Informationen:
verwandte Drucksachen:
1059/2025 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 22.05.2025: Verwaltungsausschuss: Einstimmig
- 22.05.2025: Ratsversammlung: Einstimmig
Nachrichtlich:
- Stadtbezirksrat Nord
- Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
1059/2025 (Originalvorlage) |
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In den Verwaltungsausschuss In die Ratsversammlung An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis) An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis) |
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Ziel und Zweck der Änderung des Bebauungsplanes ist es, durch eine ergänzende textliche Festsetzung spiel-, erotik- und freizeitorientierte Vergnügungsstätten sowie Bordelle und bordellartige Betriebe auszuschließen. Dies dient der Sicherung des gemäß des Einzelhandelskonzeptes der Landeshauptstadt Hannover vorhandenen Einzelhandelsonderstandortes und damit der Umsetzung des Vergnügungsstättenkonzeptes der Landeshauptstadt Hannover.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 545, 4. Änderung hat vom 27.03.2025 bis zum 28.04.2025 öffentlich ausgelegen. In dieser Zeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde vom 27.03.2025 bis zum 28.04.2025 durchgeführt. Der Bebauungsplanentwurf sowie die Begründung des Entwurfes wurden aufgrund der Ergebnisse der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB geprüft. Die Begründung wurde redaktionell überarbeitet. Der Bebauungsplanentwurf wurde unverändert übernommen.
Der Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.