Drucksache Nr. 1062/2013:
Umstrukturierung und Einrichtung einer Fördergruppe in der Kita Wietzegraben 78

Inhalt der Drucksache:

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1062/2013
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Umstrukturierung und Einrichtung einer Fördergruppe in der Kita Wietzegraben 78

Antrag,

zu beschließen,
  • in der Kindertagesstätte Wietzegraben 78, 30179 Hannover, in Trägerschaft der Gemeinnützigen Gesellschaft für paritätische Sozialarbeit (GGPS) eine Hortgruppe (20 Kinder, 5 Std. Betreuung) aufzulösen und in eine Fördergruppe (10 Kindergartenkinder, Ganztagsbetreuung) umzustrukturieren

und
  • ab 01.08.2013, spätestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Beihilfen gemäß der Richtlinie für Gruppen für Kinder mit besonderem Förderbedarf - Fördergruppen - zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
51410100 lfd. Zuwendung BKE-Kitas
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 115.000,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -115.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -115.000,00 €

Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Für in der Gruppe betreute Kinder, bei denen eine Anerkennung nach § 35 a SGB VIII - Seelische Behinderung - nachträglich festgestellt wird, kann außerdem eine Erstattung über den Jugendhilfelastenausgleich bei der Region Hannover beantragt werden. Dadurch würde sich der Aufwand für den städtischen Haushalt reduzieren.
Mit Drucksache 1610/2012 wurden bereits für die Schaffung von vier neuen Fördergruppen insgesamt 400.000,00 € bereitgestellt.
Die laufenden Kosten für die Hortplätze in Höhe von ca. 87.500,00 € entfallen zunächst, müssen aber weiterhin im Produkt 36501 vorgehalten werden, da eine Verlagerung an einem anderen Standort vorgesehen ist.

Begründung des Antrages


Es besteht stadtweit ein hoher Bedarf an Betreuung für Kinder mit sozial-emotionalen und individuellen Benachteiligungen. Für diese Kinder sollen stadtweit vier Fördergruppen für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung eingerichtet werden (DS 1610/2012).

Der Förderbedarf für diese Kinder besteht auch im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide und hier besonders im Stadtteil Sahlkamp. Mit der Einrichtung der Fördergruppe in der Kita Wietzegraben 78 wird eine wohnortnahe Betreuung umgesetzt.

Die entsprechenden Räumlichkeiten stehen in der Einrichtung durch díe Umstrukturierung einer Hortgruppe zur Verfügung. Bauliche Veränderungen sind nicht erforderlich. Der Träger hat um eine Umstrukturierung gebeten, weil die Nachfragen für diese Hortgruppe bereits seit mehreren Jahren rückläufig sind. Die reduzierten Hortplätze werden bedarfsgerecht an einem anderen Standort verlagert.
51.41 
Hannover / 02.05.2013