Drucksache Nr. 1080/2024:
Satzungsbeschluss über die Teilentlassung des Sanierungsgebietes Hainholz

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Sozialer Zusammenhalt Hainholz
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Sozialausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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1080/2024
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Satzungsbeschluss über die Teilentlassung des Sanierungsgebietes Hainholz

Antrag,

die Satzung zur Teilentlassung des Sanierungsgebietes „Sozialer Zusammenhalt“ Hainholz (Anlage 1) zu beschließen:
Gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 162 Abs. 1 Satz 2 BauGB i.V. mit § 10 Abs. 1 NKomVG wird die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Hainholz vom 05.12.2001, zuletzt geändert durch die Satzung zur Erweiterung des Sanierungsgebietes vom 24.05.2017, für die in dem Kartenausschnitt Anlage 2 näher bezeichneten Teilgebiete zum 30.09.2024 aufgehoben.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Durch die Teilaufhebung der Satzung sowie die Teilaufhebung des förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes erfolgt keine Bevorzugung oder Benachteiligung bezüglich des Geschlechts oder des Alters der Betroffenen oder einzelner sozialer Gruppen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.51106.013
Sozialer Zusammenhalt Hainholz
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit €1,789,000.00
Veräußerung von Sachvermögen €0.00
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden €0.00
Baumaßnahmen €0.00
Erwerb von bewegl. Sachvermögen €0.00
Erwerb von Finanzvermögensanlagen €0.00
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €1,192,667.00
  
Saldo Investitionstätigkeit €596,333.00
€0.00

Teilergebnishaushalt  - Investitionstätigkeit
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen €0.00
Sonstige Transfererträge €0.00
Öffentlichrechtl. Entgelte €0.00
Privatrechtl. Entgelte €0.00
Kostenerstattungen €0.00
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) €0.00
Sonstige ordentl. Erträge €0.00
  
Außerordentliche Erträge €0.00
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Personalaufwendungen €0.00
Sach- und Dienstleistungen €0.00
Abschreibungen €0.00
Zinsen o.ä. (TH 99) €0.00
Transferaufwendungen €0.00
Sonstige ordentliche Aufwendungen €0.00
  
Saldo ordentliches Ergebnis €0.00
Außerordentliche Aufwendungen €0.00
Saldo außerordentliches Ergebnis €0.00
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo gesamt €0.00
Mit Abschluss der Sanierung werden die Grundstückseigentümer*innen gem. § 154 (3) BauGB zu Leistungen herangezogen, mit denen die sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen ausgeglichen werden (Ausgleichsbetrag). Zwei Drittel dieser Einnahmen müssen an den Fördermittelgeber abgeführt werden.

Begründung des Antrages

Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 BauGB ist die Sanierungssatzung aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt ist, d.h. wenn alle Maßnahmen zur Durchführung der Sanierung abgeschlossen sind und kein sachlicher Grund für die sanierungsrechtlichen Verfügungsbeschränkungen der Eigentümer oder sonstiger Sanierungsbetroffener mehr besteht.

Die Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Hainholz wurde mit Ratsbeschluss vom 08.11.2001 (DS-Nr. 2265/2001) beschlossen. Mit der Drucksache Nr. 2185/2005 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover am 19.01.2006 eine Teilaufhebung der Satzung für das Sanierungsgebiet Hainholz beschlossen. Mit der Beschlussdrucksache Nr. 1136/2010 wurde das Sanierungsgebiet erweitert, um das EFRE-geförderte Projekt Grüne Mitte Hainholz umsetzen zu können. Eine weitere Erweiterung des Sanierungsgebietes wurde mit der DS Nr. 0469/2017 beschlossen, um die Erneuerung der Fenskestraße/Melanchthonstraße zwischen Schulenburger Landstraße und dem Moorkamp zu ermöglichen.

