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Antrag des Jugendhilfeausschusses zum Dringlichkeitsantrag Nr. 0952/2021 der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in der Stadt Hannover zur Übernahme der Kosten für die Schnelltests in der Jugendhilfe und in den Ganztagsschulen
Antrag,
zu beschließen,
dass die Landeshauptstadt Hannover, die nicht durch das Land Niedersachsen gedeckten Kosten und Aufwendungen für die Schnell- bzw. Selbsttests auf das Corona-Virus (SARS-CoV-2) für die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden sowie Honorarkräfte aller Jugendhilfeeinrichtungen der freien Träger und für die freien Träger, die Kooperationspartner bei der Betreuung in den Ganztagsschulen sind, im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover in voller Höhe (Nachweis per Quittung) ab dem 15.02.2021 übernimmt.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind hierdurch nicht unmittelbar betroffen.
Kostentabelle
Die finanziellen Auswirkungen sind nicht bekannt.
Hinweis
Der Jugendhilfeausschuss folgt zum Teil der Begründung aus dem Antrag der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Nr. 0952/2021 (siehe Anlage 1) und stimmte daher am 26.04.2021 mit 7 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen für Absatz 1 des Antrags.
Der Absatz 2 des Antrags:
"Darüber hinaus werden - bezogen auf den Rechnungsbetrag - anteilig 10% für den organisatorischen Aufwand, der mit den Selbst- und Schnelltests verbunden ist (Logistik/Einweisung/Organisation etc.) erstattet."
wurde hingegen mit 5 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen abgelehnt und steht somit nicht weiter zur Abstimmung.
Gem. Ziffer III Punkt 2.2. der ADA 02/23 legt die Verwaltung daher den Absatz 1 des Antrags Nr. 0952/2021 als neue Drucksache zur Beschlussfassung vor, da die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege für die weiteren Ausschüsse und für die Ratsversammlung nicht antragsberechtigt und die alleinige Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss nicht ausreichend ist.
Der im Abschnitt "Antrag" dieser Drucksache wiedergegebene Text beinhaltet den kompletten Wortlaut des zu beschließenden Absatzes 1 aus dem Antragstext der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege.
Dez. IV
Hannover / 07.05.2021