Drucksache Nr. 1071/2025:
Umgestaltung der Lister Meile zwischen Eckerstraße und Seumestraße/Celler Straße

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 19.05.2025: Stadtbezirksrat Mitte: Auf Wunsch der FDP in die Fraktionen gezogen
  • 16.06.2025: Stadtbezirksrat Mitte: Mit den Änderungen aus Drucks. Nr. 15-1214/2025 N1 mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen.
  • Zukünftig: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
  • Zukünftig: Verwaltungsausschuss
  • Zukünftig: Ratsversammlung

Nachrichtlich:

  • Ausschuss für Arbeitsmarkt- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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1071/2025
1 (nur online)
 

Umgestaltung der Lister Meile zwischen Eckerstraße und Seumestraße/Celler Straße

Antrag,

1. der Umgestaltung der Lister Meile im Abschnitt zwischen Eckerstraße und Seumestraße/Celler Straße auf Basis der in Anlage 1 dargestellten Planungsskizze mit Kosten von ca. 1.500.000,00 € (ohne Anpassung der Entwässerungseinrichtungen) zuzustimmen.

2. Ein informelles Beteiligungsverfahren im Planungsabschnitt durchzuführen und unter Einbeziehung der Ergebnisse der Beteiligung die Planung zu konkretisieren und die Maßnahmen umzusetzen,

3. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen sowie

4. zur Vereinheitlichung in der gesamten Fußgängerzone Lister Meile den Radverkehr zu Zeiten des Lieferverkehrs analog zu den Regelungen im Bereich der Fußgängerzonen in der Innenstadt während der Lieferzeiten zuzulassen. Daher soll die bisher bestehende Regelung im restlichen Teil der Fußgängerzone Lister Meile zwischen Celler Straße und Lister Platz entsprechend der auch im südlichen Teil der Lister Meile bereits geltenden Zeiten (19-11 Uhr) analog zur Innenstadt angepasst werden, um so eine einheitliche Regelung zu erhalten.

5. kurzfristig einen Modalfilter zur Unterbindung von Durchgangsverkehr nach Abstimmung mit Feuerwehr und aha im Abschnitt Eckerstraße bis Sedanstraße in etwa in Höhe Haus Nr. 43 umzusetzen

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme werden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung, Vermeidung von unübersichtlichen Bereichen und möglichen Angsträumen, etc.) und die barrierefreie Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als positiv bewertet. Die geplanten Maßnahmen führen zu einer Entsiegelung sowie zusätzlicher Begrünung und Beschattung von Teilflächen und wirken sich dadurch positiv auf das Klima aus. Ggf. mögliche zusätzliche neue Baumpflanzungen nach Auswertung der Leitungsabfrage verbessern die örtlichen Klimaverhältnisse nachhaltig und führen zu Kühlung durch Verschattung von Flächen und Verdunstung.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54701901
Lister Meile
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit €0.00
Veräußerung von Sachvermögen €0.00
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden €0.00
Baumaßnahmen €1,500,000.00
Erwerb von bewegl. Sachvermögen €0.00
Erwerb von Finanzvermögensanlagen €0.00
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
Saldo Investitionstätigkeit (€1,500,000.00)
€0.00

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Lister Meile
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen €0.00
Sonstige Transfererträge €0.00
Öffentlichrechtl. Entgelte €0.00
Privatrechtl. Entgelte €0.00
Kostenerstattungen €0.00
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) €0.00
Sonstige ordentl. Erträge €0.00
  
Außerordentliche Erträge €75,878.00
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Personalaufwendungen €0.00
Sach- und Dienstleistungen €0.00
Abschreibungen €37,500.00
Zinsen o.ä. (TH 99) €22,500.00
Transferaufwendungen €0.00
Sonstige ordentliche Aufwendungen €0.00
  
Saldo ordentliches Ergebnis (€60,000.00)
Außerordentliche Aufwendungen €145,905.00
Saldo außerordentliches Ergebnis (€70,027.00)
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo gesamt (€130,027.00)
Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2025 und 2026 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt.

Anmerkungen zu:
Einzahlungen
Ob hier Fördermöglichkeiten bestehen, muss noch detailliert geprüft werden.

Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 60.000,00 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für den Haushalt 2023/2024 hat der Rat der Verwaltung trotz vorab geäußerter Bedenken durch Beschluss des Haushaltsbegleitantrages H-0319/2023 den Auftrag erteilt, bereits vor einer Umgestaltung den Abschnitt der Lister Meile zwischen Friesenstraße und Seumestraße teileinzuziehen und dort mit Hilfe von Schildern und Pollern eine Fußgängerzone mit Anlieger frei einzurichten. Dem Auftrag ist die Verwaltung nachgekommen und hat 2023 das notwendige straßenrechtliche Teileinziehungsverfahren durchgeführt. Die Teileinziehung wurde im Frühjahr 2024 im Abschnitt von der Friesenstraße bis zur Eckerstraße (Bereich Weißekreuzplatz) und danach im Herbst 2024 im Abschnitt Eckerstraße bis Seumestraße umgesetzt.

Nach der Umsetzung der Teileinziehung für den Abschnitt Friesenstraße – Eckerstraße gab es zunächst eine erhebliche Beschwerdelage, da sich weder Kfz- noch Radfahrende an das Durchfahrtverbot hielten und den Bereich weiterhin befuhren. Erst als der Durchgangsverkehr durch einen Modalfilter in Form einer Pollerreihe unterbunden wurde, unterblieb das Befahren der Fußgängerzone. Seitdem gibt es in diesem Bereich keine Beschwerdelage mehr.

Nach Umsetzung der Teileinziehung im anschließenden Abschnitt zwischen Eckerstraße und Seumestraße wird dieser weiterhin in den Bereichen, in denen dies möglich ist (in der Seumestraße und in der Sedanstraße befinden sich Modalfilter, die eine Durchfahrt verhindern) konsequent sowohl vom Kfz-Verkehr als auch von Radfahrenden genutzt und die bestehende nicht zu übersehende Beschilderung ignoriert. Auch wird in großem Umfang in der Fußgängerzone im Bereich zwischen Eckerstraße und Sedanstraße sowie vor dem EDEKA-Markt trotz intensiver Überwachung geparkt, obwohl die bisherigen Markierungen der Stellplätze durch Umpflastern der Flächen entfernt wurden. Dies gilt besonders für die Wochenenden und die Nachtstunden, in denen Autofahrer offensichtlich davon ausgehen, dass zu diesen Zeiten nicht überwacht wird. Hier ist nicht mehr von einer fehlenden Gewöhnungsphase, sondern von bewusst rechtwidrigem Verhalten auszugehen.

Ende 2024 gab es auf Grund der Beschwerdelage und der Zustände Vor-Ort-Begehungen und zwei Anliegerversammlungen sowie eine weitere Veranstaltung mit den Gewerbetreibenden vor Ort bei denen deutliche Kritik aufgrund fehlender Beteiligung und Vorabinformation aber auch inhaltlicher Art geäußert wurde.

Zwischenzeitlich wurden von der Verwaltung Optimierungen der Markierung und der Beschilderung vorgenommen und Groundposter zur weiteren Verdeutlichung der Fußgängerzone als kurzfristige Maßnahme aufgebracht. Um den Durchgangsverkehr ebenfalls als kurzfristige Maßnahme zu unterbinden, schlägt die Verwaltung einen Modalfilter durch (ggf. versenkbare) Poller in etwa in Höhe von Haus Nr. 43 vor. Hierzu ist aber noch eine Abstimmung mit der Feuerwehr und aha erforderlich.

2. Weiteres Vorgehen
Auf Grund der bestehenden Beschlusslage war bisher vorgesehen, die Lister Meile langfristig nach Fertigstellung der Geibelstraße zwischen Hamburger Allee und Celler Straße mit vorheriger umfangreicher Bürgerbeteiligung umzugestalten. Dies wäre nach ersten groben Kostenschätzungen mit einem Investitionsaufwand von ca. 10 Mio € sowie weiteren Kosten von ca. 200.000 € für den Planungs- und Beteiligungsprozess verbunden. Diese Mittel stehen jedoch derzeit mittelfristig nicht zur Verfügung. Zeitlich würde dies bedeuten, das mit dem erforderlichen Planungs-, Beteiligungs- und Beratungsprozess, selbst wenn dieser in der 2. Jahreshälfte 2025 gestartet werden würde, eine Umsetzung der Umgestaltung voraussichtlich erst 2029/2030 möglich wäre, sofern dann die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.

