Drucksache Nr. 1064/2004:
Eilenriedestadion
Auszahlung von Investitionskostenzuschüssen an Hannover 96 GmbH & Co. KG aA

Inhalt der Drucksache:

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1064/2004
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Eilenriedestadion
Auszahlung von Investitionskostenzuschüssen an Hannover 96 GmbH & Co. KG aA

Antrag,

der Auszahlung des Investitionskostenzuschusses an Hannover 96 GmbH & Co. KG aA für die Sanierung des Eilenriedestadions in Höhe von 383.533,50 € (Haushaltsrest bei Haushaltsstelle 2.5680 988000.6 VKZ 901)
und einer überplanmäßigen Ausgabe für die Zahlung einer Zuwendung an Hannover 96 GmbH & Co. KG aA zum Bau eines weiteren Fußballplatzes auf der sog. Clausewitzwiese in Höhe von 51.129,19 € bei der Haushaltsstelle 2.5680.988000.6 VKZ 901 zuzustimmen.

Deckung: Mittel in gleicher Höhe bei der Haushaltsstelle 2. 8890.932100.3-VKZ 002-allgemeiner Grunderwerb .

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte434.662,69 €Kalkulatorische Kosten21.733,13 €
Ausgaben insgesamt434.662,69 € Ausgaben insgesamt21.733,13 € 
Finanzierungssaldo-434.662,69 € Überschuss / Zuschuss-21.733,13 € 
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 03.07.1997 erhält Hannover 96 für die Übernahme des Eilenriedestadions einen Investitionskostenzuschuss, der aus dem Vermögenshaushalt gezahlt wird. Der Verwaltungshaushalt wird jährlich mit den Kalkulatorischen Kosten belastet.

Begründung des Antrages

Auf der Grundlage der Ratsbeschlüsse vom 03.07.1997 – 2. Neufassung der DS 1017/97 – und vom 18.01.2001 – DS 3074/2000 – ist das Eilenriedestadion zum 01.03.2001 im Wege eines Erbbaurechtsvertrages an Hannover 96 GmbH & Co. KG aA abgegeben worden.



Beschlossen worden ist u.a., dass an den Verein für die Sanierung der Anlage ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 800.000 DM (409.033,50 €) gezahlt wird und für den Bau eines weiteren Fußballplatzes auf der sog. Clausewitzwiese eine Zuwendung in Höhe von 100.000 DM (51.129,19 €) aus Mitteln des allgemeinen Grunderwerbs gewährt wird.

Der Investitionskostenzuschuss ist um einen Betrag von 49.873,67 DM (25.500 €) reduziert, da nach Absprache mit Hannover 96 im Jahr 2000 bauliche Maßnahmen in dieser Größenordnung durchgeführt worden sind.

In einem Zusatzantrag ist 1997 als Bedingung beschlossen worden, dass mit dem Bau des zusätzlichen Sportplatzes erst begonnen und die Zuwendung erst ausgezahlt werden darf, wenn Hannover 96 GmbH & Co. KG aA das Eilenriedestadion rechtlich bindend übernommen hat und einen schlüssigen Plan für die Erneuerung und Instandhaltung des Stadions vorgelegt hat. Mit dem Beschluss zur DS 3074/2000 – Zustimmung zum Abschluss des Erbbaurechtsvertrages - ist diese Bedingung noch einmal bekräftigt worden. Grundlage für diesen Beschluss war die Vereinbarung mit Hannover 96 GmbH & Co. KG aA, bis zum 30.06.2005 Investitionen im Bereich des Eilenriedestadions in Höhe von rd. 1,5 Mio. € zu tätigen.

Die erste Bedingung ist mit der Betriebsübernahme zum 01.03.2001 erfüllt.

Mit Schreiben vom 25.02.2004 legt Hannover 96 GmbH & Co. KgaA ein Gesamtkonzept für das Eilenriedestadion vor, das stufenweise umgesetzt werden soll.

Nach den vorgelegten Plänen sind folgende Maßnahmen vorgesehen, um im Eilenriedestadion das Nachwuchsleistungszentrum des Vereins einzurichten.

Im Bereich des Tribünengebäudes:

- Sanierung der Sanitärbereiche
- Sanierung der Trinkwasserversorgung
- Sanierung des Rohrleitungssystems
- Dachsanierung
- Sanierung der Energieversorgung
- Sanierung und Modernisierung der Umkleide- und Duschräume
- Einbau von Funktionsräumen

Außenanlagen:

- Bau von zwei Trainingsplätzen im Stadion-Innenraum
- Umwandlung des Tennenplatzes in einen Rasenplatz
- Neubau eines Rasenplatzes
- Sanierung der Trainingsbeleuchtung
- Neubau einer Flutlichtanlage im Stadion


Die Kosten für die Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten im Tribünengebäude sind mit rd. 934.000 € und für die Maßnahmen im Außenbereich mit rd. 261.000 € veranschlagt. Zur Finanzierung der Gesamtkosten von rd. 1.386.691 € trägt die Stadt mit ihren Zuwendungen in Höhe von 434.662,69 € bei, den Rest muss Hannover 96 aufbringen. Damit ist auch die zweite Bedingung erfüllt.

Nach Auffassung der Verwaltung sollten die zugesagten Zuwendungen ausgezahlt werden, damit das Eilenriedestadion saniert und zu einem Nachwuchsleistungszentrum umgebaut werden kann.

Begründung für die beantragte überplanmäßige Ausgabe:

Die überplanmäßige Ausgabe ist nach § 89 NGO unvorhergesehen, da Hannover 96 GmbH & Co. KG aA erst mit Schreiben vom 25.02.2004 die Auszahlung der Zuwendungen beantragt hat, zu einem Zeitpunkt, zu dem der Haushaltsplan 2004 bereits beschlossen war. Ein Verschieben auf den Haushalt 2005 ist nach Ansicht des Vereins nicht möglich, da sowohl von Seiten der Stadt als auch vom Deutschen Fußball-Bund Vorgaben bestehen, die Maßnahmen bis 2005 abzuschließen.

Sie ist unabweisbar, weil es sich um die Umsetzung von Ratsbeschlüssen aus den Jahren 1997 und 2001 und die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen handelt.

67.6 
Hannover / 07.05.2004