Drucksache Nr. 1058/2019 N1:
Einziehung einer Teilfläche der Fössestraße

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
1058/2019 N1
1
 
Die Neufassung der Drucksache ist erforderlich, da sich die vorgesehenen Vertragsbedingungen mit den Städtischen Häfen geändert haben.

Einziehung einer Teilfläche der Fössestraße

Antrag,

der Einziehung einer Teilfläche der Straße "Fössestraße", wie in der Anlage 1 dargestellt, zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG i. V. mit § 10 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Fössestraße im Abschnitt zwischen 35m westlich der Straße "Am Lindener Hafen" und dem Ende dient ausschließlich der Erschließung von Flächen der Städtischen Häfen (OE 82). Die Städtischen Häfen möchten für diesen Straßenabschnitt die Straßenbaulast übernehmen und in eigener Verantwortung die Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht ausüben. Die Erschließung aller anliegenden Grundstücke wird durch die Städtischen Häfen auch weiterhin sichergestellt.





Die Grundstücksfläche des einzuziehenden Teils der Fössestraße wird nicht an die Städtischen Häfen übertragen, sondern verbleibt im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover.

Die beiden in dem fraglichen Abschnitt an die Fössestraße angrenzenden Grundstücke der Städtischen Häfen sind langfristig an ein und denselben Betrieb verpachtet. Ziel ist es, innerbetriebliche Verkehre zwischen den beiden Grundstücken zu vereinfachen. Der abzuschließende Nutzungsvertrag mit den Städtischen Häfen für den einzuziehenden Streckenabschnitt der Fössestraße wird befristet auf die bis 2046 laufenden Pachtverhältnisse für diese Grundstücke abgeschlossen.

Der fragliche Straßenabschnitt soll somit zukünftig zeitlich befristet eine Privatstraße der Städtischen Häfen werden. Die Baulast und Verkehrssicherungspflicht für diesen Straßenabschnitt gehen mit dem Tage der Einziehung auf die Städtischen Häfen über.
66.11 .2
Hannover / 06.09.2021