Informationsdrucksache Nr. 1064/2013:

Realisierungs- und Ideenwettbewerb Schmiedestraße-Marstall-Altstadt

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
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1064/2013
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Realisierungs- und Ideenwettbewerb Schmiedestraße-Marstall-Altstadt

Vorgaben und weiteres Vorgehen für ein Wettbewerbsverfahren zur Umgestaltung der Schmiedestraße und des Marstallplatzes (Realisierungsteil) einschließlich eines Ideenteils mit dem Ziel der Erarbeitung von Konzeptvorschlägen für die gestalterische und funktionale Aufwertung der Altstadtstraßen.

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in der Anlage 1 dargestellt.

Der Rat hat im Rahmen eines Haushaltsbegleitantrages zur DS 1896/2011 beschlossen, in den Haushalt 2012 eine neue Investitionsmaßnahme Schmiedestraße aufzunehmen (I.54101.055). Für das Haushaltsjahr 2012 wurden 20.000 € für evtl. Planungskosten bereitgestellt und für die Jahre 2013 bis 2014 sind weitere 350.000 € für erste vorbereitende Maßnahmen vorgesehen. Der Haushaltsbegleitantrag wurde dabei im Wesentlichen mit den Zielen des Masterplanes Mobilität 2025 begründet, der ein Verkehrskonzept für die Innenstadt fordert, das die Mobilitätsanforderungen für alle Verkehrsteilnehmer/Innen berücksichtigt, die Erschließung der Innenstadt für den Verkehr sicher stellt und zugleich durch Umgestaltung ansprechende, unverwechselbare Stadträume mit mehr Aufenthaltsqualität entstehen lässt (vgl. Anlage 3 - Auszug aus dem Masterplan Mobilität 2025, Seite 70).

Im heutigen Zustand weist die Schmiedestraße funktionale und gestalterische Mängel auf. Hinzu kommt aus Sicht der Verwaltung die Bedeutung der Schmiedestraße mit ihrer Funktion als wichtige innerstädtische Verbindungs- und Erschließungsstraße und ihrer Lage zwischen Altstadt und Innenstadt. Sie ist Bestandteil des inneren Tangentenrings für Radfahrer um die Innenstadt-Fußgängerzone. Zur Finanzierung einer möglichen Umbaumaßnahme wird die Verwaltung im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2014 entsprechende Mittel einwerben. In diesem Betrag sind die durch den Rat bereit gestellten Mittel aus dem vorgenannten Haushaltsbegleitantrag in Höhe von insg. 370.000,- Euro enthalten.



Ausgehend von dem o.g. Haushaltsbeschluss und vor dem Hintergrund der im Konzept Hannover City 2020+ vorgesehenen Umgestaltung des Marstallplatzes schlägt die Verwaltung für die Planungen der Schmiedestraße, den Marstallplatz und exemplarische Altstadtstraßen die Durchführung eines kombinierten Realisierungs-/Ideenwettbewerbes vor.

Im Zuge der weiteren Umsetzung des Konzeptes City 2020+ wurde 2012 eine Befragung von Jugendlichen zur Nutzung und zu besonderen Aufenthaltsorten in der Innenstadt durchgeführt. Ein Ergebnis dieser Befragung ist, dass die Altstadt Hannovers bisher kein relevanter Aufenthaltsstandort für Jugendliche ist, die Schmiedestraße selten überquert und der Marstall eher gemieden wird. In einer vertiefenden Untersuchung sollen die Gründe hierzu untersucht und mögliche Nutzungspotenziale innerhalb des Wettbewerbsgeltungsbereiches ermittelt werden. Das Ergebnis dieser vertiefenden Betrachtung soll in das Wettbewerbsverfahren einfließen.

