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der Mittelfreigabe von 520.000 € und dem Baubeginn zur Instandsetzung der Schloßbrücke über die Mühlenleine, wie in der Begründung dargestellt, zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß §94 Abs. 1 NKomVG
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG
Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und einer barrierefreien Gestaltung wurden geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.
Ausgangslage
Bei der ca. 1713 errichteten Brücke im Zuge der Schloßstraße über die Mühlenleine handelt es sich um eine historische Gewölbebogenbrücke aus Natursteinmauerwerk. Das einfeldrige Gewölbe weist eine lichte Weite von 9,28 m und eine Breite von 11,62 m auf. Der Gewölbestich beträgt 3,13 m. Die Brücke steht als Einzeldenkmal unter Schutz.
Bei Bauwerksuntersuchungen wurden Schäden an der Brücke u.a. zunehmende Mauerwerksschäden festgestellt. Die Hauptschadensursachen resultieren aus umweltbedingten Einwirkungen, insbesondere Durchfeuchtungen infolge unzureichendem Feuchteschutz und unzureichender Entwässerung.
Ende 2022 wurde die Tragfähigkeit der Schloßbrücke nachgerechnet und nachgewiesen. Grundsätzlich ist eine weitere Nutzung des Bauwerkes ohne Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit und Tragfähigkeit nach Ausführung von Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen möglich.
Beschreibung des Vorhabens
Aus der Nachrechnung und den Untersuchungen ergibt sich folgende grundlegende Instandsetzungserfordernis:
1. Die Herstellung eines sicheren Feuchteschutzes durch eine flächige Abdichtung des Gewölbes von oben.
Hierzu erfolgt der Rückbau der Beläge und Leitungen auf dem Brückenbogen. Auf einer Untergrundegalisierung wird eine flächige Abdichtung aufgebracht. Nach Einbau der Schutzschicht auf der Abdichtung erfolgt der Wiedereinbau der Leitungen und der Neubau der Beläge.
2. Im Bereich des Natursteinmauerwerks erfolgt die Erneuerung / Ertüchtigung der gesamten Verfugung und die Wiederherstellung eines durchgängig intakten Mauerwerksgefüges.
Speziell erfolgt hierbei der Rückbau der mit artfremden Materialien zurückliegend verschlossenen Bereiche an der Bogenunterseite mit Ergänzung durch bestandsähnlichem Naturstein. Lokale Steinschäden werden durch Vierungen ergänzt.
Abschließend erfolgen neue Verfugungen aller Natursteinfugen.
Eine Vorabstimmung mit der unteren Denkmalbehörde ist erfolgt. Der Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung ist gestellt und wird derzeit bearbeitet.
Die Gesamtkosten für die Instandsetzung des Bauwerkes belaufen sich auf ca. 520.000 €.
Bauablauf
Nach der Einrichtung der Baustelle erfolgen die zuvor beschriebenen Arbeiten zur Abdichtung des Überbaues. Diese Arbeiten sind mit zeitlichem Vorlauf zur Mauerwerks- und Natursteininstandsetzung auszuführen. Damit wird der Trocknungsprozess im Natursteinmauerwerk in Gang gesetzt und eine weitere Durchfeuchtung verhindert.
Der Einbau der Abdichtung auf der Brücke wird in 2 Bauabschnitten erfolgen, sodass dauerhaft die Querung der Leine für den Geh- und Radverkehr möglich bleibt. Die Überfahrt für den Straßenverkehr wird während des 1. Bauabschnittes voll gesperrt.
Die Bauzeit für die Brückenabdichtung ist für Anfang August bis Ende November 2023 vorgesehen. Dabei erfolgt die Sperrung für den Straßenverkehr von Anfang August bis Anfang Oktober.
D.h. von Anfang Oktober bis Ende November wird Straßenverkehr auf der Brücke halbseitig möglich sein.
Die Naturstein- und Mauerwerksarbeiten erfolgen witterungsbedingt von April bis Juni 2024.
Diese Instandsetzungsarbeiten erfolgen ohne Eingriffe in den öffentlichen Verkehr von einem Gerüst unter und neben der Brücke.