Mit der Drucksache Nr. 2079/2022 wurde eine Verlängerung des Sanierungszeitraums bis zum 31.12.2027 beschlossen. Als Begründung für die Verlängerung des Sanierungszeitraums wurde die Umsetzung des zentralen Sanierungsziels Hainhölzer Markt Süd (Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1800, Hainhölzer Markt Süd, DS-Nr. 2685/2022) angeführt.

Die Aufhebung des Sanierungsgebiets ist in zwei Teilschritten vorgesehen (Plandarstellung in Anlage 2). Der erste, weitaus größere Teilbereich des Sanierungsgebiets ist Gegenstand dieser Drucksache und soll zum 30.09.2024 entlassen werden. Die zum Einleitungszeitpunkt bestandenen städtebaulichen und funktionalen Missstände konnten im Teilentlassungsgebiet weitgehend behoben werden bzw. es wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass eine selbsttragende positive Entwicklung entstanden ist.


Der verbleibende zweite Teilbereich umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1800 – Hainhölzer Markt Süd – sowie die mit der Vorhabenfläche in einer Baulast vereinigten Grundstücke Voltmerstraße 43, 43A, 45 und 47. Es ist vorgesehen, die Baufeldfreimachung und den Neubau der Straße Hainhölzer Markt, die auch der Erschließung der Grünen Mitte Hainholz und der Wohnquartiere entlang der Voltmerstraße dienen wird, mit Städtebauförderungsmitteln zu unterstützen. Da dieses zentrale Projekt der Stadterneuerung in Hainholz noch nicht umgesetzt wurde, ist hier die Entlassung aus der Sanierung zum 31.12.2027 vorgesehen. Den Gremien wird dann erneut eine Drucksache zur Beschlussfassung vorgelegt.

Seit der förmlichen Festsetzung des Sanierungsgebietes Hainholz im Jahr 2001 im Förderprogramm „Soziale Stadt“, im Jahr 2020 überführt in das Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“, wurden eine Vielzahl von Projekten und Maßnahmen umgesetzt, die die Wohn- und Lebensqualität in Hainholz erheblich verbessert haben. Dazu wurden für investive Maßnahmen neben Städtebauförderungsmitteln in Höhe von ca. 16 Mill. Euro im Rahmen der Mittelbündelung Fördermittel der Europäischen Union (EFRE) in Höhe von ca. 3 Mill. Euro, Mittel aus dem Investitionspakt 2009 "Richtlinie zur Erneuerung und Modernisierung von Gebäuden der sozialen Infrastruktur in den Gemeinden" in Höhe von ca. 960.000 Euro sowie GVFG-Mittel in Höhe von ca. 3,55 Mill. Euro eingeworben. Für die umfassende energetische Modernisierung von Wohnungen sowie den Wohnungsneubau wurden außerdem Wohnraumfördermittel in Höhe von ca. 10 Mill. Euro Landesdarlehen sowie ca. 2,1 Mill. Euro städtische Baukosten- und Aufwendungszuschüsse bewilligt.

Zu den wichtigsten investiven Projekten, die unter Zuhilfenahme von Städtebauförderungsmitteln und der EFRE-Förderung innerhalb der Sanierung umgesetzt wurden, gehören:
· Umbau des Hainhölzer Bades zum Naturbad
· Neubau des Kinder- und Jugendhauses
· Umbau der ehemaligen Alice-Salomon-Schule zum Kulturhaus Hainholz in gemeinsamer Nutzung durch die Hainhölzer Kulturgemeinschaft e.V. (Kulturtreff Hainholz) und die Tages- und Abendrealschule der VHS
· Ersatzneubauten für das Familienzentrum Voltmerstraße und die Kindertagesstätte der ev.-luth. Kirchengemeinde Hainholz
· Erneuerung der Spielplätze Bömelburgstraße, Bunnenbergstraße, Am Hopfengarten und Fenskestraße, Neuanlage eines Spielplatzes in der Grünen Mitte Hainholz
· die Grüne Mitte Hainholz mit dem Platz vor dem Kulturhaus, dem Stadtteilpark und der Lückenschließung des Julius-Trip-Rings
· Erneuerung und Neugestaltung wichtiger imageprägender Verkehrsflächen im Süden von Hainholz: Stadtteileingang Süd mit den Figurinen, Fenskestraße/Melanchthonstraße zwischen der Schulenburger Landstraße und dem Moorkamp, bestandsorientierte Neugestaltung der Turmstraße und Verkehrsberuhigung/Neugestaltung der Hüttenstraße zwischen Fenskestraße und Turmstraße
· Umgestaltung der Voltmerstraße als verkehrsberuhigte Quartiersache
· Umfassende Modernisierung von 303 Wohnungen unter Zuhilfenahme von Städtebauförderungsmitteln vorrangig durch die hanova, umfassende Modernisierung von weiteren ca. 300 Wohnungen ohne Inanspruchnahme von Städtebauförderungsmitteln durch die hanova, Meravis, Gartenheim eG und weiteren privaten Eigentümer*innen, Teilmodernisierungen privater Eigentümer*innen



