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Einrichtung einer zweigruppigen Kindertagesstätte in der Schulanlage Entenfangweg 19
Antrag,
zu beschließen,
1.
in der Schulanlage Entenfangweg 19 im Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken zum 01.08.2004 eine Kindertagesstätte für zwei Kindergartengruppen mit max. 50 Plätzen (2/3-Betreuung) einzurichten
2.
die Trägerschaft dem Caritasverband Hannover e.V. zu übertragen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die mit der Beschlussempfehlung verbundene Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen aus, da ein Angebot neuer Kindergartenplätze in gleicher Weise sowohl Eltern als auch Kindern zu Gute kommt. Das angestrebte Betreuungsangebot schließt sowohl Mädchen als auch Jungen ein, ohne damit eine gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung zu verbinden.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 100.000,00 € | *464-04 01 | Sachausgaben | 6.400,00 € | 1.4641.535000.1 |
Einrichtungsaufwand | 31.000,00 € | 2.4641.935000.0 (Vorhabenskenn- ziffer 016) | Zuwendungen | 198.000,00 € | **1.4641.678000.0 |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 2.500,00 € | Einzelplan 9 |
Ausgaben insgesamt | 131.000,00 € | | Ausgaben insgesamt | 206.900,00 € | |
Finanzierungssaldo | -131.000,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -206.900,00 € | |
* Einmalige Investitionen für das Kita-Außengelände sowie notwendige Umbaumaßnahmen von Schul- in Kita-Nutzung aus dem Entwurf des Wirtschaftsplans des FB Gebäudewirtschaft. Es handelt sich um den max. Kostenaufwand, der auf Grund des kurzfristigen Planungszeitraumes nur geschätzt werden konnte. Die tatsächlichen Kosten werden vermutlich deutlich unterhalb des Betrages liegen.
** Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an die Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Wenn die Anmeldezahlen für die Realschule Emil-Berliner-Schule die Bildung der maximal möglichen Anzahl von Klassen gemäß der Festlegungen aus der Drucksache 2367/2003 N1 (Außenstellen und Zügigkeiten) nach sich zieht, ist es erforderlich, für die Realschule an diesem Standort zwei mobile Klassenräume aufzustellen. Die dafür erforderlichen Mietkosten sind dann zusätzlich bei den Nutzungentgelten zu veranschlagen.
Begründung des Antrages
Im Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken gibt es gegenwärtig bereits eine sehr starke Nachfrage an Kindergartenplätzen, die mit dem vorhandenen Angebot nicht befriedigt werden kann. Es ist daher dringend erforderlich, ein zusätzliches Angebot an Kindergartenplätzen zu schaffen. Nach den gegenwärtigen Bedarfsprognosen wird allerdings ab 2007 stadtweit mit einem Rückgang der Nachfrage gerechnet, so dass eine temporäre Lösung für längstens fünf Jahre angestrebt wird.
Die Überprüfung einer längerfristigen Unterbringung der Kindertagesstätte an diesem Standort ist auch aus Gründen der Schulplanung erforderlich. Die Bildung der 18 Außenstellen, die im Zuge der Abschaffung der Orientierungsstufen und der Anbindung der Jahrgänge 5 und 6 an die drei Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium vom Rat der Landeshauptstadt Hannover als Übergangslösungen beschlossen worden sind, soll mittelfristig in der Weise geändert werden, daß die drei weiterführenden Schulformen mit jeweils ungeteilten Schulen in den vorhandenen Schulanlagen angesiedelt sind. Um diese Umgestaltung der Schullandschaft in Hannover bewältigen zu können, ist es erforderlich, daß alle vorhandenen Schulgebäude vollständig in die Planungen einbezogen werden können und nicht schulfremde Nutzungen sinnvolle Schullösungen verhindern. Auch für den Standort Entenfangweg ist daher im Zuge der Beratung zur zweiten Phase der Schulstrukturreform zu überprüfen , ob die KIndertagesstätte an diesem Standort bleiben könnte.
Der Bedarf an Kindergartenplätzen besteht vorwiegend im Stadtteil Stöcken und dem Neubaugebiet Schwarze Heide. Mangels anderer geeigneter Alternativen wird die neue Kindertagesstätte im städtischen Gebäude der Schulanlage Entenfangweg 19 eingerichtet.
Die Trägerschaft soll dem Caritasverband übertragen werden, da dieser auf Grund notwendiger Umstrukturierungen an der Grundschule Feldbuschwende zum 31.07.2004 die Horteinrichtung “Heilige Engel” (zwei Hortgruppen) aufgeben soll. Zu diesem Thema befindet sich gerade die Drucksache 0351/2004 im Beschlussverfahren. Der Caritasverband hat sich bei einem entsprechenden Ausgleichsangebot bereit erklärt, die beiden Hortgruppen an die Landeshauptstadt Hannover zurück zu geben, ohne auf die vertraglichen Kündigungsfristen zu bestehen. Dieser Ausgleich kann durch Übertragung der Trägerschaft der Kindertagesstätte in der Schulanlage Entenfangweg 19 erreicht werden, so dass aus diesem Grund auf eine Auschreibung verzichtet wird.
Grundsätzlich reicht zur Erfüllung des Rechtsanspruchs die Schaffung von Kindergartenplätzen mit einem vierstündigen Betreuungsangebot ohne Mittagessen aus. In den Einrichtungen in der Nähe der OS Entenfangweg gibt es allerdings bereits mehrere Halbtagsgruppen, die kein Mittagessen anbieten.
Um ein bedarfsgerechtes und ausgewogenes Betreuungsangebot im Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken vorhalten zu können, sollen die beiden Kindergartengruppen eine sechsstündige Betreuung ( 2/3-Betreuung) anbieten. Unter Berücksichtigung des Standortes, der auch für viele Eltern und Kinder längere Wege bedeutet, ist ein erweiterte Betreungszeit wichtig. Darüber hinaus könnte auch die derzeit im Hort “Heilige Engel” tätige Küchenmitarbeiterin des Caritasverbandes bei einem Angebot mit Mittagessen weiter beschäftigt werden.
Die Finanzierung der Betriebskosten erfolgt aus den Mitteln, die im Verwaltungsentwurf des Haushaltes für das Jahr 2004 zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz eingesetzt worden sind.
51.41 / 17.2
Hannover / 10.05.2004