Der Bereich der Lister Meile zwischen Eckerstraße und Celler Straße hat schon heute im Grunde genommen eine recht gute Gestaltung mit vielen Setzungen wie den vorhandenen Bäumen, den Pavillons, dem Lüders-Brunnen aber auch der Unterbauung durch die U-Bahn und die U-Bahn Station an der Sedanstraße.Mit dem anschließenden Abschnitt Richtung Lister Platz bildet er gestalterisch mit der durchgehenden Klinkerpflasterung und den sonstigen Ausstattungselementen eine Einheit. Deshalb schlägt die Verwaltung für den Abschnitt zwischen Eckerstraße und Celler Straße eine kurzfristiger umsetzbare Lösung unter weitgehender Beibehaltung und Integration des Bestandes, wie in Anlage 1 dargestellt, vor. Diese Lösung kann langfristig durch eine Umgestaltung des Abschnittes zwischen Hamburger Allee und Friesenstraße mit Überplanung der Friesenstraße im Bereich des Weißekreuzplatzes / Raschplatzpavillions auf Basis der gerade in Bearbeitung befindlichen Masterplanung nördliches Bahnhofsviertel ergänzt werden.

Was bedeutet dies für den Abschnitt der Lister Meile zwischen Eckerstraße und Celler Straße konkret?

Trotz eindeutiger und sehr gut sichtbarer Beschilderung wird die Lister Meile im Planungsbereich konsequent sowohl vom Kfz-Verkehr als auch von Radfahrenden genutzt. Um den nach wie vor vorhandenen Kfz - Durchgangsverkehr zu unterbinden, soll deshalb nach Abstimmung mit der Feuerwehr und aha in etwa in Höhe Haus Nr. 43 ein Modalfilter eingebaut werden. Die Stellplätze auf den Grundstücken bleiben so von der Eckerstraße aus weiterhin anfahrbar. Die Fahrzeuge müssen zukünftig die Grundstücke jedoch wieder in Richtung Eckerstraße verlassen. Der Radverkehr soll zukünftig zu Zeiten des Lieferverkehrs abweichend vom Beschluss des Bezirksrates Mitte analog zu den Regelungen im Bereich der Fußgängerzone in der Innenstadt zugelassen werden und nicht an die bisher bestehende Regelung im restlichen Teil der Fußgängerzone Lister Meile zwischen Celler Straße und Lister Platz angepasst werden. Diese wäre dann ebenfalls anzupassen (Verlängerung der Nutzungszeit für den Radverkehr vormittags von heute 9.00 Uhr auf 11.00 Uhr analog zum Lieferverkehr), um so eine einheitliche Regelung auf der gesamten Lister Meile analog zur Innenstadt zu erhalten. Außerhalb dieser Zeiten wird der Radverkehr ausschließlich über die parallel verlaufende Veloroute 2 geführt. Bis zur Fertigstellung der Veloroute 2 im Bereich des Stadtbezirks Mitte wird der Radverkehr alternativ zur Fridastraße über die Große Pfahlstraße und die Sedanstraße zur Gretchenstraße und dann weiter Richtung Edenstraße geführt.

Insgesamt soll die Lister Meile aufgewertet werden. Dabei soll der Klinkerbelag als prägendes und Identität stiftendes Material für die gesamte Lister Meile erhalten bleiben. Es ist deshalb vorgesehen, beschädigte Bereiche möglichst mit Altmaterial zu erneuern. Darüber hinaus sollen die heutigen bituminös befestigten Teile der Lister Meile im Bereich der Sedanstraße bis zur Gretchenstraße und im weiteren Verlauf zwischen Gretchenstraße und Seumestraße angehoben und ebenfalls mit rotem Klinkerpflaster befestigt werden. Die Gretchenstraße wird im Bereich der Lister Meile analog zu Drostestraße aufgepflastert, um so die Fußgängerzone durchgängig erscheinen zu lassen. Um hier den angestrebten Vorrang des Fußverkehrs auch verkehrsrechtlich zu dokumentieren, wird geprüft, ob hier ein Fußgängerüberweg vorgesehen werden kann.

Damit die lineare Zonierung der Lister Meile aufgebrochen wird, werden die heute in Teilen noch vorhandenen linearen Elemente zur Gliederung der Lister Meile wie Betonpoller, Schilder, Fahrradbügel etc. entfernt. Fahrradabstellanlagen werden zukünftig nicht nur in den Eingangsbereichen sondern moderat in Abstimmung mit sonstigen Nutzungen verteilt vorgesehen. Um die Lister Meile atmosphärisch aufzuwerten und ein angenehmeres, wärmeres Fußgängerlicht zu schaffen, wird die Beleuchtung erneuert und durch niedrigere rotationssymmetrische Leuchten mit einer Lichtfarbe mit 2700 bis 3000 Kelvin ersetzt.

Die heutigen Stellplatzbereiche sollen in Abstimmung mit der Anliegerschaft zu möglichen weiteren Außenbewirtschaftungsflächen umgestaltet bzw. zum Teil entsiegelt und bepflanzt werden. Wenn dies möglich ist (befindet sich noch in der Prüfung), sollen Bäume ergänzt werden. In Bereichen in denen keine Entsiegelungen möglich oder nicht sinnvoll sind können Pflanzkübel aufgestellt werden, um so die Lister Meile noch etwas grüner und damit klimawandelangepasster werden zu lassen. Die vorhandenen Baumscheiben sollen - wenn möglich- entsiegelt und bepflanzt werden. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch zusätzliche Bänke ggf. ein Kunstwerk, 5-Minuten-Spiel o. Ä. mehr, um so auch konsumfreien Aufenthalt in der Lister Meile zu fördern. Wie eine solche bestandsorientierte Umgestaltung aussehen könnte, ist in Anlage 1 dargestellt. Darüber hinaus hat die Verwaltung einen Experimentierraum eingerichtet, in dem erlaubnispflichtige Sondernutzungen temporär erleichtert zugelassen werden können. Damit sollen die Belebung der Lister Meile gefördert und Erkenntnisse für eine mögliche Anpassung der Sondernutzungssatzung gewonnen werden.

Um auch die Anlieger*innen und Gewerbetreibenden in der Lister Meile einzubeziehen, ist nach Beschluss dieser Drucksache vorgesehen ein informelles Beteiligungsverfahren durchzuführen, um so im Anschluss daran unter Einbeziehungen der Ergebnisse der Beteiligung die Planung abzuschließen und sukzessive mit der Umsetzung zu beginnen.

3. Barrierefreiheit
Bei der Neusortierung der Ausstattungselemente, Schaffung von Aufenthaltszonen mit Sitzgelegenheiten und dem niveaugleichen Ausbau der Verkehrsflächen im Bereich Sedanstraße und Gretchenstraße im Zuge der Lister Meile und im Bereich der U-Bahnzugänge wird die Barrierefreiheit stark in den Focus genommen und mit dem Beauftragten für Menschen mit Behinderung abgestimmt.

4. UVP
Durch das Vorhaben wird sowohl die städtebauliche Qualität des Straßenraums als auch die Qualität der Lister Meile als Fußgängerzone und Aufenthaltsort nachhaltig verbessert. Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus. Durch Entsiegelung von Teilflächen und Begrünung wird sich die Maßnahme positiv auf das Kleinklima in der Lister Meile auswirken.

5. Zeitlicher Ablauf/Umsetzung
Nach Beschluss der Drucksache ist voraussichtlich nach der Sommerpause das informelle Beteiligungsverfahren mit 1-2 Terminen vorgesehen. Im Anschluss wird bis Jahresende die Planung abgeschlossen. Die größeren Maßnahmen wie die Aufpflasterung der Gretchenstraße und die Umgestaltung von heute bituminös befestigten Flächen in der Lister Meile (vor dem EDEKA Markt) und in der Sedanstraße können danach ausgeschrieben und im Frühjahr/Sommer 2026 realisiert werden. Kleinere Maßnahmen wie Entsiegelungen, Bänke, Fahrradabstellanlagen, Pflanzkübel etc. können sukzessive bereits im Herbst 2025 realisiert werden.
66 
Hannover / May 15, 2025