Ermittlung erforderlicher Planungsrahmendaten / Vorplanungen
Zur Vorbereitung dieses Wettbewerbs wurden die vorhandenen Planungsrahmendaten über eine Bestandsaufnahme ermittelt und digitalisiert (angrenzende Nutzungen, vorhandene Stellplätze, Fahrradbügel, Leitungen etc.). Darüber hinaus wurde das Büro SHP Ingenieure aus Hannover damit beauftragt, eine Verkehrserhebung an einem repräsentativen Werktag (Mittwoch) und an einem Samstag durchzuführen. Dabei wurden die Verkehrsmengen im Kraftfahrzeugverkehr und im Radverkehr ermittelt sowie der den Straßenzug Schmiedestraße lediglich durchfahrende Kfz-Verkehr bestimmt. Aber auch der überquerende Fuß- und Radverkehr wurde quantitativ erfasst. Im Ergebnis ist dabei festzuhalten, dass der Gesamtverkehr an Kfz am Zähltag Mittwoch rd. 10.000 Kfz/10h betrug und am Zähltag Samstag rd. 6.300 Kfz/6h. Die Daten zu den Fußgängerquerungen sind an den verschiedenen Straßeneinmündungen und Querungsstellen sehr unterschiedlich und bewegen sich zwischen Werten von rd. 2.400 bis rd. 6.800 Querbeziehungen je Querungsstelle, gezählt samstags zwischen 10.00 Uhr und 16.00 Uhr. Die Anzahl der Gesamtquerungen am Zähl-Samstag beliefen sich in diesem Zeitraum auf rund 23.800 Personen.
Wegen der vorhandenen Abhängigkeiten im Gesamtnetz wurde die Erhebung durch SHP auch auf die Einmündung der Straßen „ Am Hohen Ufer“ und „Am Steintor“ ausgedehnt. Dadurch bestand die Möglichkeit, sowohl den Durchfahrtsverkehr im Untersuchungsgebiet als auch den Ziel- und Quellverkehr im Gebiet östlich der Goethestraße von den insgesamt von Goethestraße zur Karmarschstraße und umgekehrt fahrenden Verkehren zu unterscheiden.

Planungskonzepte in angrenzenden Bereichen mit Auswirkungen auf die Schmiedestraße
a) D-Linien Planung / Auswirkungen auf das Erschließungskonzept Marstall
Die aktuelle Beschlusslage der Region Hannover zur neuen D-Linien-Führung wirkt sich unmittelbar auf den Verlauf der „Schmiedestraße“ aus (Grundsatzbeschluss 644 (III)). Die Drucksache 0297/2013 zur Stadtbahnstrecke D-West, Neu- und Ausbau Citystrecke liegt den politischen Gremien der Landeshauptstadt Hannover nunmehr zur grundsätzlichen Beschlussfassung vor.

Mit Umsetzung dieser Planung ist auf der „Münzstraße“ in Höhe Steintor die Anlage eines neuen Hochbahnsteiges vorgesehen (im Abschnitt zwischen „Lange Laube“ und „Scholvinstraße“). Der Kraftfahrzeugverkehr soll dann über die „Scholvinstraße“ Richtung „Am Marstall“ geleitet werden (Neu: Zweirichtungsverkehr). Die „Steintorstraße“ und die Steintor nahe Georgstraße könnten in dem Zusammenhang zur Fußgängerzone umgestaltet werden. Die Einbahnstraßenrichtung der „Reuterstraße“ wird umgedreht. Hieraus ergibt sich zwangsläufig auch die Möglichkeit der Änderung der Verkehrsführung für die „Schmiedestraße“ im Teilabschnitt zwischen Marstall und „Georgstraße“, die dort dann ebenfalls zur Fußgängerzone umgestaltet werden könnte. Die Einbahnstraßenregelung für die Verkehrsflächen „Am Marstall“ bleibt erhalten. Der von Süden auf der „Schmiedestraße“ fahrende Verkehr in Richtung Norden wird dann über die nördliche Trasse „Am Marstall“ weitergeführt. Von dort aus kann der Verkehr wahlweise über die „Scholvinstraße“, die „Reuterstraße“ und „Am Hohen Ufer“ nach Norden abfließen. Vom "Goetheplatz" kommender Verkehr könnte über die Straßen "Am Hohen Ufer" und "Marstall" zusätzlich zur "Schmiedestraße" gelangen (vgl. Anlage 2 - Geändertes Verkehrskonzept "Am Marstall" als Folge der D-Linienplanung / die dargestellte Flächenaufteilung, hier Neuordnung der Stellplätze, innerhalb des Marstallplatzes hat dabei nur exemplarischen Charakter).

Die Wettbewerbsbeiträge für den geplanten Realisierungsteil Marstall sind so abzufassen, dass das Ergebnis auch unabhängig vom aktuellen Diskussionsstand zur D-Linienplanung umgesetzt werden kann.

