Drucksache Nr. 1089/2010:
9. Änderung der ZVK-Satzung

Inhalt der Drucksache:

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1089/2010
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9. Änderung der ZVK-Satzung

Antrag,

die 9. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse in der beiliegenden Fassung (Anlage 1) zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderungen betreffen Frauen und Männer in gleichem Maße.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Grundlage der Änderung sind:
  • die Änderungen des Tarifvertrages TV Fleischuntersuchung vom 15.9.2008,
  • das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie und
  • die Einführung einer Regelung zur Verhinderung der Austrocknung in Fällen von Personalgestellung. Mit Einführung des TVöD wurden im § 4 Abs. 3 die Voraussetzungen für die Personalgestellung vereinfacht mit der Folge, dass immer mehr Arbeitgeber von dieser Regelung Gebrauch machen und dies zu einer schleichenden Austrocknung bei den Zusatzversorgungskassen führt, deren finanzielle Folgen bisher von allen Mitgliedern der Kasse zu tragen sind. Mangels einer in absehbarer Zeit zu erwartenden Änderung der Mustersatzung der AKA haben der Kommunale Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen, die Rheinische Zusatzversorgungskasse und die Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe die vorliegende Regelung abgestimmt und in die jeweiligen Satzungen übernommen.

    Die Regelung geht zurück auf einen Entwurf zur Änderung der Mustersatzung der AKA und beinhaltet die Modalitäten für die Zahlung von Abgeltungsbeträgen in Fällen der Personalgestellung.

    Der Verwaltungsrat der ZVK hat die Satzungsänderung in seiner Sitzung am 05.05.2010 beraten und schlägt Sie dem Rat zur Beschlussfassung vor.
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Hannover / 12.05.2010