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Mit dem Ausbauprogramm trägt die Stadt Hannover dazu bei, den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Ab August 2013 hat sie einen Rechtsanspruch für die Altersgruppe der unter dreijährigen Kinder zu erfüllen. Der Ausbau der Kleinkindbetreuung orientiert sich an den Bedarfen der Eltern und Kinder. Eine ausgewogene Belegung der Gruppen sowie die Berücksichtigung familiärer Hintergründe werden durch die Aufnahmekriterien grundsätzlich sichergestellt.
Alle Kosten wurden für eine Gruppenstruktur von drei Krippengruppen und zwei Kindergartengruppen auf Basis von Durchschnittswerten ermittelt. Mögliche Einnahmen aus Landesförderung und Elternbeiträgen sind bei den Betriebskosten berücksichtigt, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Einnahmen nach dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) werden beantragt.
Die Umsetzung des Neubaus erfolgt vom FB Gebäudemanagement im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens.
Anträge nach der Landesrichtlinie Investitionen für Kinderbetreuung - RIK - werden gestellt. Die zu erwartende Fördersumme, pro Platz 13.000 € für die Baukosten sowie 1.500 € für Einrichtungsgegenstände, wurde ausgewiesen.
Im Rahmen des KiföG wurde ein Rechtsanspruch für Kinder ab dem ersten Lebensjahr ab dem Jahr 2013 beschlossen. Um diesen Anspruch zu erfüllen, hat die Landeshauptstadt Hannover bereits mit der DS 0049/2008 ein Ausbauprogramm für die kommenden fünf Jahre geplant. Danach sollen jährlich 300 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Krippen geschaffen werden.
Bereits in den vergangenen drei Jahren hat die LHH ihr Betreuungsangebot für unter dreijährige Kinder kontinuierlich ausgebaut. Dies erfolgt sowohl durch neue institutionelle Plätze als auch durch Plätze in Tagespflege, die dem Krippenangebot durch das Gesetz gleichgestellt sind.
Um das Ausbauziel von 1.500 neuen Plätzen bis zum Jahr 2013 zu erreichen, sollen neben vielen anderen Maßnahmen auch Neubauten errichtet werden. Die Verwaltung hat dazu bereits sieben Standorte in der Drucksache 633/2009 benannt. Ergänzend dazu soll ein achter Standort vorgesehen werden.
Dieser zusätzliche Standort befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Stöckener Freibades, unmittelbar angrenzend an die Grünflächen des Gemeindeholzes.
Des Weiteren wird er durch seine zentrale, verkehrsgünstige Lage im Stadtteil Stöcken als sinnvoller Standort für eine Kindergartennutzung eingestuft.
Auf diesem Grundstück wird eine fünfgruppige Einrichtung mit drei Gruppen für Kinder unter drei Jahren und zwei Kindergartengruppen errichtet. Diese Entscheidung berücksichtigt sowohl pädagogische als auch wirtschaftliche Gesichtspunkte. So kann eine Anschlussbetreuung sichergestellt werden, zumal die pädagogische Arbeit bei einer solchen Struktur besser umzusetzen ist. Daneben ergibt sich perspektivisch die Chance, auch in bestehenden Kindertagesstätten im Umfeld vorhandene Gruppen in Krippen für Kleinkinder umzuwandeln.
Die Umsetzung der Neubaumaßnahme soll durch den Fachbereich Gebäudemanagement im Rahmen des ÖPP-Verfahrens erfolgen. Ansätze für die Finanzierungskosten sind ab 2011 in der Position 6d - kreditähnliche Rechtsgeschäfte - des Wirtschaftsplanes eingeplant. Dennoch steht die Finanzierung in den Folgejahren immer unter dem Vorbehalt der Haushaltsentwicklung und entsprechender Investitionsfördermittel des Landes.
Die Ausschreibung soll für den Standort kurzfristig erfolgen, die bauliche Umsetzung dann stufenweise bis zum Jahr 2013. Vorgesehen ist eine Bauweise im Passivhaus-Standard. Das Gebäude soll zweigeschossig und barrierefrei errichtet werden.
Für den geplanten Neubau sind entsprechende Baugenehmigungsverfahren erforderlich. Für die Baureifmachung werden u.a. Baumfällungen erforderlich. Zur Klärung des Baurechts wurde bereits eine Bauvoranfrage gestellt.
Weitere standortspezifische Besonderheiten werden bei der Einzelplanung berücksichtigt und mit der entsprechenden Umsetzungsdrucksache vorgelegt.