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Fortführung des Innovativen Modellprojekts des Fördervereins der Grundschule Stammestraße e.V.
Antrag,
zu beschließen,
dem Förderverein der Grundschule Stammestraße e.V. zur Fortführung des Innovativen Modellprojektes zur Betreuung von Grundschulkindern im Freizeitheim Ricklingen, Ricklinger Stadtweg 1, 30459 Hannover
- für das Schuljahr 2005/2006 vom 01.08.2005 bis 31.07.2006 laufende Beihilfen für eine Gruppe (20 Plätze) - entsprechend der Richtlinien für den Betrieb Innovativer Modellprojekte (DS 1847/99) - in Höhe von derzeit 51,13 Euro pro Kind/Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die mit der Beschlussempfehlung verbundene Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen aus, da ein Angebot dieser Hortbetreuung in gleicher Weise sowohl Eltern als auch Kindern zugute kommt. Das angestrebte Betreuungsangebot schließt sowohl Mädchen als auch Jungen ein, ohne damit eine gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung zu verbinden.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | | Sachausgaben | 33.800,00 € | 1.4641.718800.0* |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 0,00 € | |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 33.800,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -33.800,00 € | |
*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Begründung des Antrages
In dem Projekt werden seit dem 01.09.1999 Grundschulkinder (20 Plätze) betreut.
In den Vorjahren wurden dem Projekt Zuwendungen in gleicher Höhe gewährt. Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag des Vereins zu entsprechen und zunächst für das kommende Schuljahr die Förderung wie bisher zu gewähren. Ein entsprechender Folgeantrag wäre bis zum 31.03.2006 zu stellen.
Die Beihilfebewilligung unterliegt den üblichen Bewilligungsbedingungen. Der Förderverein der GS Stammestraße e.V. wird darauf hingewiesen, sich in seinen Planungen darauf einzustellen, dass unter Umständen nicht mit der vollen Auszahlung der Zuwendung zu rechnen ist, wenn sich im Laufe des Jahres zeigen sollte, dass durch eine negative Haushaltsentwicklung im laufenden Schuljahr eine erhebliche Deckungslücke entstehen wird.
51.41
Hannover / 18.05.2005