Drucksache Nr. 1078/2021:
Förderrichtlinie zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds Sozialer Zusammenhalt Sahlkamp-Mitte

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Sozialer Zusammenhalt Sahlkamp-Mitte
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Sozialausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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1078/2021
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Förderrichtlinie zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds Sozialer Zusammenhalt Sahlkamp-Mitte

Antrag,

zu beschließen, dass die beigefügte Förderrichtlinie in Kraft tritt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Es ist zentrales Anliegen der Arbeit im Programm "Sozialer Zusammenhalt", sprachliche, kulturelle und soziale Barrieren, die einer Gleichstellung und selbstständigen Interessenwahrnehmung im Wege stehen, zu beseitigen. Dieses Anliegen wird umgesetzt durch verschiedene Formen der Beteiligung und Fortbildung, die unmittelbar auf die Menschen zugehen und tradierten Geschlechterrollen sowie alters- und geschlechtsspezifischen Bedürfnissen Rechnung tragen mit dem Ziel, zu einer zunehmenden Gleichstellung beizutragen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.51106.017
Sozialer Zusammenhalt Sahlkamp-Mitte
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 26.667,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 40.000,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -13.333,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 2.666,70 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 4.000,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 200,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -1.533,30 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -1.533,30 €

Begründung des Antrages

Ein Bereich des Stadtteils Sahlkamp ist seit der Bekanntmachung der Satzung (DS 1653/2009) der Landeshauptstadt Hannover am 18.02.2010 als Sanierungs- und Programmgebiet Sozialer Zusammenhalt Sahlkamp-Mitte förmlich festgelegt.

Seitdem die Städtebauförderungsrichtlinie (R-StBauF) mit der Veröffentlichung des Nds. Ministerialblattes 49/2015 vom 17.12.2015 in Kraft getreten ist, gibt es gem. Ziffer 5.3.1 Absatz 5 i. V. m. Ziffer 5.6.1 Absatz 2 b) 2.Spiegelstrich die Möglichkeit einen Verfügungsfonds für Gebiete des Förderprogramms „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ einzurichten. Dort ist festgehalten, dass der Verfügungsfonds, wenn er zu 100% aus Städtebauförderungsmitteln finanziert wird, auch für nicht-investive (konsumtive) Maßnahmen gem. § 171 e Baugesetzbuch (BauGB) eingesetzt werden kann.

Diese Möglichkeit soll als erstes für das Sanierungsgebiet Sozialer Zusammenhalt Sahlkamp-Mitte in Höhe von jährlich 40.000,00 Euro aus Städtebauförderungsmitteln in Anspruch genommen werden. Städtebauförderungsmittel bestehen je zu 1/3 aus Mitteln der Kommune, des Landes und des Bundes. Es ist davon auszugehen, dass der Verfügungsfonds nach und nach in allen Sanierungsgebieten eingeführt wird. Es wird dann jeweils bezogen auf jedes Sanierungsgebiet ein formaler Rahmen geschaffen.

Im September 2018 wurde im Sanierungsgebiet Sozialer Zusammenhalt Sahlkamp-Mitte der Verfügungsfonds als Pilotprojekt gestartet und hat sich im Ergebnis als sehr wirksames Instrument der Städtebauförderung zur Erreichung der Sanierungsziele gezeigt. Der weitere Einsatz von Verfügungsfondsmitteln soll nunmehr durch Beschluss dieser Richtlinie formal abgesichert werden.

Die Förderrichtlinie sieht vor, dass die Beteiligung sowie die Mitwirkung gestärkt wird und ausschließlich Maßnahmen in den Themenfeldern Intervention, Prävention und Image gefördert werden sollen, wenn diese mindestens zwei Sanierungszielen entsprechen.


Eine Förderung soll für Projekte zwischen 2.000,00 Euro und 10.000,00 Euro möglich sein. Der Verfügungsfonds soll dazu dienen, den Bewohnenden Mittel an die Hand zu geben, um Projekte zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Sanierungsgebiet eigenverantwortlich durchzuführen. Weitere Voraussetzungen für eine Projektförderung sind der Richtlinie (Anlage 1) zu entnehmen.

Zwischen Verfügungs- und Quartiersfonds bestehen mehrere Unterschiede. Eine Förderung durch den Verfügungsfonds kann erst für Projekte ab 2.000,00 Euro eingesetzt werden. Der Quartiersfonds steht hingegen für niedrigschwellige Projekte zur Verfügung, die einen Förderrahmen von 2.000,00 Euro nicht überschreiten sollen. Der Verfügungsfonds wird aus Städtebauförderungsmitteln finanziert. Ein Mitteleinsatz aus dem Verfügungsfonds ist für Investitionen, investitionsvorbereitende/-begleitende Projekte sowie für Maßnahmen gem. § 171 e BauGB möglich. Zusätzlich zu den Sanierungszielen müssen die Projekte den Themenfeldern Intervention, Prävention und Image zugeordnet werden. Der Quartiersfonds ist aus städtischen Mitteln finanziert, die Förderung kann gleichermaßen investiv und konsumtiv für möglichst niedrigschwellige Projekte, die den Sanierungszielen entsprechen, eingesetzt werden. Im Zusammenwirken beider Fonds kommt ein abgestuftes und sich gegenseitig ergänzendes Fördersystem zur Anwendung, um den gestiegenen Anforderungen zur Verbesserung von Teilhabe in den Sanierungsgebieten gerecht werden zu können.

Die Förderrichtlinie sieht außerdem vor, dass die Kommission Sozialer Zusammenhalt Sahlkamp-Mitte eine Empfehlung über die Vergabe der Mittel des Verfügungsfonds abgeben soll und die Verwaltung (Sachgebiet Stadterneuerung) die Entscheidung über die Mittelvergabe trifft.
61.41 
Hannover / 06.05.2021