Drucksache Nr. 1070/2022:
Grundsatzbeschluss zur Durchführung einer städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme (städtebauliche Sanierung) im Gebiet Körtingsdorf

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Sozialausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1070/2022
2 (Anl. 1 nur online)
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Grundsatzbeschluss zur Durchführung einer städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme (städtebauliche Sanierung) im Gebiet Körtingsdorf

Antrag,

zu beschließen, dass seitens der LHH die grundsätzliche Bereitschaft besteht

a) die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Körtingsdorf“ auf Grundlage der Vorbereitenden Untersuchungen / des Integriertem Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes vom 15.03.2022 (VU / ISEK, Anlage 1) vorbehaltlich der Aufnahme in das Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt durchzuführen und

b) den durch Einnahmen und Städtebauförderungsmittel nicht gedeckten Anteil der Ausgaben von rund 5,3 Mio. € für die Finanzierung der Gesamtmaßnahme (Gesamtkosten rund 16 Mio. €) auf Grundlage der Kosten- und Finanzierungsübersicht vom 15.03.2022 (KoFi, Anlage 2) aufzubringen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Vorbereitung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme werden ebenso wie bei ihrer Durchführung differenzierte Auswirkungen auf die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen, alten und jungen Menschen thematisiert. Die Beachtung von Gender-Aspekten, die auch eine inhaltliche Vorgabe des Bund-Länder-Programms „Sozialer Zusammenhalt“ ist, wird neben den Belangen von alten Menschen, Menschen mit Behinderungen sowie Müttern und Vätern zu einem zentralen Bestandteil bei allen Entscheidungen und Prozessen im Rahmen der Sanierung. Die Belange behinderter Menschen werden bei allen Maßnahmen und Projekten berücksichtigt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.51106.024
Sozialer Zusammenhalt Körtingsdorf
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 10.673.667,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 16.010.500,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -5.336.833,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Produkt I.51106.024
Sozialer Zusammenhalt Körtingsdorf
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 0,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 0,00 €

Eine Aufteilung der Kosten auf Teilergebnishaushalte ist derzeit nicht möglich, da dieses abhängig von den geplanten Maßnahmen ist. Dementsprechend werden auch Zinsen und Abschreibungen erst dargestellt wenn die Maßnahmen den Teilergebnishaushalten zugeordnet sind. 

Begründung des Antrages

Hintergrund

Das Quartier Kötingsdorf wurde aufgrund seiner vielfältigen Problemlagen eingehender hinsichtlich der Durchführung einer städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme (auch städtebauliche Sanierung genannt) betrachtet. Es wurde untersucht, ob die Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm sowie die Festlegung als Sanierungsgebiet angezeigt ist.

Mit dem Beschluss des Rates 0580/2020 wurden dazu Vorbereitende Untersuchungen (VU) gem. § 141 BauGB eingeleitet. Diese stellen eine ganze Reihe städtebaulicher Missstände und Funktionsverluste fest. In Form eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) werden Sanierungsziele, Handlungsfelder und Maßnahmen zur Behebung der Missstände vorgeschlagen. Der Finanzrahmen wird in der Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi) dargestellt.

Auf dieser Grundlage wurde die Aufnahme in das Programm „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) beantragt. Im Rahmen der Vorgespräche mit der Programmbehörde erfolgten Überarbeitungshinweise im Februar 2022, so dass nun die aktualisierte VU vorgelegt werden kann.

Begründung

Die Aufnahme in ein Förderprogramm erfordert gemäß der Städtebauförderungsrichtlinie (RStBauF) einen Beschluss über die grundsätzliche Bereitschaft der Stadt zur Durchführung der Maßnahme und zur Übernahme des Eigenanteils bei der Finanzierung. Der Kostenrahmen aus Städtebauförderungsmitteln beträgt laut KoFi (Anlage 2) rund 16 Mio. €. Der städtische Eigenanteil daran beträgt ein Drittel, also rund 5,3 Mio. €, die Gesamtsumme der Fördermittel von Bund und Land Niedersachsen betragen rund 10,6 Mio. €.

Weiteres Vorgehen

Nach Programmaufnahme durch das Land Niedersachsen (voraussichtlich Ende 2022) wird ein weiterer Beschluss des Rates über die Sanierungssatzung gemäß § 142 BauGB mit der Abgrenzung des Sanierungsgebietes Körtingsdorf und zu den Rahmenbedingungen der Umsetzung herbeigeführt. In einem nächsten Schritt werden als wichtige Grundlage für die Bearbeitung Sanierungsziele formuliert und beschlossen. Im Laufe der Durchführung der Gesamtmaßnahme wird das ISEK unter stetiger Beteiligung von Akteur*innen, Politik und Betroffenen fortgeschrieben und einzelne Maßnahmen schrittweise umgesetzt. Innerhalb von 10 bis maximal 15 Jahren soll die Sanierung abgeschlossen werden. Auch die KoFi (inklusive der Förderhöhe) wird entsprechend der Konkretisierung der Maßnahmenplanung fortgeschrieben.

61.41 
Hannover / 21.04.2022