1. in die Datenbank „ZuweCo“ auch die Zuwendungen in den Bereichen
Sportförderung, Kulturförderung, Integration sowie Bildung und Qualifizierung aufzunehmen,
2. die Verwendungsnachweisprüfung nicht nur auf die ordnungsgemäße Abrechnung der Zuwendung zu richten sondern durch gezielte Stichproben auch die Zielerreichung der mit der Zuwendung verbundenen Zuwendungszwecke zu prüfen, dies bei zukünftiger Zuwendungsgewährung zu berücksichtigen und den Ratsgremien ggf. Hinweise auf Zielverfehlungen zu geben,
3. in den Zuwendungsbescheiden bzw. -verträgen sich das Recht auf Nachprüfung bei den ZuwendungsempfängerInnen durch Akteneinsicht durch die zuständigen Fachbereiche und das Rechnungsprüfungsamt einräumen zu lassen, um Nachprüfungen zu ermöglichen und fehlerhafte Abrechnungen auszuschließen. Dies soll auch für Zuwendungen für Projekte mit einem Zuwendungsvolumen von 40.000 Euro und mehr gelten. Das Rechungsprüfungsamt soll auf Stichprobenbasis auch diese Zuwendungen prüfen.
4. Im Rahmen des E-Governance-Prozesses sollen die Anträge in Zukunft durch die AntragstellerInnen elektronisch gestellt/übermittelt werden können. Dies vereinfacht auch die Bearbeitung in den Fachverwaltungen.
5. Das Antragsformular auf Zuwendung wird unter Punkt B.2.5. dahingehend geändert, dass die Frage lautet: Inwiefern sind die Geschlechter durch die Maßnahme (in unterschiedlicher Weise) angesprochen oder von den zu erreichenden Zielen betroffen? Im Punkt B.8.2 wird die „Voraussichtliche Anzahl der Personen“ ergänzt um die Aufschlüsselung nach Geschlecht.