Informationsdrucksache Nr. 1080/2015:
Projekt 'Vermeidung von schulverweigerndem Verhalten - Auswertungsbericht

Inhalt der Drucksache:

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Projekt 'Vermeidung von schulverweigerndem Verhalten - Auswertungsbericht

Ausgangslage für das Projekt 'Vermeidung von schulverweigerndem Verhalten'

Die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen sind zunehmend von Veränderung geprägt. Immer mehr Schülerinnen und Schüler in allen Altersstufen wachsen in für sie belastenden Lebenswelten ohne basale Orientierung auf. Diese Belastungen in einer dynamischen Gesellschaft führen immer häufiger zu Notlagen von Kindern und Jugendlichen. In der Schule äußern sich diese unter anderem in Lernblockaden, mangelnder Konzentrationsfähigkeit, fehlendem Selbstwert, Rückzug aus der Klassengemeinschaft bis hin zu Lern- und Schulverweigerung. Gleichzeitig hat schulischer Erfolg eine zentrale Bedeutung für die spätere Berufsbiographie. Schule und Ausbildung sind zu dominanten Strukturmerkmalen des Kinder- und Jugendalters geworden. Bildung bedeutet mehr denn je Grundlagen für Lebensentwürfe zu schaffen und dient zudem als Schlüssel zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Schulverweigerern gelingt es meist nicht, einen Beruf zu erlernen und auszuüben. Dies führt zu sozialer Desintegration.

Grundsätzlich haben die Personensorgeberechtigten sicherzustellen, dass ihre schulpflichtigen Kinder am Unterricht und an sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnehmen. Oftmals sind sie aber aus mannigfachen Gründen mit dieser Erziehungsverantwortung überfordert. Dessen ungeachtet verstößt die Nichteinhaltung des Schulbesuches gegen die allgemeine Schulpflicht und stellt nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Überwachung der Schulpflichteinhaltung obliegt der Schule. Bei Verletzungen der Schulpflicht sind verschiedene verwaltungsrechtliche Maßnahmen zulässig, insbesondere die polizeilich begleitete Zuführung der Schulpflichtigen (§ 177 NSchG) und die Verhängung einer Geldbuße bis zu 1000,- Euro gegen die Personensorgeberechtigten (§ 176 NSchG). Diese Maßnahmen werden sinnvollerweise jedoch erst verhängt, wenn andere erzieherische Mittel oder Möglichkeiten der Schule erfolglos blieben.

In den vergangenen Jahren hat der Umfang massiver Schulvermeidung nicht nur an Regelschulen, sondern auch an beruflichen Vollzeitschulen im Übergangssystem bei Berufsschulpflicht bundesweit und auch an hannoverschen Schulen stetig zugenommen. Wurden im Jahr 2003 insgesamt 1.075 Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 176 NSchG gegen Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen und berufsorientierenden Schulen eingeleitet, so erreichte diese negative Entwicklung im Kalenderjahr 2012 ihren Höchststand mit 1.796 Anzeigen (s.a. Anlage, S. 1), wobei die Dunkelziffer aufgrund nicht kontinuierlichen und uneinheitlichen Dokumentations- und Meldeverhaltens der Schulen noch deutlich höher sein dürfte.

Wird Schulvermeidung allein unter dem Aspekt der Nichterfüllung der Schulpflicht gesehen, so ist die Unterstützung der Schulen bei der rechtmäßigen Durchsetzung ihrer Erfüllung durch den Fachbereich Öffentliche Ordnung konsequent und als juristisches Instrument ausreichend. Dieser formaljuristische Aspekt berücksichtigt jedoch nicht die ursächlichen Gründe von Schulverweigerungshaltungen und unterstützt kaum eine nachhaltige (Re-)Integration in den schulischen Klassenverband.

Um eine soziale und schulische Integration von schulmüden und schulverweigernden Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I zu erreichen, erarbeitet der Kommunale Sozialdienst der Landeshauptstadt Hannover in Zusammenarbeit mit dem Kontakt- und Beratungsbüro für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehr- und Fachkräfte 'KonneX' der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. im Schuljahr 2010/2011 ein Konzept zum frühzeitigen Auffangen von schulmüden Jugendlichen mit der Zielsetzung, negativen Entwicklungen bereits im Ansatz mit pädagogischen und anderen Hilfen optimal zu begegnen. Die Sicherung von Schulerfolg steht immer im Vordergrund, zugleich soll eine Verringerung von schulischen Ordnungsmaßnahmen nach § 61 NSchG und Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 176 NSchG bewirkt werden.

