Drucksache Nr. 1063/2022:
Umstrukturierung der großen altersübergreifenden Gruppe in der Kindertagesstätte Freytagstraße

Inhalt der Drucksache:

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1063/2022
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Umstrukturierung der großen altersübergreifenden Gruppe in der Kindertagesstätte Freytagstraße

Antrag,

zu beschließen,
  • die bestehenden 25 Plätze der großen altersübergreifenden Gruppe in der Kita Freytagstraße, Freytagstraße 14, 30169 Hannover, in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V., in eine Kindergartengruppe mit 21 Plätzen in Ganztagsbetreuung umzustrukturieren, sowie
  • zum 01.08.2022, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz-BKE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501
Kindertagesbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 1.000,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -1.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 77,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 15,00 €
Transferaufwendungen -18.900,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 18.808,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 18.808,00 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Zuwendung an den Träger. Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze wurden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der gesetzlichen Änderungen zum 01.08.2018 abgesetzt. Die Pauschale für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen wird für die Anschaffung von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in der Kindertagesstätte eingesetzt.

Begründung des Antrages

In der 6- gruppigen Einrichtung der AWO werden die Kinder zur Zeit in einer Krippengruppe, drei Kindergartengruppen, einer großen altersübergreifenden Gruppe und einer Hortgruppe betreut. Nach Auskunft des Trägers ist die Nachfrage nach Hortplätzen in der Einrichtung zurückgegangen und somit können die Plätze nicht mehr ausreichend belegt werden. Dies liegt u.a. an einem verbesserten Ganztagsangebot in den umliegenden Ganztagsschulen.
Vor diesem Hintergrund hat der Träger sich für eine Umstrukturierung der großen altersübergreifenden Gruppe in eine Kindergartengruppe mit 21 Plätzen entschieden und einen entsprechenden Antrag gestellt. Eine Belegung mit 25 Plätzen ist aufgrund der gesetzlich geforderten Raumgrößen für eine Kindergartengruppe leider nicht umsetzbar.

Durch die Umstrukturierung wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot nachgekommen. Die Planungen sind im Vorfeld mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover - Landesjugendamt - abgestimmt worden. Die entsprechende Betriebserlaubnis wird vom Träger beantragt.
51.42 
Hannover / 21.04.2022