Antrag Nr. 1078/2005:
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zur Drucks. Nr. 0953/2005, Lieferung elektrischer Energie

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1078/2005 (Originalvorlage)
0953/2005 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

FDP-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der FDP-Fraktion zur Drucks. Nr. 0953/2005, Lieferung elektrischer Energie

Antrag,

der Drucksache 0953/2005 mit der folgenden Maßgabe zuzustimmen:
Nr. 2 des Antrags mit dem Inhalt „Bei der europaweiten Ausschreibung wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom kernenergiefrei ist." wird gestrichen.

Begründung

Für die FDP-Ratsfraktion liegt ein Rechtfertigungsgrund für das Zulassungskriterium Kernenergiefreiheit nicht vor. Im Hinblick auf europarechtliche Vorgaben ist wahrscheinlich, dass die LHH deutsche und insbesondere Anbieter in anderen Mitgliedsstaaten zumindest faktisch von der Ausschreibung ausschließt und damit in verbotener Weise europarechtlich diskriminiert.
Gerade in Anbetracht der aktuellen und zukünftigen Kassenlage kann sich die LHH zudem den Luxus eines als kernenergiefrei deklarierten Stroms keinesfalls leisten. Gemessen an dem Gebot des wirtschaftlichen und sparsamen Umgangs mit öffentlichen Mitteln erscheint also das Zusatzkriterium auch als haushaltsrechtlich nicht unproblematisch.
Schließlich darf aber auch das Kriterium „kernenergiefrei" nicht mit „ökologisch sauber" gleichgesetzt werden. Bekannterweise wird kernenergiefreier Strom auch von solchen Anlagen erzeugt, die erhebliche und für die Gesundheit gefährliche Stoffe emittieren, deren Minderung wir uns u. a. durch Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls verschrieben haben.



Patrick Döring
Fraktionsvorsitzender