Das Konzept 'Vermeidung von schulverweigerndem Verhalten' konnte an der Integrierten Gesamtschule Vahrenheide/Sahlkamp sowie an der Hauptschule Büssingweg wirksam erprobt werden, sodass bis einschließlich Schuljahr 2012/2013 an insgesamt fünf Schulen mit einer Gesamtschülerschaft von 1.453 Schülerinnen und Schülern das Projekt durchgeführt wurde. Ein erster Sachstandsbericht über die Umsetzung des Konzeptes erfolgte mit der Informationsdrucksache Nr. 0035/2013.

Nach der eingeleiteten Umwandlung von Haupt- und Realschulen mit sinkenden Schülerzahlen in Integrierte Gesamtschulen sowie der Einführung der inklusiven Schule wurde das präventive Schulverweigererprojekt im Schuljahr 2013/2014 an acht Standorten mit elf Kooperationsschulen und einer Gesamtschülerschaft von 4.070 Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I (s.a. Anlage, S. 2 f) durch sozialpädagogische Fachkräfte folgender anerkannter Träger der freien Jugendhilfe durchgeführt:
· Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V.
'KonneX' – Kontakt- und Beratungsbüro für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehr- und Fachkräfte
· Diakonisches Werk Stadtverband Hannover e.V.
'Comeback' – Schulverweigerervorhaben der Jugend und Familienhilfe - Die Leine-Lotsen

Die freien Träger übernehmen in diesem Projekt eine wichtige Mittlerrolle zwischen der Institution Schule und den schulvermeidenden Schülerinnen und Schülern sowie deren erziehungsberechtigten Eltern. Sie sollen im Vorfeld der öffentlichen Fürsorge tätig werden. Die öffentliche Jugendhilfe soll nur eingreifen, wenn erzieherische Hilfen in Betracht gezogen werden oder eine Gefährdung des Kindeswohls zu erkennen ist.



Konzeptionelle Ausrichtung des Konzeptes

Generell ist zwischen Schulschwänzen und Schulverweigerung zu differenzieren:
Das Fernbleiben von Schule und Unterricht – Schulschwänzen - ist vielfach Symptom eines problematischen Sozialverhaltens, häufig gekennzeichnet durch oppositionelles, dissoziales Auftreten im Unterricht.

Dagegen ist Schulverweigerung häufig ein Anhaltspunkt einer psychischen Erkrankung, einer emotionalen, internalisierenden Störung. Es kann zu körperlichen Krankheitssymptomen kommen. Da internalisierende Störungen die innere Befindlichkeit eines Kindes oder Jugendlichen betreffen, sind sie von Außenstehenden nicht so gut wahrnehmbar.

Schulschwänzen und -verweigerung beginnen meist mit gelegentlichem Fernbleiben von der Schule, wie beispielsweise das Fehlen in Eckstunden oder in einzelnen Stunden nicht beliebter Schulfächer oder Lehrerinnen und Lehrer. Es gefährdet nicht nur einen erfolgreichen Schulabschluss und damit den Start in das weitere Berufsleben, sondern ist häufig Einstieg in ein abweichendes oder auch delinquentes Verhalten. Hinzu kommt, dass hinter schulverweigerndem Verhalten vielfältige individuelle, familiäre, sozial- und schulstrukturelle Problemlagen (z.B. Motivationsstörungen, familiäre Zerrüttung und schlechte Schulleistungen in Kombination mit Bloßstellungen, Repressionen und einem schlechtem Schulklima, Problematiken die nach einer Scheidung auftreten u.v.m.) stecken, mit denen im Schulalltag nur schwer umgegangen werden kann. Es gilt daher, eine Verfestigung des Verhaltens zu vermeiden und frühzeitig bei Schülerinnen und Schülern, aber auch ihren Sorgeberechtigten mit Hilfe breit aufgestellter Sachkompetenz zu intervenieren.

