Drucksache Nr. 1087/2004:
Straßenausbaubeitrag Wülferoder Straße von Brabeckstraße bis Försterkamp/Ellernbuschfeld - Abschnittsbildung -

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verwandte Drucksachen:

1087/2004 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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1087/2004
1
 

Straßenausbaubeitrag Wülferoder Straße von Brabeckstraße bis Försterkamp/Ellernbuschfeld - Abschnittsbildung -

Antrag,

für die Wülferoder Straße im Abschnitt von Brabeckstraße/Nordecke des Gebäudes Wülfeler Straße 2 bis Försterkamp/Ellernbuschfeld den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau aller Verkehrs- und Grünflächen, der Beleuchtungseinrichtungen, der Entwässerungseinrichtungen (Regenwasserkanal, Gossen und Abläufe) und für den Erwerb und die Freilegung der Straßenverbreiterungsflächen gesondert zu ermitteln und abzurechnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (Drucksache Nr. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Soweit die Beitragsfrage für die Grundstücke an der Wülferoder Straße noch nicht durch kaufvertragliche Vereinbarungen geregelt ist, werden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen in Höhe von ca. 420.000,- € erwartet.

Begründung des Antrages

Die Wülferoder Straße wurde auf der Teillänge von Brabeckstraße bis Höhe Honerkamp in den Jahren 1999/2000 ausgebaut. Die Schlussrechnung für die Baumaßnahmen ist im Jahr 2001 eingegangen.

Anlässlich der 1999/2000 durchgeführten Baumaßnahmen wurde die Straße um
ca. 6 - 12 m verbreitert (heutige Straßengesamtbreite: ca. 18 - 27 m).

Außerdem wurden sämtliche Verkehrsflächen dem heutigen Ausbaustandard entsprechend auf einem verstärkten Unterbau hergestellt
(Fahrbahn: 16 cm Asphalttragschicht, 15 cm Schottertragschicht, 30 cm Frostschutzschicht;
Nebenanlagen: 12 - 15 cm Schottertragschicht, 10 - 15 cm Frostschutzschicht).

Die Beleuchtungseinrichtungen wurden u.a. durch die erstmalige Herstellung einer erdverkabelten Beleuchtungsanlage verbessert.

Der Regenwasserkanal wurde im Zuge der Baumaßnahmen unter Verwendung von wandverstärkten Betonrohren mit Fuß und Muffendichtung hergestellt.

Die Baumaßnahmen erfüllen den Beitragstatbestand der Verbesserung im Sinne von
§ 1 der Straßenausbaubeitragssatzung.

Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist öffentliche Einrichtung im Sinne von
§ 6 Abs. 1 NKAG nur die Gemeindestraße insgesamt. Erstrecken sich die beitragsfähigen Maßnahmen nur auf einen Abschnitt, können Ausbaubeiträge nur nach einer Abschnittsbildung erhoben werden, für die der Rat zuständig ist (Beschluss des
OVG Lüneburg 9 B 122/86 vom 11.02.1987).

Die westliche Begrenzung des abzurechnenden Straßenabschnitts ist bereits durch den Ratsbeschluss vom 03.07.2003 über die Teilabrechnung der Wülfeler Straße im Abschnitt von Emslandstraße/Laatzener Straße bis Brabeckstraße festgelegt
(Drucksache Nr. 1131/2003).

Die östliche Abschnittsgrenze ergibt sich aus dem Umstand, dass der Ausbau der getrennten Geh- und Radwege der nördlichen Nebenanlagen an der Straße Ellernbuschfeld endet und die nördliche Nebenanlage von Ellernbuschfeld bis Höhe Honerkamp abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1552 bislang nur in einer Breite von ca.
2 m als kombinierter Geh- und Radweg ausgebaut ist.
Die Beitragsfrage für die erschlossenen Grundstücke zwischen Ellernbuschfeld
/Försterkamp und Honerkamp ist bereits durch kaufvertragliche Vereinbarungen geregelt.

Für den Ausbau des abzurechnenden Straßenabschnitts ist ein beitragsfähiger Aufwand von ca. 1,7 Mio. Euro entstanden.

Die Wülferoder Straße gehört zu den "Durchgangsstraßen"; die von den Anliegern zu tragenden Anteile am beitragsfähigen Aufwand betragen je nach Straßenteileinrichtung zwischen 25% und 65% (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung).

Der beantragte Ratsbeschluss ist erforderlich, damit die Verwaltung der aus der Straßenausbaubeitragssatzung resultierenden Beitragserhebungsverpflichtung nachkommen kann.

 66.03
Hannover / 11.05.2004