Der ursprüngliche Antrag zielt auf die Erhöhung von Photovoltaikanlagen und Dachbegrünungen, was im Regelfall sicherlich erstrebenswert ist. Außer Acht gelassen wird dabei, dass unterschiedliche Faktoren betrachtet werden müssen, die für eine positive Energiebilanz notwendig sind. So ist dies nicht bei jeder Photovoltaikanlage gegeben: Durch direkte wie indirekte Verschattungen, etwa bedingt durch Nachbargebäude, Vegetation oder Lage, gibt es zum Teil erhebliche Effizienzverluste. Ebenso ist der Eigenverbrauch von Sonnenstrom der Netzeinspeisung vorzuziehen, was aber bei Überkapazitäten schnell ineffizient ohne Batteriespeicher wird. Ob sich die Speicher wiederum wirtschaftlich und ökologisch rechnen, hängt entscheidend von der Nutzung sowie den Investitionskosten und von der Lebensdauer der Batterien ab. Des Weiteren wird im Ursprungsantrag nicht auf die Größe einer Anlage abgestellt, sodass etwa die Frage bleibt, ob es für private und gewerbliche Investoren unterschiedliche Anforderungen geben solle. Der bisherigen Formulierung „Grundstückskaufverträgen der Stadt" ist nicht ersichtlich, ob es sich darum nur bei Verkäufen oder auch bei Käufen der Stadt handeln soll. Die „soll möglichst"-Formulierung ist ebenso interpretationsoffen, da nicht ersichtlich wird, ob Ausnahmen unter wirtschaftlichen oder unter ökologischen Gesichtspunkten zulässig sein sollen.
Da es zahlreiche zu beachtende wirtschaftliche und ökologische Faktoren gibt, ist eine Verpflichtung für Bauherren nicht zielführend. Schon in der im Antragstext erwähnten Informationsdrucksache Nr. 1785/2012, lehnt die Verwaltung eine verpflichtende Dachbegrünung sowie verpflichtende Photovoltaikanlagen ab.
Ziel dieses Änderungsantrages ist es, dass die Verwaltung allen Bauherren möglichst flexibel zur Seite steht und kompetent in ökologischen und wirtschaftlichen Fragen berät, um auf diesem Weg die Zahl der Photovoltaikanlagen und der Dachbegrünungen zu erhöhen.