Drucksache Nr. 1060/2007:
Fortführung der hannoverimpuls GmbH

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Gleichstellungsausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
1. In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts-
und Liegenschaftsangelegenheiten
2. In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen
und Rechnungsprüfung
3. In den Verwaltungsausschuss
4. In die Ratsversammlung
An die Damen und Herren des
Gleichstellungsausschusses zu Information
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1060/2007
5
 

Fortführung der hannoverimpuls GmbH

Antrag, zu beschließen


1. Der Einrichtung der EFRE-Regionalagentur bei der hannoverimpuls GmbH sowie der dazu erforderlichen Änderung des Gesellschaftsvertrages auf der Grundlage des als Anlage 5 beigefügten Entwurfes wird zugestimmt.
2. Auf den vertraglich zum 30.06.2009 bestehenden möglichen Kündigungs- termin wird verzichtet, so dass die hannoverimpuls GmbH gemäß Gesellschaftsvertrag (Anlage 5) bis zum 31.12.2012 fortgeführt wird.

3. Der/die Stimmführer/in der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschaf- terversammlung wird angewiesen, die erforderlichen Beschlüsse zur Umsetzung des Ratsbeschlusses zu treffen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Von den Zielsetzungen und Aktivitäten der hannoverimpuls GmbH können Frauen und Männer gleichermaßen profitieren. Zu den Aktivitäten von Genderimpuls siehe Anlage 3.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen, da die im Gesellschaftsvertrag verankerten Zahlungsabsichten der Landeshauptstadt Hannover nicht geändert werden.

Begründung des Antrages


Region Hannover und Landeshauptstadt Hannover halten jeweils 50 % der Geschäftsanteile der hannoverimpuls GmbH. Gemäß § 18 des Gesellschaftsvertrages ist das Ausscheiden eines Gesellschafters mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum 31.12.2007 möglich.

Aus Sicht der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover, der Verwaltung der Region Hannover und des Aufsichtsrates von hannoverimpuls hat die hannoverimpuls GmbH bisher erfolgreiche Arbeit geleistet, so dass keine Gründe für eine Kündigung gesehen werden; siehe Anlage 1.

Dies wird aus Sicht der Verwaltung auch durch die perspektivische Ausrichtung und Zukunftsfähigkeit der Fokusbranchen von hannoverimpuls unterstrichen, die die Geschäfts- führung von hannoverimpuls in Anlage 2 dargestellt hat.

Die Aktivitäten des Expertinnenkreises Genderimpuls, dem auch die Gleichstellungsbeauf- tragten der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover angehören, sind in Anlage 3 dargestellt. Genderimpuls empfiehlt ebenfalls eine Fortsetzung der Arbeit von hannoverimpuls.

zu 1)

Zur Umsetzung der EFRE-Strukturpolitik im Wirtschaftsraum Hannover (siehe Anlage 4) soll bei der hannoverimpuls GmbH ein neuer Geschäftsbereich eingerichtet werden, der von dem „EFRE-Förderausschuss“ als neuem Organ gesteuert und überwacht wird. Der EFRE-Förderausschuss ist als Gesellschafterausschuss mit speziellen Befugnissen (z.B. Weisungsrecht) und mit entsprechenden Abgrenzungen zu den Aufgaben des Aufsichtsrates konzipiert.

Die EFRE-Regionalagentur wird voraussichtlich mit 5 Stellen ausgestattet. Die Personal- und Sachkosten werden aus dem Etat der hannoverimpuls GmbH – ohne zusätzliche Zuschüsse seitens Stadt und Region – finanziert. Für die veranschlagten 5 Jahre (bis 2012) ist mit Kosten in Höhe von ca. 1,8 Mio. € für die Regionalagentur zu rechnen, die die Finanzierung von 5 Mitarbeiter/innen enthält.

Die in Verbindung mit der Einrichtung der EFRE-Regionalagentur erforderlichen Änderungen im Gesellschaftsvertrag sind in Anlage 5 dargestellt.

zu 2)

Die im Gesellschaftsvertrag verankerte Kündigungsmöglichkeit 2009 soll gestrichen werden. Neben der Planungssicherheit für hannoverimpuls wird erwartet, dass dieses Bekenntnis der Gesellschafter insbesondere seitens der Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft als positives Signal verstanden wird und die Erfolgschancen von hannoverimpuls erhöht.

Vor dem Hintergrund der erzielten Erfolge und der künftigen strategischen Ausrichtung der Wirtschaftsförderaktivitäten von hannoverimpuls empfiehlt die Verwaltung, schon jetzt auf die im Gesellschaftsvertrag verankerte Kündigungsmöglichkeit 2009 zu verzichten. Dadurch dauert die gesellschaftsvertragliche Laufzeit der hannoverimpuls GmbH gemäß Gesell- schaftsvertrag bis zum 31.12.2012 an. Ein Verzicht auf die Kündigungsmöglichkeit 2009 ist auch notwendig auf Grund der geplanten Einrichtung der EFRE-Regionalagentur für die Förderperiode 2007-2013 in Form eines neuen Geschäftsbereichs bei der hannoverimpuls GmbH.


zu 3:
Zur Umsetzung der Beschlüsse sind Gesellschafterbeschlüsse notwendig, die eine entsprechende Weisung an den/die Stimmführer/in erfordern.

Eine Drucksache mit gleichen Beschlussanträgen und Anlagen befindet sich zeitgleich in den Gremien der Region Hannover.
20.20  / 20 / Dez II / 23 / Dez V
Hannover / 27.04.2007