Drucksache Nr. 1071/2016:
Umstrukturierung einer Kindergartengruppe mit Einzelintegration im Familienzentrum St. Vinzenz in eine Integrationsgruppe

Inhalt der Drucksache:

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1071/2016
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Umstrukturierung einer Kindergartengruppe mit Einzelintegration im Familienzentrum St. Vinzenz in eine Integrationsgruppe

Antrag,

zu beschließen,
  • eine Kindergartengruppe mit Einzelintegration (18 Kinder, ganztags) des Familienzentrums St. Vinzenz, Allerweg 9, 30449 Hannover, in eine Kindergarten-Integrationsgruppe mit 18 Kindern (ganztags) befristet bis zum 31.07.2018 umzustrukturieren und
  • dem Caritasverband Hannover e.V. als Träger der Einrichtung ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens jedoch ab dem 01.08.2016 laufende Zuwendungen auf der Grundlage der DS Nr. 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2" zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Es entstehen keine Mehrkosten für die Landeshauptstadt Hannover, da die Umsetzung der Maßnahme über die Mitteln der Eingliederungshilfe gegenfinanziert wird.

Begründung des Antrages

Das Familienzentrum St. Vinzenz verfügt am Standort Allerweg über eine Kindergartengruppe sowie zwei Hortgruppen und eine Kindergartengruppe in der Außenstelle Deisterstraße. In der Kindergartengruppe am Standort Allerweg wird bereits eine Einzelintegrationsmaßnahme für ein Kind mit Behinderung durchgeführt. Bei einem anderen in der Außenstelle Deisterstraße betreuten Kind ist nun ebenfalls ein heilpädagogischer Förderbedarf festgestellt worden. Die Einrichtung von zwei Einzelintegrationsmaßnahmen in derselben Betreuungsform einer Einrichtung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Um das Kind in der Einrichtung weiter betreuen zu können und ihm eine angemessene heilpädagogische Förderung zu ermöglichen, muss die Kindergartengruppe mit Einzelintegration am Standort Allerweg zu einer integrativen Kindergartengruppe umgewandelt werden. Da die Umstrukturierung individuell auf die beiden in der Einrichtung betreuten Kinder ausgerichtet ist, soll die Gruppe mit zwei integrativen Plätzen befristet bis zur Einschulung der Kinder - spätestens in 2018 - eingerichtet werden.

Die Umstrukturierung ist mit dem Nds. Kultusministerium - Landesjugendamt - als Aufsichtsbehörde abgestimmt und die entsprechende Betriebserlaubnis bereits in Aussicht gestellt worden.
Es handelt sich hierbei um eine Einzellfallentscheidung des Kultusministeriums, die dauerhafte Einrichtung einer integrativen Gruppe ist an dem Standort aus räumlichen Gründen nicht möglich.

Für die befristete Einrichtung der integrativen Gruppe werden keine Umbaumaßnahmen erforderlich.

Eine Platzreduzierung ist ebenfalls nicht notwendig, da in der Gruppe bereits lediglich 18 Kinder betreut werden.

Die Einrichtung beschäftigt bereits eine heilpädagogische Kraft, so dass die notwendigen personellen Rahmenbedingungen für die Einrichtung der Gruppe vorhanden sind.

Im Übrigen wird nach der Sanierung des Gebäudes im Allerweg - voraussichtlich zum Ende 2018 - am Standort zusätzlich eine Fördergruppe mit 10 Plätzen für Kinder mit sozial-emotionalen und individuellen Benachteiligungen gemäß der Drucksache "Regelung zur Einrichtung von Fördergruppen für Kinder mit besonderem Förderbedarf" (DS 1610/2012) eingerichtet.
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Hannover / 10.05.2016