außerdem waren die hydraulischen und statischen Eigenschaften nicht mehr erfüllt. Mit dem Abschluss der Baumaßnahme ist wieder gewährleistet, dass anfallendes Niederschlagswasser über eine funktionstüchtige Regenwasserkanalisation abgeleitet wird.

An den weiteren Teileinrichtungen der Straße wurden keine Veränderungen vorgenommen.

Die Ausbaumaßnahme erfüllt, soweit sie der Straßenoberflächenentwässerung dient, den Beitragstatbestand der Erneuerung bzw. Verbesserung im Sinne von § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung. Bei der durchgeführten Maßnahme handelt es sich nach dem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts 9 ME 108/09 vom 22.12.2009 um einen beitragsfähigen Teilstreckenausbau der öffentlichen Einrichtung Peiner Straße von der Hildesheimer Straße bis zu dem Beginn der anbaufreien Trogstrecke unter der Eisenbahnlinie Hannover-Hildesheim in Höhe des Grundstücks Peiner Straße 39.

Für den Ausbau der Straßenentwässerungseinrichtungen einschließlich der Folgekosten für die Straßenwiederherstellung ist ein beitragsfähiger Aufwand von ca. 151.000 € entstanden.

Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist öffentliche Einrichtung im Sinne von
§ 6 Abs.1 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz nur die Gemeindestraße insgesamt. Erstrecken sich die beitragsfähigen Maßnahmen nur auf einzelne Straßenteileinrichtungen, können Ausbaubeiträge nur nach einer Aufwandsspaltung erhoben werden, für die der Rat zuständig ist (Beschluss des OVG Lüneburg 9 B 122/86 vom 11.02.1987).

Die Peiner Straße gehört zu den Innerortsstraßen. Der von den Anliegern zu tragende Anteil am beitragsfähigen Aufwand beträgt nach § 4 Abs. 1 Nr. 2b der Straßenausbaubeitragssatzung 50% Der umlagefähige Aufwand ist auf alle Grundstücke zu verteilen, die von der Peiner Straße von Hildesheimer Straße bis Höhe Grundstück
Peiner Straße 39 erschlossen sind.

Der beantragte Ratsbeschluss ist erforderlich, damit die Verwaltung der aus der Straßenausbaubeitragssatzung resultierenden Beitragserhebungsverpflichtung nachkommen kann.
66.03 
Hannover / 19.05.2011