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Die vorgeschlagenen Bedingungen zu einer Übertragung des Betriebes des Misburger Bades sind für die FDP-Ratsfraktion nach wie vor nicht tragbar. Die FDP-Ratsfraktion ist nach wie vor der Meinung, dass es sich bei dem Vorschlag der Verwaltung nicht um eine vollwertige Privatisierung handelt, die man grundsätzlich unterstützen würde.
In der gegebenen Situation stellt der Weiterbetrieb des Misburger Bades in städtischer Regie die beste Lösung dar. Auch auf diese Weise kann der in dem HKP V geforderte Konsolidierungsbeitrag erbracht werden.
Die neuerliche verwaltungsseitige Vorlage (DS 0735/2006) ist aus der Sicht der FDP-Ratsfraktion nicht geeignet, die schon zu der Ursprungsdrucksache (DS 1876/2005 N1) in der Begründung zu dem Änderungsantrag der FDP-Ratsfraktion (DS 2446/2005) abgegebene Einschätzung abzuschwächen oder zu revidieren.
1.) Auch wenn die Stadt im Falle der Insolvenz des Betreibers in der Konstruktion mit einem Pachtvertrag leicht besser gestellt sein mag, und auch wenn infolge des Abschlusses eines Pachtvertrages die steuerrechtliche Frage des Grunderwerbssteueranfalls beim sog. Heimfall des Erbbaurechts zu Lasten der Stadt nicht mehr geklärt werden muss, können auch die Eckpunkte der „neuen“ Konstruktion nicht überzeugen.
Tatsache bleibt, dass man sich über den Zeitraum von mindestens 30 Jahren finanziell bindet.
Tatsache bleibt auch, dass man ohne überzeugenden Grund jegliche künftige Gestaltungsfreiheit in allgemeiner finanzieller Hinsicht mit Blick auf das Misburger Bad aufgibt.
Tatsache bleibt eben auch, dass trotz eines erheblichen städtischen Zuschusses die Stadt so gut wie kein inhaltliches Mitspracherecht am Betrieb des Bades besitzt.
Schließlich bleibt es auch und insbesondere dabei, dass eine Gegenüberstellung der tatsächlichen Vor- und Nachteile der jeweiligen Vertrags- und Betriebsformen einschließlich einer Gegenüberstellung der Risiken aus Sicht der FDP-Ratsfraktion bis heute fehlt.
2.) Die FDP-Ratsfraktion sieht sich nicht in der Lage der Verwaltung quasi einen Blankoscheck auszustellen, indem die Vereinbarung einer Bürgschaft oder eine Vollforfaitierung der Verwaltung freigestellt wird, ohne jedoch die konkrete Ausgestaltung einer Bürgschaft zu benennen und ein entsprechendes Eigenrisiko des Betreibers zumindest zu skizzieren.
3.) Mit dem Ziel des Erreichens einer höheren Wirtschaftlichkeit aller Bäder und Badeanlagen in städtischer Regie gilt es einen Betrieb mit kaufmännischer Buchhaltung einzurichten. Der Bäderbetrieb soll dadurch in den nächsten Jahren konsolidiert werden. Es gilt in diesem Zusammenhang auch zu klären, welches Angebot die Stadt im Bäderbereich überhaupt vorhalten sollte.
Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzender