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Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Die Stadtwerke Hannover AG und die GETEC Gesellschaft für Wärmeversorgung und Energiemanagement mbH Hannover sind von der Landeshauptstadt Hannover mit dem Betrieb der öffentlichen Nahwärmeversorgung Kronsberg beauftragt worden. Die inhaltlich gleichlautenden Verträge beider Nahwärmeversorger enthalten Preisgleitklauseln, die jährlich zum 01.04. eine Preisanpassung möglich bzw. erforderlich machen.
Arbeitspreis (wird je nach verbrauchter Megawattstunde (MWh) Wärme berechnet, dies entspricht analog den abgerechneten Einheiten auf der Telefonrechnung)
Der Arbeitspreis liegt gegenüber dem Vorjahr um ca. 13,4 % höher. Die Erhöhung des Arbeitspreises resultiert aus dem im gleichen Umfang angestiegenen Ölpreis im Jahr 2004 gegenüber 2003 (Basis: leichtes Heizöl HEL im Stadtgebiet).
Leistungspreis (ist für die vorgehaltene Anschlussleistung je kW, entspricht analog der Grundgebühr für den Telefonanschluss auf der Telefonrechnung)
Der Leistungspreis sinkt gegenüber dem Vorjahr um ca.1,7 %, da die Preise für Waren und Dienstleistungen nur leicht anstiegen, sich aber die leicht gestiegenen Erlöse aus der Stromproduktion des BHKWs (Blockheizkraftwerkes) kostenmindernd auswirken.
Die Preisveränderungen für die einmalig fällig werdenden Baukostenzuschüsse und Anschlusskosten sowie für die Übergabestationen resultieren ebenfalls aus den gestiegenen Waren- und Dienstleistungspreisen.
Für den Durchschnittshaushalt bringt diese Preisanpassung in der Summe aus Arbeitspreis und Leistungspreis eine Erhöhung der Wärmekosten. Für eine 70m²-Wohnung (Wärmeanschlussleistung 3,33 KW, Wärmeverbrauch 5705 KWh pro Jahr) in einem Mehrfamilienhaus erhöhen sich diese incl. Mehrwertsteuer durchschnittlich um 9,2 % (von 492 € auf 538 € jährlich). Die Abrechnungskosten sind nicht enthalten.
Zum Vergleich sind folgend die Wärmemehrkosten für Fernwärmelieferungen in dem hier zugrunde liegenden Zeitraum (Stichtage 1.4.2004 und 1.4.2005) in der Stadt Hannover angegeben: Der Fernwärme - Arbeitspreis und der Fernwärme - Leistungspreis sind jeweils um 12,8 % gestiegen. Die Fernwärme - Kosten sind somit um 12,8 % gestiegen.
Die Stadt als Träger der öffentlichen Einrichtung der Nahwärmeversorgung Kronsberg hat die Pflicht, die Preise festzusetzen. Sie hat aber auch das Recht, niedrigere als die vertraglich mit den Nahwärmebetreibern vereinbarten Entgelte festzusetzen. Sie muss den Betreibern dann allerdings die Differenz als entgangene Einnahmen erstatten.