Informationen:
Beratungsverlauf:
- 23.05.2019: Ratsversammlung: schriftliche Beantwortung
Anfragesteller(in):
Ratsherr Tobias Braune
Ratsherr Tobias Braune
Ein weiteres Beispiel aus der Praxis: X. wird aufgrund minderer Intelligenz ( IQ unter 70 ) als schwachsinnig eingestuft. In der Rechtsprechung sprich man dann von verminderter Schuldfähigkeit. X. hat eine Merkfähigkeit von maximal 10 Sekunden, danach sind sämtliche Informationen wieder gelöscht. X darf nun wählen gehen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Wie viele vollbetreute Menschen leben in Hannover?
Wie möchte die Verwaltung einer fairen Wahl für diese Menschen gerecht werden, da ein einzelner Betreuer immer subjektiv ist, werden die Menschen demnächst von einem Betreuerstab zur Wahlurne begleitet?
In wie fern ist das Gleichstellungsbüro mit der Rechtsprechung und der aktuellen Sachlage vertraut, gab es hinsichtlich der neuen Rechtslage Fortbildungen?
Mit besten Grüßen
Tobias Braune