Antrag Nr. 1079/2019:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0661/2019: Leitlinien zur Herstellung bzw. Vorhaltung einer Photovoltaikanlage bei Neubauten

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1079/2019 (Originalvorlage)
0661/2019 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0661/2019: Leitlinien zur Herstellung bzw. Vorhaltung einer Photovoltaikanlage bei Neubauten

Antrag


zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis Ende 2019 Leitlinien zur Herstellung bzw. Vorhaltung
einer Photovoltaikanlage bei Neubauten zu erarbeiten und den politischen Gremien zur
Beschlussfassung vorzulegen, Dabei soll die Möglichkeit einer Dachbegrünung ebenfalls
Gegenstand der Betrachtung sein und dementsprechend auch der Umgang mit
Dachbegrünung in Bebauungsplänen (lnformationsdrucksache Nr. 1785/2012) angepasst
werden. Denkbar ist auch eine Zusammenlegung der beiden Leitlinien.
Mit den Leitlinien sollen künftig folgende Vereinbarungen bzw. Festsetzungen durch
die Landeshauptstadt Hannover umgesetzt werden:

1. Bei Grundstückskaufverträgen der Stadt, bei denen die vorgesehene Bebauung einen
Strombedarf bedingt, soll möglichst die lnstallation von Photovoltaikanlagen
vereinbart werden.
2. Bei Abschluss städtebaulicher Verträge soll möglichst unter den Voraussetzungen
des § 11 (1) Nr. 4 BauGB die lnstallation einer Photovoltaikanlage vereinbart werden.

3. Soweit die lnstallation von Photovoltaikanlagen weder durch Grundstückskaufvertrag
noch durch städtebaulichen Vertrag vereinbart werden kann, soll die lnstallation von
Photovoltaikanlagen unter Beachtung der örtlichen Situation, Eignung,
Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit durch Bebauungsplan gemäß § I (1) Nr. 23
b) BauGB abgewogen werden.

Das Ziel soll sein, dass die Verwaltung bei Neubauten jeglicher Art, bei denen die vorgesehene Bebauung einen Strombedarf bedingt bzw. eine Dachbegrünung machbar ist, Kontakt zu Bauherren aufnimmt, um über Photovoltaikanlagen bzw. Dachbegrünungen aufzuklären. In den Leitlinien darf es zu keiner Verpflichtung für Bauherren kommen.

Begründung

Der ursprüngliche Antrag zielt auf die Erhöhung von Photovoltaikanlagen und Dachbegrünungen, was im Regelfall sicherlich erstrebenswert ist. Außer Acht gelassen wird dabei, dass unterschiedliche Faktoren betrachtet werden müssen, die für eine positive Energiebilanz notwendig sind. So ist dies nicht bei jeder Photovoltaikanlage gegeben: Durch direkte wie indirekte Verschattungen, etwa bedingt durch Nachbargebäude, Vegetation oder Lage, gibt es zum Teil erhebliche Effizienzverluste. Ebenso ist der Eigenverbrauch von Sonnenstrom der Netzeinspeisung vorzuziehen, was aber bei Überkapazitäten schnell ineffizient ohne Batteriespeicher wird. Ob sich die Speicher wiederum wirtschaftlich und ökologisch rechnen, hängt entscheidend von der Nutzung sowie den Investitionskosten und von der Lebensdauer der Batterien ab. Des Weiteren wird im Ursprungsantrag nicht auf die Größe einer Anlage abgestellt, sodass etwa die Frage bleibt, ob es für private und gewerbliche Investoren unterschiedliche Anforderungen geben solle. Der bisherigen Formulierung „Grundstückskaufverträgen der Stadt" ist nicht ersichtlich, ob es sich darum nur bei Verkäufen oder auch bei Käufen der Stadt handeln soll. Die „soll möglichst"-Formulierung ist ebenso interpretationsoffen, da nicht ersichtlich wird, ob Ausnahmen unter wirtschaftlichen oder unter ökologischen Gesichtspunkten zulässig sein sollen.

Da es zahlreiche zu beachtende wirtschaftliche und ökologische Faktoren gibt, ist eine Verpflichtung für Bauherren nicht zielführend. Schon in der im Antragstext erwähnten Informationsdrucksache Nr. 1785/2012, lehnt die Verwaltung eine verpflichtende Dachbegrünung sowie verpflichtende Photovoltaikanlagen ab.

Ziel dieses Änderungsantrages ist es, dass die Verwaltung allen Bauherren möglichst flexibel zur Seite steht und kompetent in ökologischen und wirtschaftlichen Fragen berät, um auf diesem Weg die Zahl der Photovoltaikanlagen und der Dachbegrünungen zu erhöhen.