Drucksache Nr. 1084/2021:
Änderung der Richtlinien über die Förderung von Jugendgruppen, Jugendverbänden und deren Zusammenschlüssen auf Grund der bestehenden pandemischen Lage

Inhalt der Drucksache:

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1084/2021
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Änderung der Richtlinien über die Förderung von Jugendgruppen, Jugendverbänden und deren Zusammenschlüssen auf Grund der bestehenden pandemischen Lage

Antrag,

die Richtlinien über die Förderung von Jugendgruppen, Jugendverbänden und deren Zusammenschlüssen vom 01.07.2019 für den Zeitraum bis einschließlich 31.12.2021 in folgenden Punkten zu ändern (Änderungen sind fett und kursiv hervorgehoben).

6.2.5 Die Höhe der Zuwendung für Ferien- und Freizeitmaßnahmen beträgt je Übernachtung und Teilnehmer*in sowie förderungsfähiger Betreuungsperson 10,00 Euro.

6.2.6 Als förderfähige Ferienmaßnahmen im Sinne dieser Richtlinien werden auch solche Vorhaben anerkannt, die in Hannover stattfinden und keine Übernachtungen von Teilnehmer*innen vorsehen.

Zur Berechnung der Fördersumme wird die Zahl der Übernachtungen entsprechend angenommen (Durchführungstage minus eins).

6.2.7 Kann der*die Antragsteller*in eine Ferienmaßnahme auf Grund der bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Sars-Cov-2-Pandemie nicht durchführen und entstehen dadurch Stornierungskosten, sind diese im Sinne dieser Richtlinien ebenfalls förderfähig. Der Fördersumme zu Grunde zu legen sind in diesem Falle die Anmeldelisten sowie die im Antrag formulierte Dauer des Vorhabens.

8.2.5 Die Höhe der Zuwendungen für wohnortnahe Ferienbetreuungsmaßnahmen beträgt je Teilnehmer*in 10,00 Euro.

Die Änderungen gelten für alle zum Zeitpunkt dieses Beschlusses noch nicht durchgeführten Vorhaben. Ab dem 01.01.2022 gelten die mit dieser Drucksache geänderten Punkte der Richtlinien wieder in ihrer beschlossenen Form vom 01.07.2019.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

In Jugendgruppen, Jugendverbänden und deren Zusammenschlüssen sind Menschen aller geschlechtlicher Ausrichtungen aktiv. Die Kinder- und Jugendarbeit ist als Teil der Jugendhilfe durch das SGB VIII dem Gedanken der Geschlechtergerechtigkeit besonders verpflichtet.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Die durch die Drucksache erhöhten Fördersummen können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gezahlt werden.

Im Sinne der Richtlinien können Vorhaben nur so lange gefördert werden, wie Mittel im laufenden Haushalt zur Verfügung stehen. Sind die Mittel ausgeschöpft, können keine weiteren Vorhaben gefördert werden.

Im Zuge der Corona-Pandemie wird erwartet, dass die Ausgaben in den Mitteln zur Förderung nach den Ziffern 5. Internationale Begegnungen und 7. Jugendbildung deutlich geringer ausfallen, so das zum jetzigen Zeitpunkt trotz Erhöhung der Fördersummen von ausreichender Deckung durch die zur Verfügung stehenden Mittel auszugehen ist.

Begründung des Antrages

Die anhaltende Sars-Cov-2-Pandemie und die damit verbunden nachhaltigen Einschränkungen für Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit treffen insbesondere auch die Vorhaben der Jugendgruppen und Jugendverbände in den Ferien. Diesem Umstand wurde im vergangenen Jahr unter anderen durch das Corona-Stabilitätspaket DS 0982/2020 der Landeshauptstadt Hannover (Stornierungskosten) und den Dringlichkeitsantrag 1614/2020 (Erhöhung des Förderbetrags für Vorhaben der wohnortnahen Ferienbetreuungsmaßnahmen) Rechnung getragen. Diese unterstützenden Maßnahmen waren zeitlich befristet und stehen nicht mehr zur Verfügung.

Auf Grund der anhaltenden pandemischen Lage und den entsprechenden Einschränkungen und Erfordernissen sollen die Richtlinien über die Förderung von Jugendgruppen, Jugendverbänden und ihren Zusammenschlüssen vom 01.07.2019 temporär verändert werden, um den besonderen Bedingungen Rechnung zu tragen.

Zu den Änderungen in 6.2.5:


Auf Grund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Sars-Cov-2-Pandemie sind für Vorhaben im Bereich der Ferienmaßnahmen deutlich höhere Ausgaben zu erwarten. Die Träger*innen sind verpflichtet, Hygienekonzepte vorzuhalten und umzusetzen. Die aktuell in den Schulen umgesetzte Teststrategie wird in den Ferien ausgesetzt sein, so dass die Träger*innen unter Umständen selbst Teststrategien finanzieren müssen.
Um diesen notwendigen Zusatzausgaben auch in der Förderung Rechnung zu tragen und die Teilnehmendenbeiträge für die Maßnahmen finanzierbar zu gestalten, wird die Förderhöhe für Ferienmaßnahmen angehoben.

Zu den Änderungen in 6.2.6


Aktuell sehen die Maßnahmen zur Bekämpfung der Sars-Cov-2-Pandemie in vielen Ländern ein Beherbergungsverbot vor. Dieses erschwert die Durchführung von Ferienmaßnahmen außerhalb von Hannover nachhaltig.
Um Ferienmaßnahmen zu ermöglichen, werden die Förderbedingungen entsprechend erleichtert. Die Fördersystematik bleibt unangetastet.

Zu den Änderungen in 6.2.7


Durch die Bundesgesetzgebung sind bundesweit einheitliche Regelungen, die sich an der Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz in den Regionen orientieren, eingeführt worden. Es ist zu erwarten, dass bis zum Abflachen der Pandemie diese Orientierung in den Landesverordnungen beibehalten wird.
Um die damit zusammenhängende Planungsunsicherheit bei Jugendreisen aufzufangen, erhalten die zu fördernden Träger*innen die Möglichkeit, im Falle einer notwendig werdenden Absage eines Vorhabens die Ausfallkosten anteilig durch Förderung abzudecken. Damit können die an die Teilnehmenden weiterzugebenden Ausfallkosten reduziert werden.

Zu den Änderungen in 8.2.5:


Auf Grund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Sars-Cov-2-Pandemie sind auch für Vorhaben im Bereich der wohnortnahen Ferienbetreuung deutlich höhere Ausgaben zu erwarten. Daher wird auch hier der mögliche Förderbetrag angehoben.
51.5 8
Hannover / 07.05.2021