Das Projektkonzept 'Vermeidung von schulverweigerndem Verhalten' sieht vor, dass bei Auffälligkeiten zuvörderst die Schulen mit ihren jeweiligen Einzelkonzepten intervenieren. Die schulinternen Einzelkonzepte sind bindend zu erstellen und durch die niedersächsische Landesschulbehörde genehmigungspflichtig; die Kontrolle der Umsetzung obliegt den SchulleiterInnen der selbstverwaltenden Schulen. Diese schulinternen Einzelkonzepte sehen bei Nichteinhaltung der Schulpflicht vor allem Elternbriefe, Telefonanrufe, Gespräche mit der Schülerin oder dem Schüler und Gespräche mit den Eltern vor. Die zeitaufwendige telefonische Kontaktaufnahme wird erfahrungsgemäß nicht von den Bezugslehrerinnen oder -lehrern, sondern von Schulverwaltungskräften übernommen. Es sind Maßnahmen, die in der und aus der Schule heraus erfolgen. Besuche der Personensorgeberechtigten im häuslichen Umfeld sind durch die Klassenlehrerinnen und -lehrer kaum realisierbar. Darüber hinaus ist Schule oftmals überfordert, hinreichend und über einen längeren Zeitraum eine entsprechende außerschulische Unterstützung bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und der Lösung von Konflikten und Krisen zu gewähren.

Führen die vorgenannten schulischen Handlungsansätze nicht zum Erfolg, so entscheiden die Bezugslehrerinnen oder -lehrer, ob die sozialpädagogischen Fachkräfte der Arbeiterwohlfahrt beziehungsweise des Diakonischen Werks mit der Fallübernahme beauftragt werden sollen. Bei Benennung der betreffenden Schülerin oder des Schülers wird die konkrete Fallarbeit mit der sofortigen Anbahnung des persönlichen Erstkontakts zur schulpflichtigen Person und zu den erziehungsverantwortlichen Eltern aufgenommen. Bei Ein-Eltern-Familien und Familien, in denen beide Elternteile erwerbstätig sind, erfolgt der Kontakt oftmals in den Nachmittags- oder gar erst in den frühen Abendstunden. Da die schulischen Anschreiben von den Kindern häufig abgefangen werden, sind erwerbstätige Eltern über das Fernbleiben ihrer Kinder vom Unterricht vielfach nicht informiert und erfahren im Kontaktgespräch erstmals über die Vorkommnisse.
In den Kontaktgesprächen mit den entwicklungsgefährdeten Schülerinnen und Schülern und deren Personensorgeberechtigten starten die pädagogischen Fachkräfte einen Prozess, in dem die Einflüsse (individuelle und biographische Faktoren, familiäre Faktoren, gesellschaftliche und Milieufaktoren, schulische Faktoren) und auslösende Konstellationen des schulverweigernden Verhaltens herausgearbeitet werden. Die Projektmitarbeiter finden häufig problematische Kommunikationsstrukturen innerhalb der Familien vor, die es zu überwinden gilt.

Sofern in dem Prozess der Elterngespräche festgestellt wird, dass weiterführende Maßnahmen notwendig und von allen gebilligt werden, übernimmt der Projektmitarbeiter eine Brückenfunktion und vermittelt beispielsweise an Erziehungsberatungsstellen, therapeutische Stellen, Einrichtungen der Jugendsozialarbeit.
Seitens des Projektes wird nicht grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Schwierigkeiten nur bei der Schülerin oder dem Schüler und der Familie zu suchen sind. Institutionelle Risikofaktoren sind ebenso für Schulabbrüche verantwortlich.



Zielgerichtete Handlungsschritte

Ziel der Maßnahme ist immer die (Re-)Integration der Schülerinnen und Schüler in das Bildungssystem. Dieses übergeordnete Ziel ist zum Teil nur über kleine Interventionsschritte zu erreichen. In enger Zusammenarbeit mit der Herkunftsschule können sich folgende Teilziele ergeben:

1. Klären der aktuellen Lebenssituation
2. Einbindung von Erziehungsberechtigten und des sozialen Umfeldes
3. Auflösen der Verweigerungshaltung gegenüber Personen und Strukturen
4. Abbau von Entwicklungshemmnissen
5. Stärken des Selbstbewusstseins und Selbstbildes
6. Verbessern der Reflexions- und Kritikfähigkeit
7. Fördern der Lernbereitschaft
8. Beratung zur Schullaufbahn
9. Entwicklung einer schulischen und beruflichen Perspektive
10. Begleitung bei allen erforderlichen Wegen


