Anfrage Nr. 1083/2006:
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Minderung von Umgebungslärm

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Minderung von Umgebungslärm

Anfrage

Gemäß der Europäischen Umgebungslärmrichtlinie muss die Stadtverwaltung bis Juni 2007 den Umgebungslärm in Form von Strategischen Lärmkarten erfassen. Die Verordnung für die Kartierung von Umgebungslärm trat am 16. März 2006 in Kraft. Weiterhin muss die Stadtverwaltung bis Juli 2008 Aktionspläne zur Verringerung von Umgebungslärm vorlegen. Ziel ist der Schutz der Gesundheit, wobei Straßenverkehr eine der größten Lärmquellen darstellt. Wir gehen davon aus, dass mit der Umgebungsrichtlinie bekanntermaßen wirksame Maßnahmen zur Minderung von Lärm weiterhin genutzt und möglichst forciert werden. Dies gilt beispielsweise für Nutzungsplanungen im Sinne kurzer Wege und für die Stärkung umweltfreundlicher Verkehre, sprich ÖPNV, Fuß- und Radverkehr.

Bezüglich weiterer, lärmmindernder Maßnahmen fragen wir die Verwaltung:

1. Welche Lärmminderung tritt bei Tempo 30 km/h auf Hauptverkehrsstraßen für angrenzende Wohnhäuser ein, z.B. an Vahrenwalder-, Hildesheimer-, Sall-, Podbielskistraße (siehe Hansestadt Rostock und Berlin)?

2. Welche Lärmminderung ist durch Geschwindigkeits-Anzeigetafeln zu erzielen, weil hierüber die Einhaltung vorgeschriebener Tempolimits unterstützt wird (siehe Beispiel Hansestadt Rostock)?

3. Welche Lärmminderung ist durch Flüsterasphalt im Zuge der Erneuerung von Fahrbahnbelägen zu erreichen (siehe Pilotprojekt Stadt Ingolstadt mit lärmminderndem Asphalt auf innerstädtischer Tempo 50 km/h-Straße)?



(Lothar Schlieckau, Fraktionsvorsitzender)