Der öffentliche Mitteleinsatz initiierte ein Mehrfaches von Investitionen, die von Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften, von der privaten Wohnungswirtschaft, von der Kirchengemeinde sowie von örtlichen Gewerbetreibenden getätigt wurden. Beispielhaft seien folgende Vorhaben genannt, die wesentlich zur Aufwertung von Hainholz beigetragen haben:
· Integratives Wohnprojekts Hainhölzer Markt Nord: das Wohngebäude wurde durch die hanova errichtet, die LHH hat zur Umsetzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1766, Hainhölzer Markt Nord, aufgestellt und vorbereitende Ordnungsmaßnahmen mit Städtebauförderungsmittteln unterstützt.
· Wohn- und Geschäftshaus Schulenburger Landstraße 20. In den letzten Jahren der Sanierung war hier das Stadtteilbüro untergebracht, auch nach Abschluss der Sanierung erfolgt eine stadtteilbezogene Nutzung durch den Fachbereich Senioren der LHH.
· Aufwertung und Umnutzung des Helmkehofs: aus der ehemaligen Gummifabrik in der Helmkestraße 5A hat ein privater Investor einen Standort für Kreativwirtschaft geschaffen, der über die Grenzen Hannovers ausstrahlt
· Neubau des Familienzentrums Hainhölzer Hafen: die von der hanova errichtete Kindertagesstätte in der Voltmerstraße wird seit 2013 von der Johanniter-Unfallhilfe e.V. betrieben
· Neubau des Gemeindehauses der Hainhölzer Kirchengemeinde
· Die Hainhölzer Kultursommer 2008, 2011, 2015 und 2021 – hier wurde mit einem hohen Engagement örtlicher Kunstschaffender, Gewerbetreibender, Einrichtungen und Privatpersonen ein wichtiger Impuls zur Verbesserung des Images von Hainholz gesetzt

Hainholz wächst: Seit 2016 wurden ca. 230 Wohnungen neu gebaut, für weitere 100 Wohnungen liegt bereits eine Baugenehmigung vor, im Bauantragsverfahren befanden sich Ende 2023 ca. 120 Wohnungen. Damit besteht die Möglichkeit zum Zuzug neuer Bevölkerungsgruppen, ohne die angestammte Bevölkerung zu verdrängen.

Neben investiven Maßnahmen sind zwei wichtige Merkmale des Förderprogramms „Soziale Stadt“ bzw. „Sozialer Zusammenhalt“ die Flankierung der Investitionen durch sozialintegrative Projekte sowie die Aktivierung und Beteiligung der Bevölkerung im Sanierungsprozess.

