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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1910 - Studentisches Wohnen am Göttinger Hof
Auslegungsbeschluss
Antrag,
1. dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1910 mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen der Planung auf verschiedene Geschlechter sind nicht erkennbar.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Der Bebauungsplan hat die Aufgabe bauliche und sonstige Nutzungen von Grundstücken zu regeln. Im konkreten Fall werden neue Baurechte auf dem bereits versiegelten Grundstück begründet. Werden diese Baurechte anschließend ausgeübt, wird dies vorraussichtlich Auswirkungen auf das Klima haben. Maßnahmen zum Klimaschutz sind in der Begründung unter Punkt 4.5 Klimaschutz und ökologische Standards behandelt.
Kostentabelle
Für die Landeshauptstadt Hannover entstehen keine Kosten.
Begründung des Antrages
Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, auf dem ca. 1630 m² großen Grundstück am Göttinger Hof ein Micro-Apartmenthaus vorwiegend für Studierende und Auszubildende zu errichten. Das Plangebiet umfasst die dreieckige Fläche im Einmündungsbereich der Straßen Göttinger Hof und Göttinger Chaussee. Es liegt im Schnittbereich zwischen gewerblichen Nutzungen im Westen und Wohngebieten im Norden, Osten und Süden. Das Grundstück wird zurzeit als Parkplatz genutzt und ist bereits versiegelt. Die vorliegende Planung bietet die Möglichkeit dem Grundstück eine sinnvolle Folgenutzung zuzuführen. Zudem wird durch die Schaffung von zusätzlichen Wohnraum in städtisch-integrierten Lagen ein Beitrag zur Mobilisierung von innerstädtischen Baulandpotenzialen geleistet und dadurch eine Versiegelung von Flächen im Außenbereich vermieden.
Mit dem vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1910 „Studentisches Wohnen am Göttinger Hof“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Micro-Apartmenthauses geschaffen werden.
Der Stadtbezirksrat Ricklingen hat am 01.12.2022 (Drs.-Nr. 15-3002/2022) die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 02.01.2023 bis 01.02.2023 statt. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
In der Zeit vom 27.07.2023 bis 28.08.2023 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) zu dem Entwurf des Bebauungsplans beteiligt. Die während der TöB eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen werden in der Anlage 3 behandelt.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 4 beigefügt.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.
61.12
Hannover / Sep 12, 2024