Drucksache Nr. 1082/2022:
Förderung von fest installierten PV-Anlagen für gemeinnützige Organisationen sowie Einrichtungen, die der Hochschulbildung dienen

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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1082/2022
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Förderung von fest installierten PV-Anlagen für gemeinnützige Organisationen sowie Einrichtungen, die der Hochschulbildung dienen

Antrag,

zu beschließen, die nach dem Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1522 („In der Rehre Süd“, „zero:e park“) erforderliche Kompensation von CO2-Emissionen durch die gezielte Förderung von Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet mit einer Gesamtleistung von 3.000 Kilowatt-Peak (kWp) umzusetzen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Förderangebot „PV-Anlagen für gemeinnützige Organisationen sowie Einrichtungen, die der Hochschulbildung “ nützt allen förderberechtigten Personen gleichermaßen.

Kostentabelle

Die Finanzierung erfolgt durch die für die Kompensation bei der meravis Wohnungsbau und Immobilien GmbH (meravis), der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG) und der Landeshauptstadt Hannover zweckgebundenen finanziellen Mittel in Höhe von insgesamt 600.000 Euro, die aus den Verkäufen der Baugrundstücke erwirtschaftet wurden. Entsprechend dem jeweiligen Anteil an der gesamten Vermarktungsfläche im Baugebiet wurden nach dem Städtebaulichen Vertrag zum o. g. Bebauungsplan 206.460 Euro bei der Landeshauptstadt Hannover, 261.900 Euro bei meravis und 131.640 Euro bei der NLG zurückgestellt. Diese Mittel sollen nun für die Förderung abgerufen werden. Eine Belastung des Haushalts erfolgt hierdurch nicht.

Begründung des Antrages

Gemäß Ratsbeschluss (Drucksachen Nr. 2529/2002 und 3221/2002) sollte das Baugebiet „Klimaschutzsiedlung zero:e park“ vollständig CO2-frei geplant werden. Trotz der Ausführung im hocheffizienten Energiestandard „Passivhaus“ und der Erzeugung von erneuerbarer Energie verbleibt noch ein Restenergiebezug für Wärmeenergie und Haushaltsstrom, d. h. die Gebäude und Grundstücke können nicht komplett CO2-frei betrieben werden.
Es fallen daher in der Siedlung begrenzte CO2-Emissionen an, die für eine komplette Klimaneutralität zu kompensieren sind. Gemäß dem städtebaulichen Vertrag vom 19.11.2009 zum Bebauungsplan Nr. 1522 wurde zwischen den Grundstücksvermarkter*innen meravis, NLG und der Landeshauptstadt Hannover vereinbart, dass die restlichen CO2-Emissionen über zusätzliche regenerative Stromerzeugung im Stadtgebiet kompensiert werden sollen. Die Kompensationszahlungen wurden dabei auf 600.000 Euro festgelegt.

Mit Beschluss zu den Drucksachen Nr. 2038/2009 und Nr. 0209/2012 wurde entschieden, dass eine mögliche Kompensation über den im geplanten Wasserkraftwerk an der Döhrener Leineinsel produzierten Strom erreicht werden könnte. Dazu sollte der Bau der Wasserkraftanlage bezuschusst werden. Diese Möglichkeit hat sich inzwischen als nicht umsetzbar erwiesen, weil die Kopplung der Vergabe von Flächen und Wehranlagen sowie eines Zuschusses mit der Verpflichtung zur Erzeugung einer mengenmäßig bestimmten Stromerzeugung nach neuerem Recht die europaweite Ausschreibung einer Konzession mit offenem Ausgang erfordern würde. Das Planfeststellungsverfahren für die Wasserkraftanlage ist aber auf eine bestimmte Investorin zugeschnitten, die zur Umsetzung ihres Vorhabens auf die bedingungsfreie Übertragung der Flächen und Anlagen angewiesen ist. Der Bau der Wasserkraftanlage Döhren durch die Investorin wird von der Stadt – ohne Zuschuss und Gegenleistung – weiterhin unterstützt.

Zur erforderlichen Kompensation der CO2-Emissionen im „zero:e park“ sollen die zweckgebundenen finanziellen Mittel in Höhe von 600.000 Euro nunmehr für die Förderung von fest installierten PV-Anlagen im Stadtgebiet verwendet werden. Für die vollständige Kompensation sind jährlich ca. 1.300 Megawattstunden regenerativen Stroms zu erzeugen. Die seit 2012 entstandenen, bisher nicht kompensierten CO2-Emissionen sollen rückwirkend über die PV-Anlagen kompensiert werden. Aus diesem Grund müssen die geförderten PV-Anlagen eine Leistung von 3.000 kWp aufweisen.

Zielgruppe für die Förderung sind gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen, die der Hochschulbildung dienen. Der Beschluss ist erforderlich, weil die Kompensation abweichend von den Ratsbeschlüssen zu den Drucksachen Nr. 2038/2009 und Nr. 0209/2012 nunmehr nicht mehr durch die Bezuschussung der Wasserkraftanlage in Döhren, sondern durch Förderung von Photovoltaikanlagen erfolgen soll.

Abwicklung und Zuschusshöhe
Das Förderangebot wirkt als Ergänzung zu vorhandenen Förderprogrammen. Um die Antragstellung zu vereinfachen und keine weiteren Antragsstellen zu schaffen, soll die Beratung und Förderung über die Geschäftsstelle des lokalen Förderfonds proKlima erfolgen. Förderbedingungen und Antragsunterlagen werden von der Klimaschutzleitstelle in Abstimmung mit proKlima ausgearbeitet. Das Programm soll dabei als städtisches Programm erkennbar bleiben.

Der Förderzuschuss wird 200 € je kWp betragen. Die Kombination mit anderen Förderprogrammen soll im Rahmen einer Kumulierung möglich sein, sofern es die Bestimmungen dieser Förderprogramme zulassen.
67.11 
Hannover / 22.04.2022