Die Stadt Hannover setzte seit Beginn des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ – heute „Sozialer Zusammenhalt“ - deshalb auch kommunale Mittel ein, um die soziale und kulturelle Infrastruktur über Anschubfinanzierungen, Projekte und weitere Maßnahmen in den Gebieten zu verbessern und nachhaltig zu stärken. Die Mittel (genannt Dez. III-Mittel) stehen im Haushalt des Fachbereichs Soziales, Bereich Bürgerschaftliches Engagement und soziale Stadtteilentwicklung zur Verfügung und werden über das Quartiersmanagement des Fachbereichs in Abstimmung mit anderen Akteur*innen im Stadtteil, mit Netzwerkrunden und anderen Fachbereichen der LHH gezielt eingesetzt.

Für die Sanierungszeit von 2001 bis 2023 standen rd. 2,01 Mill. Euro zur Verfügung, die in den Handlungsfeldern „Soziale und kulturelle Infrastruktur“, „Bildung und Qualifizierung“ und Beteiligung/Bürgerschaftliches Engagement“ zur Erreichung der Sanierungsziele kommunal investiert wurden.


Daneben wurde durch die Teilnahme des Fachbereichs Soziales an den EU-geförderten Programmen LOS (Lokales Kapital für Soziale Zwecke) und SvO (Stärken vor Ort) von 2003 bis 2011 insgesamt 676.000 Euro in die Aktivierung von sozialen und beschäftigungswirksamen Projekten in Hainholz eingeleitet.

Beispielhaft für diese sozialintegrativen Projekte seien hier genannt:
· Nachbarschaftsarbeit Hainholz
· Teegarten Hainholz
· Gewaltpräventionsprojekt STARKES HAINHOLZ
· Musik in Hainholz
· Bildungsoffensive Hainholz
· Hainholz-Stele und Figurinen am Stadtteileingang Süd
· Kultursommer Hainholz
· Projekte zur Berufsorientierung, wie z.B. Berufsparcours und Youth-City Hainholz
· „Hainhölzer Ehrenamtskultur“ - Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in Hainholz

Verstetigt, im Sinne einer Übernahme in die Regelfinanzierung, wurden das auch bundesweit beachtete Gewaltpräventionsprojekt STARKES HAINHOLZ sowie die Nachbarschaftsarbeit Hainholz.


Zur Unterstützung der Beteiligung der Einwohner*innen hat die Landeshauptstadt Hannover außerdem einen Quartiersfonds aufgelegt, mit dem seit 2005 Projekte und Investitionen von Akteuren aus dem Stadtteil – Einrichtungen, Vereine, Bürger*innen – mit insgesamt ca. 360.000 Euro unterstützt wurden.

Über 120 verschiedene Antragsteller*innen, darunter ca. ein Viertel Einwohner*innen und Nachbarschaften stellten ca. 500 Anträge an den Quartiersfonds. Die Spannbreite der geförderten Projekte und Investitionen spiegelt die inhaltliche Breite des Engagements von Bürger*innen, Einrichtungen, Vereinen und Gewerbetreibenden für ihren Stadtteil wider. Aus dem Quartiersfonds unterstützt wurden u.a.:
· Anschaffungen für den Stadtteil (Zelte, Bänke usw.), für Einrichtungen und Vereine
· Feste und Feiern
· Der lebendige Adventskalender
· Die Kultursommer und andere kulturelle Aktivitäten
· Die Arbeitsgruppe zur Stadtteilgeschichte
· Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit und des Erscheinungsbildes, wie z.B. Baumpatenschaften und Hundekotbeutel
· Künstlerische Beteiligungsprojekte


Die im Prozess der Sanierung entstandenen Instrumente der Beteiligung und Mitwirkung, insbesondere das Stadtteilforum und der Quartiersfonds, sollen auch nach der Teilentlassung weitergeführt werden. Die konkreten Maßnahmen zur Verstetigung der Sanierungserfolge werden ausführlich in der DS 115-2067/2021 S2 „Konzept zur Verstetigung“, beschrieben.


Mit Abschluss der Sanierung werden die Grundstückseigentümer*innen gem. § 154 (3) BauGB zu Leistungen herangezogen, mit denen die sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen ausgeglichen werden (Ausgleichsbetrag).
61.41 
Hannover / May 21, 2024