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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1024, 2. Änderung - Lathusenstraße West
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungsbeschluss
Antrag,
1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 1024, 2. Änderung –Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes – entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen und
3. die Aufstellung des Bebauungsplans zu beschließen
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Schaffung von Wohnraum in integrierter Lage dient Frauen und Männern gleichermaßen.
Kostentabelle
Ob finanziellen Auswirkungen entstehen, ist noch zu klären.
Begründung des Antrages
Das Bebauungsplanverfahren zielt darauf, am Nord-Ost-Rand von Kleefeld ein zusätzliches Angebot an Wohnraum unter Einbeziehung des ortsbildprägenden Gebäudebestandes zu schaffen.
Die ehemalige Post-Fernmeldeschule sowie die nördlich bis zum öffentlichen Grünzug angrenzenden Flächen wurden unlängst an die Fa. Theo Gerlach Wohnungsbauunternehmen veräußert, die beabsichtigt auf dem Gelände ein rund 2,8 ha großes Wohnquartier mit ca. 200 Wohneinheiten zu errichten.
Die Entwicklung soll sich von Süden nach Norden vollziehen und mit dem Umbau des Bestandsgebäudes für die Wohnnutzung beginnen. Auf den nördlich anschließenden Flächen ist entsprechend dem Umfeld Geschosswohnungsbau mit drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss vorgesehen, eventuell ergänzt durch Stadtreihenhäuser.
Die Zufahrt zum bestehenden Hotel soll in der bisherigen Lage erhalten bleiben, die zugehörigen Stellplätze sind räumlich neu zu organisieren. Das zwischen Hotel und Lathusenstraße gelegene Technikgebäude der Telekom bleibt vorerst bestehen. Es ist vorgesehen, den Teich und Teile des Gehölzbestandes in die Freiflächenplanung zu integrieren.
Die bisherige Ausweisung des Sondergebietes "Bildung, Büro und Verwaltung" lässt die angestrebte Entwicklung nicht zu. Das vorgeschlagene Verfahren ist daher für die Schaffung zusätzlichen Wohnraums erforderlich.
Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt werden
61.13
Hannover / 13.05.2014