b) Bebauungskonzept für Teilflächen des Marstalls
Entsprechend den Vorgaben aus dem Ideenwettbewerb Hannover City 2020+ hat die Verwaltung mit DS 0561/2013 das Bebauungsplanverfahren Nr. 1582 – Marstall gestartet (Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Ziele und Zwecke). Der 1. Preisträger für den Entwurf des Marstallkonzeptes im Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbs Hannover City2020+ sah neben der Bebauung der beiden „Köpfe des Platzes“ eine Neugestaltung des Marstallplatzes unter vollständiger Aufgabe seiner Funktion als Stellplatzanlage vor. Auch die heute auf dem Platz vorhandenen Bäume wären nach dem Preisträgerkonzept zu Gunsten einer großzügigen, multifunktional nutzbaren freigeräumten und gestalteten Freifläche aufgegeben worden. Der Wettbewerbsvorschlag für diese völlige Neuordnung der Funktion und Gestaltung der inneren Marstallfläche wird jedoch derzeit nicht weiter verfolgt. Auch der Funktion des Platzes als innenstadtnahe Stellplatzanlage wird eine Bedeutung beigemessen, die es in Teilen zu erhalten gilt. Gleichwohl erfordert die heutige bautechnisch unzulängliche Beschaffenheit des Platzes eine funktionale und gestalterische Überplanung. Dies betrifft auch die Platzfläche zwischen dem geplanten östlichen Baukörper und der Schmiedestraße in Höhe Heiligerstraße.

Geltungsbereich des Realisierungswettbewerbes
Vor dem Hintergrund der dargestellten Rahmendaten und Bedingungen erscheint es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und zweckmäßig, den Geltungsbereich für den Realisierungsteil des Wettbewerbes auf die "Schmiedestraße" bis in Höhe "Georgstraße" zu erweitern und auch die Flächen des Marstallplatzes einschl. seiner Verkehrsflächen bis zur Straße "Am Hohen Ufer“ mit in den Realisierungsteil einzubeziehen. Die Verkaufserlöse der Baugrundstücke des B-Planes Nr. 1582 schaffen über den Regelkreis City 2020+ einen Beitrag auf der Einnahmeseite. Darüber hinaus ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden; diese ist jedoch nicht auf diejenigen Teilflächen der Marstallplatzfläche anzuwenden, die auch nach einem Umbau als überörtlicher und selbstständiger Parkplatz genutzt werden sollen. Der Umbau der Verkehrsflächen der Straße "Am Marstall" sowie des Teilabschnitts der "Schmiedestraße" zwischen "Am Marstall" und "Georgstraße" ist Folge der D-Linienplanung. Hierzu wäre zu ggb. Zeit in Abstimmung mit der Region Hannover die Kostenübernahme zu klären (dies gilt ebenso für die Verkehrsflächen von Steintorstraße und Georgstraße die sich außerhalb des Geltungsbereiches des geplanten Wettbewerbs befinden).

Es ist davon auszugehen, dass bei der Maßnahme "Umbau Schmiedestraße" die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden ist. Die Schmiedestraße gehört zu den Straßen mit starkem innerörtlichen Verkehr im Sinne der Straßenausbaubeitragssatzung, für die die von den Anliegern zu tragenden Anteile am beitragsfähigen Aufwand von 40 bis 70 %, je nach Straßenteileinrichtung, betragen.

Die Planungen für den Umbau des Realisierungsteils sind durch die Büros so vorzulegen, dass auch ein Umbau in Bauabschnitten, abhängig von den tatsächlich im Haushalt zur Verfügung gestellten Investitionsmitteln erfolgen kann.

Geltungsbereich für einen Ideenteil zu den Altstadtstraßen und -gassen
Neben der geplanten Umgestaltung der Schmiedestraße und der Neuordnung des Marstalls steht aktuell der Umbau des „Hohen Ufers“ zwischen Goethebrücke und Schlossbrücke an. Die Baumaßnahme ist in insg. vier Bauabschnitte gegliedert und soll in den Jahren 2016/2017 fertig gestellt sein. Die Finanzierung ist über entsprechende Haushaltsansätze in 2013 und die mittelfristige Finanzplanung vorgeplant. Im Süden der Altstadt setzt der im Bau befindliche Umbau der Karmarschstraße neue Akzente. Diese Projekte bilden insoweit eine Art Klammer um die eigentliche Altstadt. Im Rahmen des gesamten Wettbewerbsverfahrens soll jedoch – Bezug nehmend auf die neue Straßengestaltung der Schmiedestraße – in einem Ideenteil ein neuer, allgemeiner Gestaltungskanon für die Altstadtstraßen entwickelt werden. Die Qualität der Altstadtstraßen sollte deutlich verbessert werden und ist im Rahmen von mehrjährig angelegten Unterhaltungs- und Erneuerungskonzeptionen zu überarbeiten. Dabei sind die eingelagerten Plätze Ballhof und Holzmarkt sowie der Bereich um die Kreuzkirche mit ihren jeweiligen räumlichen und materialspezifischen Besonderheiten zu berücksichtigen. Die Platzfläche um die Marktkirche (Belag: Klinker) soll bis auf Weiteres erhalten bleiben, da sie im Zuge der Weltausstellung vollumfänglich saniert wurde. Gleichwohl gilt es gerade in diesem Bereich die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger zu optimieren insb. auch mit Blick auf die Bedeutung der Fläche um die Marktkirche (incl. Hanns-Lilje-Platz) in ihrer Funktion für den hannoverschen Weihnachtsmarkt.

