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Instandsetzung der Schloßbrücke
Antrag,
dem Änderungsantrag 15-1127/2023 aus dem Stadtbezirksrat Mitte zu folgen.
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet.
Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und einer barrierefreien Gestaltung wurden geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung bzw. Drucksache eingeflossen.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.
Kostentabelle
Es entstehen keine weiteren nennenswerten finanziellen Auswirkungen.
Begründung
15-1127/2023
„Weiterhin reduziert die Verwaltung die Fahrbahnbreite zugunsten der Bürgersteige“
Dem Antrag kann in gewissem Maße gefolgt werden.
Die heutige Fahrbahnbreite von 5,05 m entspricht einer üblichen Breite für das untergeordnete Straßennetz für den Begegnungsfall Kfz/Kfz. Auch Radfahrer*innen werden auf der Fahrbahn der Schloßstraße geführt.
Die Fahrbahnbreite kann im Rahmen der Instandsetzung der Schloßbrücke geringfügig reduziert werden, sodass weiterhin der Begegnungsfall Kfz/Kfz und das Radfahren auf der Fahrbahn möglich ist. Die gewonnene Breite wird dem Gehweg auf der Seite Richtung Leinewelle / Martin-Neuffer-Brücke zugeschlagen.
Für weitreichendere Änderungen der Querschnittsaufteilung soll das Ergebnis des Verkehrskonzepts Innenstadt abgewartet werden. Die jetzige Instandsetzung steht zukünftigen Veränderungen am Querschnitt nicht entgegen.
66.3
Hannover / 23.05.2023