Drucksache Nr. 1088/2011:
Straßenausbaubeitrag Wohlenbergstraße von Hackethalstraße bis Vahrenwalder Straße - Aufwandsspaltung -

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verwandte Drucksachen:

1088/2011 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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1088/2011
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Straßenausbaubeitrag Wohlenbergstraße von Hackethalstraße bis Vahrenwalder Straße - Aufwandsspaltung -

Antrag,

für die Wohlenbergstraße von Hackethalstraße bis Vahrenwalder Straße den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Straßenentwässerungseinrichtungen, der Fahrbahn und für den Teilausbau der Nebenanlagen (Geh- und Radweg auf der nördlichen Straßenseite von Hackethalstraße bis ca. 490 m östlich und Gehweg auf der südlichen Straßenseite von Vahrenwalder Straße bis ca. 260 m westlich) gesondert zu ermitteln und abzurechnen (ohne Beleuchtungseinrichtungen).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (Drucksache Nr. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Es werden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen in Höhe von ca. 300.000 € erwartet.

Begründung des Antrages

In der Wohlenbergstraße von Hackethalstraße bis Vahrenwalder Straße wurde 2005/2006 der Regenwasserkanal neu hergestellt. Für zwei alte Kanäle in den Nebenanlagen wurde ein neuer Regenwasserkanal in der Fahrbahn gebaut. Dieser Ausbau war notwendig, da die beiden kleineren Regenwasserkanäle erhebliche Schäden durch Versackungen und Scherbenbildung aufwiesen. Außerdem wurde durch den Bau eines Regenwasserkanals die hydraulische Leistungsfähigkeit gegenüber zwei einzelnen Kanälen verbessert.

Nach dem Leitungsbau wurde 2007 die Fahrbahn einschließlich Gosse und Bord erneuert. Neu hergestellt wurden außerdem der Geh- und Radweg auf der nördlichen Straßenseite von Hackethalstraße bis ca. 490 m östlich und der Gehweg auf der südlichen Straßenseite von Vahrenwalder Straße bis ca. 260 m westlich. Der Ausbau der Fahrbahn und der Nebenanlagen wurde auf einem verstärkten Unterbau durchgeführt.

An den Beleuchtungseinrichtungen wurden keine baulichen Veränderungen vorgenommen.

Der Ausbau des Regenwasserkanals, soweit dieser der Straßenoberflächenentwässerung dient, und die weiteren Ausbaumaßnahmen erfüllen den Beitragstatbestand der Verbesserung im Sinne von § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung.

Für den Straßenausbau ist ein beitragsfähiger Aufwand von ca. 560.000 € entstanden.

Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist öffentliche Einrichtung im Sinne von
§ 6 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz nur die Gemeindestraße insgesamt. Erstrecken sich die beitragsfähigen Maßnahmen nur auf einzelne Straßenteileinrichtungen, können Ausbaubeiträge nur nach einer Aufwandsspaltung erhoben werden, für die der Rat zuständig ist (Beschluss des OVG Lüneburg 9 B 122/86 vom 11.02.1987).

Die Wohlenbergstraße gehört zu den „Innerortsstraßen“; der von den Anliegern zu tragende Anteil am beitragsfähigen Aufwand beträgt nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 a - c der Straßenausbaubeitragssatzung je nach Teileinrichtung zwischen 40 % und 60 %.

Der beantragte Ratsbeschluss ist erforderlich, damit die Verwaltung der aus der Straßenausbaubeitragssatzung resultierenden Beitragserhebungsverpflichtung nachkommen kann.
66.03 
Hannover / 19.05.2011