Während der Begleitung können sich Teilziele und Ziele in ihrer Wertigkeit verändern. Ein Teilziel kann einen höheren Status bekommen als die angestrebte (Re-)Integration in das Bildungssystem. Beispielsweise stellt die entwickelte Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler zu einer therapeutischen Behandlung - mit vorläufigem Aussetzen des Schulbesuchs - einen großen Erfolg in der Auseinandersetzung mit sich selbst dar. Innerhalb der komplexen Verweigerungshaltungen bedeutet dies eine Relativierung der übergeordneten Ziele.



Methoden und Arbeitsformen

Die Jugendhilfemaßnahme ist ein offenes, niedrigschwelliges Angebot für schulmüde und -verweigernde Schülerinnen und Schüler mit aufsuchendem Charakter. Aufgrund der vielschichtigen und unterschiedlichen Problemlagen arbeiten die Träger mit folgenden Arbeitsansätzen:
· Einzelfallberatung: sowohl kurzfristige lösungsorientierte Beratung als auch längerfristige begleitende Beratung
· Sozialanamnese: beleuchtet die allgemeinen Lebensverhältnisse, die Lebensweisen und die persönlichen Netzwerke einer schulabsenten Schülerin oder des Schülers. Sie beachtet die Prozesse in der Vergangenheit, die zur Schulverweigerungshaltung geführt haben
· Ressourcenorientierung: Fähigkeiten, Interessen und Erfolge als Basis für Selbstwirksamkeit
· mobile und flexible Sozialarbeit: wie Krisenintervention, aufsuchende Arbeit / Hausbesuche sowie Wegbegleitung zum Abbau von Schwellenängsten
· präventive Arbeit: d.h. benachteiligten Kinder und Jugendlichen neue Chancen im Hinblick auf ein erfolgreiches Selbstkonzept und Lebenskonzept eröffnen
· themenzentrierte Arbeit: der Fokus wird immer auf die (Re-)Integration in das Bildungssystem gerichtet und auf die persönliche Qualifikation
· vernetzende Arbeit: bei den vielfältigen Problemlagen werden die Angebote der Herkunftsschule, der öffentlichen und freien Jugendhilfe, der kinder- und jugendpsychotherapeutische Hilfen und andere Hilfeangebote in Hannover einbezogen.
· Falldokumentation und Förderplanung: als transparente Grundlage zum Betreuungsverlauf



Ergebnisse der Projektevaluierung

Bei allen Widrigkeiten in der Eingangsphase der Kontaktaufnahme, zeigten die Personensorgeberechtigten erstaunlicherweise eine hohe Akzeptanz für die angebotene Unterstützung bei der Bewältigung des Problems der Schulvermeidung, sodass für 89,9 % aller gemeldeten Schülerinnen und Schüler adäquate sozialpädagogische, therapeutische oder andere Hilfen eingeleitet werden konnten.

Die Kooperationsschulen meldeten im Schuljahr 2013/14 den projektdurchführenden Trägern der freien Jugendhilfe insgesamt 237 von Schulabsentismus bedrohte Schülerinnen und Schüler, wobei 54,4 % der Gemeldeten über einen Migrationshintergrund verfügten. Der Anteil der Schülerinnen lag bei 51,9 % und die der Schüler bei 48,1 %. Von diesen entwicklungsgefährdeten Jugendlichen konnten
● 57,4 % in ihren jeweiligen Stammklassen eingegliedert werden,

● 3,8 % ihren Schulbesuch in einer anderen allgemeinbildenden Schule der gleichen Regelstufenklasse fortzusetzen,
● 0,4 % in eine Praktikumsstelle wechseln oder fanden einen beruflichen Ausbildungsplatz,
● 10,6 % in eine berufsbildende Schule wechseln,
● 3,8 % zur persönlichen Stabilisierung in eine tagesstrukturierende Betreuungs- und Unterrichtsmaßnahme oder Ersatz-/Ergänzungsschule untergebracht werden.



