Antrag Nr. 1069/2020:
Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 0938/2020 N1: Planfeststellungsverfahren für die B3/Südschnellweg Hannover zwischen dem Landwehrkreisel und der Güterumgehungsbahn

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 0938/2020 N1: Planfeststellungsverfahren für die B3/Südschnellweg Hannover zwischen dem Landwehrkreisel und der Güterumgehungsbahn

Antrag

Die Stellungnahme der Stadt Hannover zum Planfeststellungsverfahren für die B3/Südschnellweg Hannover wird im Abschnitt „Radwegverbindung in Längsrichtung“ (Seite 21 in Anlage 1) mit folgenden Ergänzungen und Streichungen beschlossen:

Radwegverbindung in Längsrichtung

Die Forderung der Landeshauptstadt Hannover nach einer Radwegeverbindung in Längsrichtung am geplanten Südschnellweg wurde schon frühzeitig im Planungsprozess geäußert und wird aufrechterhalten. Es wird deshalb die Forderung erhoben, Betriebswege auf Brücken, wie der Leineflutbrücke, auf denen auch der öffentliche Radverkehr abgewickelt werden kann, mit Anschlüssen an das bestehende Routennetz zu bauen und zu unterhalten. Kostenträger dieser Maßnahme ist der Bund. als zweite Option in die Planungen des Bundes einzubeziehen und diese einschließlich einer Kostenkalkulation vorzulegen.

Begründung

In Medien wurde berichtet, dass der Bauträger des Vorhabens, die Bundesrepublik Deutschland, sich nicht verpflichtet sieht, die Kosten für einen den Radverkehr einschließenden Ausbau der B3 zu tragen.

Eine optionale Planung, welche die Landeshauptstadt Hannover in die Lage versetzte, kostenmäßigen Mehraufwand für eine Bauausführung der B3 mit eingeschlossenem Radverkehr ggf. anteilig zu tragen, würde den Anforderungen an heutige Verkehrskonzepte eher Rechnung tragen.