Drucksache Nr. 1059/2025:
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 545, 4. Änderung - Schulenburger Landstraße West, Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
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1059/2025
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Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 545, 4. Änderung - Schulenburger Landstraße West, Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 545, 4. Änderung - Schulenburger Landstraße West, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung gem. Anlage 2 zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Bebauungsplan und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf alle Menschen aus.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Auswirkungen auf das Klima sind nicht zu erwarten, da mit dieser Bebauungsplanänderung ausschließlich Nutzungseinschränkungen erfolgen.

Kostentabelle

Für die LHH entstehen keine Kosten.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 545 sowie seiner 1. bis 3. Änderungen. Festgesetzt sind Gewerbegebiete und ein Sondergebiet - Möbel- / Einrichtungshaus.

Ziel und Zweck der Änderung des Bebauungsplanes ist es, durch eine ergänzende textliche Festsetzung spiel-, erotik- und freizeitorientierte Vergnügungsstätten sowie Bordelle und bordellartige Betriebe auszuschließen. Dies dient der Sicherung des gemäß des Einzelhandelskonzeptes der Landeshauptstadt Hannover vorhandenen Einzelhandelsonderstandortes und damit der Umsetzung des Vergnügungsstättenkonzeptes der Landeshauptstadt Hannover.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 545, 4. Änderung hat vom 27.03.2025 bis zum 28.04.2025 öffentlich ausgelegen. In dieser Zeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde vom 27.03.2025 bis zum 28.04.2025 durchgeführt. Der Bebauungsplanentwurf sowie die Begründung des Entwurfes wurden aufgrund der Ergebnisse der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB geprüft. Die Begründung wurde redaktionell überarbeitet. Der Bebauungsplanentwurf wurde unverändert übernommen.

Der Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.

61.11 
Hannover / May 14, 2025