Drucksache Nr. 1057/2025:
Städtebauliche Ziele der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1551 – Oheriedentrift–

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1057/2025 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
Nr.
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1057/2025
1 (nur online)
 

Städtebauliche Ziele der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1551 – Oheriedentrift–

Antrag,

dem Beschluss des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode zur Festlegung der im Antrag genannten städtebaulichen Ziele im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1551 in den Punkten:
1.) „Begrenzung der Wohneinheiten“
2.) „Anpassung an die Topographie der bestehenden Kronsberg Bebauung“
3.) „Erhalt der Grünflächen“
nicht zu folgen und in dem Punkt:
4.) „Verkehrskonzept“
zu folgen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen der Planung auf verschiedene Geschlechter sind nicht erkennbar.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die Klimawirkungsprüfung wird im Laufe des Verfahrens durchgeführt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode hat in seiner Sitzung am 12.03.2025 beschlossen, die städtebauliche Zielsetzung aus dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans 1551, 5.Änderung vorzudefinieren (siehe Anlage 1 Drs. 15-0583/2025). Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Zu Punkt 1) – Begrenzung der Wohneinheiten

Die Verwaltung empfiehlt, von einer vordefinierten Begrenzung der Wohneinheiten abzusehen.

Mit der Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans 1551 wird das Ziel verfolgt, das bestehende Bebauungskonzept aufgrund der Erkenntnisse aus 30 Jahren städtebaulicher Entwicklung am Kronsberg fortzuschreiben. Somit soll das Bauleitplanverfahren dazu dienen ein abgestimmtes städtebauliches Gesamtkonzept zu erarbeiten, bei dem städtebauliche Qualitäten in Bezug auf Kubaturen und Wohntypologien in einem öffentlichen Planungsprozess diskutiert und konkretisiert werden. Um zunächst eine Arbeitsgrundlage für die erforderlichen Gutachten, u.a. für die Erstellung des Verkehrsgutachtens (siehe Punkt 4), zu haben, musste eine Eingangsannahme gewählt werden, auf die sich auch der Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplans 1551 bezieht. Diese stellt ebenfalls keine Vorfestlegung an die Planung dar.

Ziel der städtebaulichen Planung ist es somit, eine Lösung zu finden, die in bestmöglichem Maße Qualitätsansprüche an bauliche Entwicklungen am Kronsberg, an Umwelt- und Klimaaspekte sowie an die wohnungspolitischen Zielsetzungen der Landeshauptstadt Hannover vereint.

Zu Punkt 2) – Anpassung an die Topographie

Die Verwaltung empfiehlt, sich nicht im Vorfeld des planerischen Prozesses auf eine Abstufung der Geschossigkeit zum Kronsberghang hin festzulegen.

Die Gestaltung der Baukörper ist elementarer Teil des planerischen Entwurfsprozesses, dessen Zielsetzung die Schaffung eines qualitätsvollen Städtebaus unter Berücksichtigung des wertvollen umliegenden Landschaftsraums ist. Somit ist es Gegenstand der Aufgabenstellung zum städtebaulichen Konzept, einen qualitativen Umgang mit der Topographie und der Ausbildung der baulichen Struktur hin zum Hang des Kronsbergs zu finden. Was den Bebauungsplänen Nr. 1551 und Nr. 1552 1996 als konzeptioneller Ansatz zugrunde lag, wurde im Prozess um Kronsberg Süd bereits mit dem Gesamtkonzept von Astoc und West 8 aus 2016 weiterentwickelt. Das Konzept am Kronsberg Süd zielt darauf ab, den hochwertigen Landschaftsraum mit der Bebauung stärker zu verzahnen und somit für einen größeren Teil der Bewohnerschaft erlebbar zu machen. Die unterschiedlichen Wohntypologien wurden somit nicht mehr von West nach Ost gestaffelt, sondern in den einzelnen Baublöcken integriert. Daraus folgte eine veränderte Abwicklung der Geschossigkeiten. Diese Erkenntnisse sollen Grundlage für die anstehende Planung sein.

Zu Punkt 3) – Erhalt der Grünflächen

Die Verwaltung empfiehlt das Beibehalten der im Bebauungsplan festgesetzten Grünfläche im Vorfeld nicht festzulegen.

Die Positionierung der im geltenden B-Plan 1551 festgesetzten öffentlichen Grünfläche folgt dem zugrundeliegenden planerischen Konzept zur Weltausstellung EXPO 2000. Nach Evaluierung der tatsächlichen Nutzung und Inanspruchnahme der realisierten Freiflächen wurde im Rahmen der städtebaulichen Planung zum Neubaugebiet Kronsberg Süd ein weiterentwickeltes Konzept der Freiflächen einhergehend mit einem überarbeiteten Grün- und Freiraumkonzept umgesetzt. Dazu gehörte die großräumigere Verteilung des öffentlichen Grüns im Gebiet mit fließendem Übergang in den umliegenden Landschaftsraum. Für den nördlichen Kronsberg ist nun ebenfalls vorgesehen, über Neuordnungsmöglichkeiten nachzudenken und einen ggf. optimierten Umgang mit dem Grün- und Freiraum zu prüfen, um den Mehrwert öffentlich zugänglichen Grün- und Freiraums für den gesamten nördlichen Bereich zu steigern. Hierzu sind bspw. eine Verteilung des öffentlichen Grüns über das gesamte Plangebiet – sodass mehr Baukörper direkte Bezüge zu diesem erhalten – sowie die großen Potenziale von Vernetzungen mit dem umliegenden Landschaftsraum zu betrachten. Im planerischen Prozess gilt es, eine zugleich harmonische, attraktive und funktionale Figur aus Städtebau und Freiraum zu finden, die sowohl mit Blick auf Klimaaspekte als auch Nutzungsansprüche tragfähig ist.

Zu Punkt 4) – Verkehrskonzept

Im Rahmen der 5. Änderung des Bebauungsplans 1551 wird ein Verkehrsgutachten als Grundlage für das städtebauliche Gesamtkonzept erstellt. Die Auftragsvergabe des Gutachtens steht unmittelbar bevor. Die aufgeworfenen Themen (Ausbau / Umbau der Von-Escherte-Straße und Anecampstraße, Radwegeführung und Ausbauqualitäten, Schulwegsicherung) sind Gegenstand der Begutachtung und werden im weiteren Planungsprozess erörtert.

61.13 
Hannover / May 14, 2025