Drucksache Nr. 1080/2023:
Sanierung der Endquerträger des Überbaus der Brücke Göttinger Straße (B6)

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1080/2023
3
 

Sanierung der Endquerträger des Überbaus der Brücke Göttinger Straße (B6)

Antrag,

der Mittelfreigabe von 900.000 € und dem Baubeginn zur Sanierung der Endquerträger der Brücke Göttinger Straße (B6), wie in der Begründung dargestellt, zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG


Finanzielle Auswirkungen:

Kostenstelle: 66320541
Bezeichnung: Gemeindestraßen, Brückenerhaltung
Anteiliger Ansatz 2023: 900.000 €

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und einer barrierefreien Gestaltung wurden geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 900.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -900.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -900.000,00 €

Begründung des Antrages

Ausgangslage

Bei dem zu sanierenden Bauwerk handelt es sich um eine gegen Ende der 1960er Jahre hergestellte Brücke in Spannbetonbauweise. Das Bauwerk überführt die Göttinger Straße (B6) über die Straßen Fischerhof und Ritter-Brüning-Straße im Stadtteil Linden-Süd. Die Gesamtlänge beträgt ca. 178 m (siehe Anlage).

Die letzte Sanierungsmaßnahme erfolgte im Jahr 2021, wobei Betonerhaltungsarbeiten an beiden Widerlagern und den Treppenanlagen neben dem nördlichen Widerlager durchgeführt wurden. Es wurden dabei auch Betonschäden an den Unterseiten der beiden Endquerträger des Brückenüberbaus instandgesetzt. Bereits im Jahr 2021 bestand Klarheit über weitere Sanierungsmaßnahmen geschädigter Flächen an den bei dieser Maßnahme nicht erreichbaren Rückseiten der Endquerträger. Weitergehende betontechnologische Untersuchungen und Beprobungen an den betreffenden Bauteilen haben den Sanierungsbedarf nochmals bestätigt.

Ursächlich für die Betonschäden sind vermutlich bereits in früheren Jahren beschädigte, undichte Fahrbahnübergänge, die mit der Sanierungsmaßnahme im Jahr 1999 erneuert wurden. Dabei erfolgten seinerzeit jedoch keine weiteren Betonerhaltungsarbeiten an den Endquerträgern des Überbaus. So konnten die Einwirkungen auf den Beton und die Bewehrung durch eingedrungene Chloride ungehindert fortschreiten. Das führte zu Abplatzungen des Betons aufgrund korrodierten Betonstahls. Besonders gefährdet sind im Endquerträger die für das Haupttragsystem sehr wichtigen Spannglieder mit ihren Endverankerungen.

Die Dauerhaftigkeit des Betons ist durch die über Jahrzehnte andauernde Einwirkung der Chloride aus Taumitteln beeinträchtigt.

Für die Dauerhaftigkeit des Bauwerkes und die zukünftige Weiternutzung des Bauwerks sind die Betonerhaltungsarbeiten an den Endquerträgern dringend erforderlich.

Bauablauf

Während die Ansichts- bzw. Unterseiten der Endquerträger bereits im Jahr 2021 betonsaniert wurden, müssen die nicht zugänglichen Rückseiten zunächst aufwändig von Straßenseite aus freigelegt werden.

Dazu müssen an beiden Widerlagern Baugruben, ca. 2,50 m tief vorbereitet werden. Danach werden die vorhandenen Fahrbahnübergänge und die Kammerwände zurückgebaut, um die Rückseiten der Endquerträger freizulegen und dann die Betonerhaltungsarbeiten durchführen zu können.

Nach erfolgter Betonsanierung erfolgt der Neuaufbau der Kammerwände, die Verfüllung der Baugruben, der Einbau neuer Fahrbahnübergänge und die Wiederherstellung der Fahrbahn und der Nebenflächen.

Die Sanierungsarbeiten sollen in zwei Bauabschnitten, zeitlich versetzt unter halbseitiger Sperrung erfolgen. Der Verkehr wird dazu einspurig je Fahrtrichtung auf einer Brückenhälfte geführt.



Die Arbeiten sollen für den ersten Bauabschnitt im August 2023 beginnen, der zweite Bauabschnitt anschließend im Frühjahr 2024. Die Fertigstellung soll zum Sommer 2024 erfolgen.
66.3 
Hannover / 08.05.2023