Inhaltliche Vorgaben für den Realisierungsteil Schmiedestraße
Die wesentlichen inhaltlichen Vorgaben für den Realisierungsteil Schmiedestraße stellen sich wie folgt dar:
- die Querung für FußgängerInnen zwischen City und Altstadt ist zu verbessern,
- Berücksichtigung von Autoverkehr und der Radfahrerverkehr,
- die Einmündung der querenden Straßenräume soll dazu beitragen, dass City und Altstadt auch gestalterisch besser miteinander verknüpft werden,
- Straßenprofil, neues Stadtgrün, Möblierung und Straßenbeleuchtung sollen einen neuen, attraktiven Stadtraum schaffen, der zum Flanieren anregt und zum langsamer Fahren anhält,
- die Leistungsfähigkeit für den KFZ-Verkehr darf nicht eingeschränkt werden
- die Anliegerverkehre dürfen nicht eingeschränkt werden,
- bei der Materialwahl für die neue Schmiedestraße ist zu berücksichtigen, dass sie auch über einen längeren Zeitraum mit dem vorhandenen rötlichen Klinker der Altstadt harmoniert.

Inhaltliche Vorgaben für den Realisierungsteil Marstall
Die wesentlichen inhaltlichen Vorgaben für den Realisierungsteil Marstall stellen sich wie folgt dar:
- als gesetzt gelten die Planungen für den Bereich „Am Hohen Ufer“ durch das Büro Schonhoff (NSP), Entwurf,
- die Vorgaben aus dem B-Plan Nr. 1582 – Marstall für die Teilbebauung des Marstallplatzes sind zu berücksichtigen (DS 0561/2013),
- das Verkehrskonzept mit Blick auf die D-Linien-Planung ist zu berücksichtigen,
- der vorhandene Baumbestand ist möglichst zu erhalten (ausgenommen Platzbereich östlich des gepl. östlichen Baukörpers),
- es sind möglichst viele Stellplätze zu erhalten / neue anzubieten (eine Stellplatzbilanz ist zu fertigen),
- das Niederschlagswasser ist, soweit technisch möglich und vom Untergund her zweckmäßig, auf der Platzfläche zur Versickerung zu bringen oder mit einer entsprechenden Drosselung in die Leine abzugeben, um das städtische Abwassernetz möglichst nicht zu belasten (Probebohrungen und Altlastenanalysen für den Platzbereich sind beauftragt),
- soweit aufgrund der vorhandenen Höhenverhältnisse technisch möglich, ist die Rückhaltung des Niederschlagswassers zudem zur Bewässerung der Bäume zu nutzen,
- der Umbau der Platzfläche muss unabhängig vom Fortgang oder Stand der D-Linienplanung durchführbar sein.

Geplantes Verfahren / weiteres Vorgehen
Der Wettbewerb soll gemäß der Regeln für die Auslobung von Wettbewerben (RAW) durchgeführt werden. Insgesamt sollen 12 Büros teilnehmen, von denen sechs gesetzt und sechs über ein Bewerbungsverfahren zu bestimmen sind. Hierzu sollen Büros mit der Qualifikation Landschaftsplaner/Landschaftsarchitekt aufgefordert werden, die in Arbeitsgemeinschaft mit einem Verkehrsplaner die Aufgaben zu bearbeiten haben. Die Ausschreibung für diese Bewerbung muss angesichts der Plangebietsgröße europaweit erfolgen.
Die Kosten für die Durchführung und Betreuung des Wettbewerbes einschließlich der auszuzahlenden Preisgelder betragen rund 115.000 € brutto.
Die Durchführung des Wettbewerbes ist für die 2. Hälfte 2013 vorgesehen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Vorgabe für die Wettbewerbsauslobung ist die Maßgabe, dass durch die beabsichtigten Planungen für den Umbau der Schmiedestraße, den Marstall und die Altstadtstraßen und -gassen keine Bevorzugung oder Benachteiligung bezüglich des Geschlechts oder des Alters der zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer der Flächen oder einzelner anderer Gruppen zu erwarten ist. Die Planungen für die Verkehrsflächen, Nebenanalgen und Plätze sind zudem so zu gestalten, dass sie auch für mobilitätseingeschränkte Personenkreise jederzeit selbstständig nutzbar sind.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme xx
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Produkt 51101
Städtebauliche Planung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 115.000,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -115.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -115.000,00 €

61.11 
Hannover / 02.05.2013