Drucksache Nr. 1079/2022:
242. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Leinhausen / "Fuhsestraße - Ost“

Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
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1079/2022
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242. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Leinhausen / "Fuhsestraße - Ost“

Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

1.) auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung) gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB zu verzichten,
2.) dem Entwurf der 242. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung zuzustimmen (Anlage 1) sowie
3.) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von allen Menschen oder gesellschaftlichen Gruppen aus.

Kostentabelle

Es entstehen auf der Planebene des Flächennutzungsplanes keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Änderungsbereich liegt im Stadtteil Leinhausen an der Fuhsestraße in unmittelbarer Nachbarschaft zum Stadtfriedhof Stöcken und umfasst Teile des ehemaligen DB-Ausbesserungswerkes Leinhausen.

Die seit Jahren brachliegende Fläche wurde im November 2019 von der DB-AG veräußert und kann nun in die Stadtentwicklungsziele der Landeshauptstadt Hannover mit einbezogen werden. Die hierfür notwendige Freistellung von Betriebszwecken gemäß §23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) ist mit Freistellungsbescheid des Eisenbahnbundesamtes vom 24.09.2020 erfolgt.

Mit der erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Rahmen der angestrebten städtebaulichen Entwicklung definiert sowie die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulich sinnvollen Nachnutzung der Brache geschaffen und gleichzeitig der Bedarf an Wohnbauflächen im Stadtteil Leinhausen gedeckt. Darauf aufbauend trifft der parallel aufzustellende Bauungsplan Nr. 1886 die näheren Festsetzungen zur Schaffung von Baurechten.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, sind sowohl die Änderung des Flächennutzungsplanes als auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

§ 3 Abs.1 BauGB ermöglicht den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei einem Bauleitplanverfahren, wenn die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt sind. Die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 BauGB für einen Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind für die 242. Änderung des Flächennutzungsplanes gegeben, da bereits im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplans in der Zeit vom 04.01.2021 bis 03.02.2021 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit stattfand.

Mit dem Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein zügiges Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan möglich, dessen Abschluss die Voraussetzung für die Inkraftsetzung des Bebauungsplanes ist.

Die nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde mit Anschreiben vom 15.03. / 17.03.21 mit Frist bis zum 23.04.2021 durchgeführt. Die fachlichen Beiträge der Träger öffentlicher Belange wurden in die Begründung eingearbeitet, soweit sie die Maßstabsebene des Flächennutzungsplanes betreffen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind neben Entwurf und Begründung des Bauleitplans auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. In der Anlage 2 zu dieser Drucksache sind die in diesem Sinne bisher vorliegenden Stellungnahmen aufgeführt.

Das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird parallel zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes durchgeführt.

Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Die fachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 dieser Drucksache beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 242. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan fortführen zu können.
61.15 
Hannover / 22.04.2022