Drucksache Nr. 1064/2017:
Umstrukturierung Familienzentrum St. Vinzenz

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1064/2017
0
 

Umstrukturierung Familienzentrum St. Vinzenz

Antrag,

zu beschließen,
folgende Umstrukturierungsmaßnahmen im Familienzentrum St.Vinzenz, Allerweg 9, 30449 Hannover durchzuführen:
  • eine Kindergarten-Integrationsgruppe mit insgesamt 18 Kindergartenplätzen (ganztags, für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, davon zwei integrative Plätze) im Haupthaus der Einrichtung in eine reguläre Kindergartengruppe mit 18 Kindergartenplätzen umzuwandeln;
  • eine Kindergartengruppe (ganztags, für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt) mit 24 Plätzen in der Außenstelle des Familienzentrums, Deisterstraße 63, in eine Kindergarten-Integrationsgruppe mit 17 Plätzen (ganztags, davon bis zu vier integrative Plätze), umzustrukturieren;
  • eine neue Kindergartengruppe mit 10 Plätzen (ganztags, für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt) in der Außenstelle des Familienzentrums einzurichten und
  • dem Caritasverband Hannover e.V. als Träger der Einrichtung ab dem 01.08.2017, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Grundlage der DS Nr. 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2" und auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz - BKE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter. Die Leitungen der Einrichtungen achten auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501
Kindertagesbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 7.000,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -7.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 700,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 200,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 64.000,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -64.900,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -64.900,00 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Zuwendung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Bei der Investitionsmaßnahme handelt es sich um die Anschaffung von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen für die neue Kindergartengruppe mit 10 Plätzen. Die Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände werden von der Landeshauptstadt Hannover angeschafft und dem Träger der Einrichtung zum Gebrauch überlassen.

Begründung des Antrages

Mit der DS 1071/2016 wurde befristet bis zum 31.07.2018 die Umwandlung der Kindergartengruppe mit 18 Plätzen im Haupthaus der Familienzentrums (Allerweg 9) beschlossen. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten konnte die Gruppe mit maximal zwei integraitven Plätzen lediglich befristet eingerichtet werden. Im Stadtbezirk Linden-Limmer werden jedoch langfristig weitere integrative Plätze benötigt. Dieser Bedarf kann nur dadurch abgedeckt werden, dass in der Außenstelle der Einrichtung (Deisterstraße 63) die bestehende Kindergartengruppe mit 24 Plätzen dauerhaft zu einer Kindergarten-Integrationsgruppe umgewandelt wird. Aufgrund der Größe der Gruppenräume können in dieser Gruppe insgesamt 17 Kinder, davon bis zu vier Kinder mit Behinderung, betreut werden. Die Gruppe im Haupthaus würde wieder in eine reguläre Kindergartengruppe mit 18 Plätzen umgewandelt werden.

Zusätzlich hat sich in Absprache mit dem Caritasverband als Träger des Familienzentrums und dem Nds. Kultusministerium - Landesjugendamt - als Aufsichtsbehörde die Möglichkeit ergeben, in der Außenstelle eine weitere Kindergartengruppe mit 10 Plätzen einzurichten. Im Stadtbezirk Linden-Limmer herrscht eine sehr große Nachfrage nach Kindergartenplätzen. Aufgrund seiner Lage versorgt das Familienzentrum St.Vinzenz z.T. auch Kinder aus dem benachbarten Stadtbezirk Ricklingen mit Betreuungsplätzen. Durch die zusätzliche Gruppe können nicht nur die zugunsten der Integrationsgruppe abgebauten Plätze ausgeglichen, sondern sogar in der Summe drei neue Plätze geschaffen werden. Diese strukturelle Optimierung ist zur Sicherstellung der Versorgung mit Integrations- und Kindergartenplätzen im Stadbezirk erforderlich. Bei der Umstrukturierung werden weiterhin alle gesetzlichen Anforderungen an die räumliche Ausstattung von Kindertagesstätten eingehalten. So befinden sich über die notwendigen Räumlichkeiten zur Betreuung der Kinder hinaus, auch zusätzliche Räume im Souterrain des Hauses, die barrierefrei zu erreichen sind und den besonderen Angeboten des Familienzentrums zur Verfügung stehen.

Vor dem Hintergrund einer dauerhaften Nutzung der Außenstelle für eine integrative Betreuung wird der Sanitärbereich im Hinblick auf eine integrative Ausstattung (Wickelmöglichkeit, behindertengerechtes Kinder-WC) baulich verändert werden. Nach Abstimmung mit der Einrichtung und dem Kultusministerium sollen diese Maßnahmen jedoch erst im Zuge der Auslagerung der Einrichtung bei der geplanten Sanierung des Haupthauses durchgeführt werden.

Das Familienzentrum beschäftigt eine heilpädagogische Kraft, so dass die notwendigen personellen Rahmenbedingungen bereits vorhanden sind.

Eine entsprechende Betriebserlaubnis ist für die Umstrukturierung vom Nds. Kultusministerium - Landesjugendamt - in Aussicht gestellt worden.
51.42 
 / 27.04.2017