Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Bebauungsplan Nr. 1667 - Stiftungshöfe;
Aufstellungsbeschluss
Antrag,
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1667
zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die damit verbundenen Planungsziele berücksichtigen insbesondere die Belange älterer Menschen beiderlei Geschlechts.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt Hannover, da alle im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren entstehenden Kosten von der zukünftigen Investorin übernommen werden.
Begründung des Antrages
Der Stadtbezirksrat Vahrenwald-List hat in seiner Sitzung am 03.11.2003 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger für den Bebauungsplan Nr. 1667 beschlossen. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung erfolgte vom 27.11.2003 bis zum 05.01.2004. Anregungen sind nicht eingegangen.
Nunmehr soll ein städtebauliches Gutachterverfahren für das Projekt Stiftungshöfe durchgeführt werden. Um dem Investor Planungssicherheit zu gewährleisten, ist der Aufstellungsbeschluss erforderlich.
61.1 1
Hannover / 11.05.2004