Antrag Nr. 1078/2019:
Antrag der CDU-Fraktion zur Ergänzung der SOG-VO um einen Verwarn- und Bußgeldkatalog

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1078/2019 (Originalvorlage)
1733/2019 (Änderungsantrag)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der CDU-Fraktion zur Ergänzung der SOG-VO um einen Verwarn- und Bußgeldkatalog

Antrag

Antrag zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Ergänzung der „Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover" (SOG-VO) in der Fassung vom 19. Januar 2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 30.11.2017 einen Verwarn- und Bußgeldkatalog zu erarbeiten und diesen den Ratsgremien als Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung

Die Einrichtung eines Ordnungsdienstes und der Start der Aktion „Hannover sauber" haben aus Sicht der CDU noch nicht den gewünschten Erfolg gezeitigt.
Immer wieder kommt es zu sozial inadäquatem und ordnungswidrigem Verhalten, durch das das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger Schaden nimmt. Von den Verantwortlichen wird zurecht erwartet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die sichere und saubere Stadt zu gewährleisten, gegen Verstöße vorzugehen und diese auch konsequent zu ahnden.
Neben den bereits ergriffenen Maßnahmen ist ein klarer Bußgeldkatalog analog zu anderen Großstädten wie etwas Braunschweig, Nürnberg oder Frankfurt, der die häufigsten Ordnungswidrigkeiten umfasst, zwingend. Hierzu gehören aus unserer Sicht vor allem auch das Entsorgen von Zigarettenkippen und Kaugummis, Verunreinigungen durch Hundekot, das Aggressive Betteln und das Liegen und Übernachten im Bereich öffentlicher Straßen ­hier ließe sich beispielsweise an Bußgelder ab 100,- EURO denken. Ein solcher Katalog existiert bislang allerdings nicht. § 16 Abs. 3 der SOG-VO stellt lediglich eine Maximalhöhe von 5000,- € für Bußgelder fest und überlässt der Verwaltung die Prüfung und Festsetzung der jeweiligen Höhe im Einzelfall.

Die Festlegung von Bußgeldern würde Rechtssicherheit auf der einen und Minimierung des Verwaltungsaufwandes - der durch Erhebung der Umstände des Einzelfalls und Prüfung der Verhältnismäßigkeit entsteht auf der anderen Seite schaffen. Wir verweisen hierzu auch auf den entsprechenden Antrag aus dem Stadtbezirksrat Mitte.

Jens Seidel
Vorsitzender