Drucksache Nr. 1081/2023:
Instandsetzung der Schloßbrücke

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1081/2023
3
 

Instandsetzung der Schloßbrücke

Antrag,

der Mittelfreigabe von 520.000 € und dem Baubeginn zur Instandsetzung der Schloßbrücke über die Mühlenleine, wie in der Begründung dargestellt, zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß §94 Abs. 1 NKomVG
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und einer barrierefreien Gestaltung wurden geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 520.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -520.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -520.000,00 €

Begründung des Antrages

Ausgangslage


Bei der ca. 1713 errichteten Brücke im Zuge der Schloßstraße über die Mühlenleine handelt es sich um eine historische Gewölbebogenbrücke aus Natursteinmauerwerk. Das einfeldrige Gewölbe weist eine lichte Weite von 9,28 m und eine Breite von 11,62 m auf. Der Gewölbestich beträgt 3,13 m. Die Brücke steht als Einzeldenkmal unter Schutz.

Bei Bauwerksuntersuchungen wurden Schäden an der Brücke u.a. zunehmende Mauerwerksschäden festgestellt. Die Hauptschadensursachen resultieren aus umweltbedingten Einwirkungen, insbesondere Durchfeuchtungen infolge unzureichendem Feuchteschutz und unzureichender Entwässerung.

Ende 2022 wurde die Tragfähigkeit der Schloßbrücke nachgerechnet und nachgewiesen. Grundsätzlich ist eine weitere Nutzung des Bauwerkes ohne Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit und Tragfähigkeit nach Ausführung von Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen möglich.

Beschreibung des Vorhabens


Aus der Nachrechnung und den Untersuchungen ergibt sich folgende grundlegende Instandsetzungserfordernis:


1. Die Herstellung eines sicheren Feuchteschutzes durch eine flächige Abdichtung des Gewölbes von oben.
Hierzu erfolgt der Rückbau der Beläge und Leitungen auf dem Brückenbogen. Auf einer Untergrundegalisierung wird eine flächige Abdichtung aufgebracht. Nach Einbau der Schutzschicht auf der Abdichtung erfolgt der Wiedereinbau der Leitungen und der Neubau der Beläge.

2. Im Bereich des Natursteinmauerwerks erfolgt die Erneuerung / Ertüchtigung der gesamten Verfugung und die Wiederherstellung eines durchgängig intakten Mauerwerksgefüges.
Speziell erfolgt hierbei der Rückbau der mit artfremden Materialien zurückliegend verschlossenen Bereiche an der Bogenunterseite mit Ergänzung durch bestandsähnlichem Naturstein. Lokale Steinschäden werden durch Vierungen ergänzt.
Abschließend erfolgen neue Verfugungen aller Natursteinfugen.


Eine Vorabstimmung mit der unteren Denkmalbehörde ist erfolgt. Der Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung ist gestellt und wird derzeit bearbeitet.

Die Gesamtkosten für die Instandsetzung des Bauwerkes belaufen sich auf ca. 520.000 €.

Bauablauf


Nach der Einrichtung der Baustelle erfolgen die zuvor beschriebenen Arbeiten zur Abdichtung des Überbaues. Diese Arbeiten sind mit zeitlichem Vorlauf zur Mauerwerks- und Natursteininstandsetzung auszuführen. Damit wird der Trocknungsprozess im Natursteinmauerwerk in Gang gesetzt und eine weitere Durchfeuchtung verhindert.

Der Einbau der Abdichtung auf der Brücke wird in 2 Bauabschnitten erfolgen, sodass dauerhaft die Querung der Leine für den Geh- und Radverkehr möglich bleibt. Die Überfahrt für den Straßenverkehr wird während des 1. Bauabschnittes voll gesperrt.

Die Bauzeit für die Brückenabdichtung ist für Anfang August bis Ende November 2023 vorgesehen. Dabei erfolgt die Sperrung für den Straßenverkehr von Anfang August bis Anfang Oktober.

D.h. von Anfang Oktober bis Ende November wird Straßenverkehr auf der Brücke halbseitig möglich sein.

Die Naturstein- und Mauerwerksarbeiten erfolgen witterungsbedingt von April bis Juni 2024.

Diese Instandsetzungsarbeiten erfolgen ohne Eingriffe in den öffentlichen Verkehr von einem Gerüst unter und neben der Brücke.

66.3 
Hannover / 08.05.2023