Auffallend hoch war der Anteil von schulabsenten Schülerinnen und Schüler, bei denen - nach einvernehmlicher Empfehlung durch die Fachkräfte der Jugendhilfe und Schule - fachärztliche Hilfe durch die Personensorgeberechtigten eingeholt und der Schulbesuch aus medizinischen Gründen über einen längeren Zeitraum vorübergehend ausgeschlossen wurde, um kinder- und jugendpsychiatrische und -psychotherapeutische Interventionen durchführen zu können. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Wartezeiten für eine kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung zwischen sieben Wochen und fünf Monaten hinzunehmen sind. Der Anteil der schulunfähigen Schülerinnen und Schüler lag im Schuljahr 2013/2014 bei 5,5 % aller gemeldeten Schülerinnen und Schüler.

Die beachtliche Eingliederungsquote der Schülerinnen und Schüler in die Stammklassen bestätigen, dass vor allem ein frühzeitiges Gespräch mit schulaversiven Schülerinnen und Schülern sowie durch das Einbeziehen der Erziehungs- und Sorgeberechtigten ein probates Mittel gegen den Schulausstieg ist. Dennoch war nicht immer ein Zugang zu den Schülerinnen oder den Schülern möglich. Ein Anteil von 10,1 % der Jugendlichen beziehungsweise deren Personensorgeberechtigte waren im Projektverlauf des Schuljahres 2013/2014 problemuneinsichtig und nicht zur Mitwirkung bereit. Bei diesen Jugendlichen droht eine Verfestigung der Schulverweigerungshaltung. Die Kooperationsschulen leiteten gegen diese Personen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß § 176 NSchG ein.

Eine abschließende statistische Darstellung der eingeleiteten Hilfemaßnahmen ist der beigefügten Anlage I zu entnehmen.



Resümee

Die seit dem Jahr 2011 rückläufigen Quoten der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren an allgemeinbildenden Schulen (s.a. Anlage I, S. 1) bestätigen die Wirkungen des Konzeptes mit seiner präventiven Ausrichtung zur Sicherung von Schulerfolg. Gingen zum Jahresende 2011 beim Fachbereich Öffentliche Ordnung noch 915 Anzeigen ein, so dokumentierte der Fachbereich zum Jahresende 2014 erfreulicherweise nur noch 499 Anzeigen an allgemeinbildenden Schulen. Dies ist ein Anzeigerückgang um 45,5%.

Das akzeptable Projektergebnis ist zu einem guten Teil der vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit aller Projektakteure geschuldet. Sie setzt eine gegenseitige Offenheit und eine Akzeptanz der unterschiedlichen Aufträge, Grundsätze, Methoden, Fachkompetenzen und Arbeitsweisen, die Kenntnis über die Möglichkeiten und Grenzen des Projektes sowie die Bereitschaft der Schule (Schulleitung und Schulkollegium) zur Kooperation mit Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen freier und öffentlicher Jugendhilfeträger voraus. Die Projektmaßnahme wird von allen Kooperationspartnern als ein erforderliches und geeignetes Instrument angesehen, um Schulvermeidung in ihren unterschiedlichen Formen angemessen begegnen zu können.

Das Projekt 'Vermeidung von schulverweigerndem Verhalten' ist auf Langfristigkeit angelegt und wird nur dann nachhaltig wirksam, wenn es personelle und finanzielle Absicherung findet.

Das Projekt wird mit zurzeit 150.000,- € im Gesamtkontext 'Schulsozialarbeit'
(DS 2168/2013) finanziert. Der bisherige Verlauf des Projektes zeigt auf, dass eine personelle und finanzielle Absicherung notwendig ist, um den Erfolg zu gewährleisten.
Dazu ist im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2016 die Auskömmlichkeit der bislang eingestellten Haushaltsmittel zu überprüfen und über eine Erhöhung des Ansatzes zu entscheiden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

In der Jugendsozialarbeit werden jungen Menschen in ihren jeweiligen sozialen und kulturellen Hintergründen wahrgenommen. Maßnahmen der Jugendsozialarbeit verfolgen das Ziel, beiderlei Geschlechter in ihrer Präsenz zu stärken und Chancengleichheit in Schule und im Übergang zum Beruf zu fördern.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

51.2 
Hannover / 12.05.2015