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Fortführung u. Förderung des Schulergänzenden Betreuungsangebotes des Elternvereins
"Salz und Pfeffer e.V."
Antrag,
zu beschließen,
den Elternverein "Salz und Pfeffer e.V." zur Fortführung des Schulerzänzenden
Betreuungsangebotes (SeBa) an der Salzmannschule, Salzmannstr. 3, 30451 Hannover, für
das Schuljahr 2026/2027 vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2027 laufende Zuwendungen für
eine Gruppe mit 20 Plätzen - entsprechend der gültigen Richtlinie für den Betrieb von
Innovativen Modellprojekten (DS-Nr. 1805/2008) - in Höhe von 75 € pro Kind/Monat
zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere
achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501 | Kindertagesbetreuung |
| Angaben pro Jahr |
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
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| | Transferaufwendungen |
€52,500.00 |
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| Saldo ordentliches Ergebnis |
-€52,500.00 |
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Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt durch Zuwendung an den Träger und die oben genannten Summen stehen im Budget Kindertagesstätten 2026 zur Verfügung.
Die Finanzierung für 2027 im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt vorbehaltlich der Rechtswirksamkeit der Haushaltssatzung 2027/2028.
Begründung des Antrages
Im Schulergänzenden Betreuungsangebot (SeBa) des Vereins "Salz und Pfeffer e.V." werden 20 Kinder (inkl. Mittagessen) betreut. Dieses Angebot ist ein wichtiger Bestandteil der Schulkindbetreuung an der Grundschule Salzmannstraße und ergänzt das bestehende Angebot im Stadtteil Linden-Nord. Die GS Salzmannstraße bietet keinen Ganztagsschulbetrieb an. Ein nachschulisches Betreuungsangebot ist daher weiterhin im vorhandenen Umfang erforderlich und bedarfsgerecht. Der Träger beantragte wie in den Vorjahren eine Anschlussförderung. Auch im Hinblick auf den gesetzlichen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab August 2026 (gemäß § 24 Abs. 4 des SGB VIII), erachten wir die Fortführung dieses Angebots als sinnvoll. Die Verwaltung empfiehlt dem Förderantrag zu entsprechen, um den Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen.
51.72
Hannover / May 21, 2026