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1. dem Umbau der Schwarzwaldstraße im Abschnitt zwischen Wiehenweg und Steigerwaldweg, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 759.000 € zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr.2 NKomVG
2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 51106017
Bezeichnung Stadterneuerung Sahlkamp / Schwarzwaldstraße
I.51106.017
Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2024 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 61 sichergestellt. Die gesamte Finanzierung erfolgt mit Städtebaufördermitteln aus dem Programm Soziale Stadt Sahlkamp.
Anlass:
Ausgelöst wurden die Planungsüberlegungen zur Umgestaltung der Schwarzwaldstraße bereits im Rahmen der Beteiligung zum Stadteilpark. Anwohnern äußerten damals den Wunsch, eine Teilsperrung der Straße für den Autoverkehr zwischen ihren Wohnungen (den östlich an den Verlauf der Schwarzwaldstraße angrenzenden, hoch verdichteten Wohnblocks der Deutsche Wohnen) und dem neu gestalteten Park westlich der Schwarzwaldstraße in Betracht zu ziehen. Damit sollte insbesondere Kindern die Möglichkeit eröffnet werden, autofrei und ohne Begleitung Erwachsener die neuen Spiel- und Freizeitangebote im Park zu erreichen.
Für das Sanierungsgebiet insgesamt bildet die Straßenumgestaltung einen wichtigen Baustein einer von attraktiven Spiel- und Aufenthaltsangeboten begleiteten Fußgängerachse durch das Quartier.
Fußgängerachse: Grünzug Fuchswinkel – Märchenweg - Sahlkampmarkt und das Einkaufszentrum Hägewiesen (in Planung) – Stadtteilpark – Schwarzwaldstraße - Spessarthof (im Bau) - Querung Ada-Lessing-Straße – Spielplatz
Skizze: Büro mesh-Landschaftsarchitekten, Hannover
Ausgangslage:
Die Schwarzwaldstraße liegt im Sanierungsgebiet Sahlkamp-Mitte. Zu den beschlossenen Sanierungszielen für das Gebiet zählen die Aufwertung öffentlich genutzter Räume in Bezug auf Gestaltung, Sicherheit, Nutzbarkeit und Aufenthaltsqualität sowie die Nutzungsänderung und Umstrukturierung von untergenutzten privaten und öffentlichen Verkehrsflächen.
Übergeordnete Zielsetzungen, die mit dem hier beschriebenen Projekt verfolgt werden, betreffen klimarelevante Aspekte sowie die Themen Verkehrssicherheit, Inklusion, die Verbesserung des Freiraumangebotes und speziell für Sahlkamp-Mitte den Ausbau und die Aufwertung der fußläufigen Wegeverbindungen im Quartier.
Um die Auswirkungen der geplanten Sperrung zu untersuchen, wurde zunächst ein sechsmonatiger Verkehrsversuch durchgeführt. Am Ende der sechs Monate führte die Verwaltung unter den Bewohner*innen eine repräsentative Befragung zur Evaluation durch. Eine sich daraus ergebende überwiegende Zustimmung führte in Abstimmung mit der Sanierungskommission Sahlkamp-Mitte zur Beauftragung eines Planungsbüros mit der Erstellung einer Entwurfsplanung. Es wurden zwei Varianten entwickelt die gemeinsam mit den Anwohnern und der Politik intensiv diskutiert und im Rahmen einer Beteiligungsaktion („Freiraumversuch“) erprobt wurden. Dabei fiel eine eindeutige Entscheidung für den im folgenden beschriebenen „Bewegten Boulevard“.
Der mit der Maßnahme verbundene Gewinn an Freiraumqualitäten wurde im Beteiligungsverfahren deutlich höher bewertet als der damit verbundene Rückbau und Entfall von 41 Stellplätzen. Zuvor hatten Zählungen ergeben, dass in den umliegenden Quartiersgaragen etwa 220 Stellplätze unvermietet sind, Zählungen in den angrenzenden Straßenräumen hatten zudem gezeigt, dass eine große Anzahl an freien Stellplätzen im öffentlichen Raum zur Verfügung steht.
Ist-Zustand:
Aktuell verfügt die Schwarzwaldstraße über einen konventionellen Straßenquerschnitt. Eine rund 4,70 m breite, asphaltierte Fahrbahn wird beidseitig von zweireihigen Gossen gesäumt. Östlich der Fahrbahn schließt sich ein Abschnitt mit rotem Klinker befestigter Längsstellplätze an. Auf der westlichen Straßenseite ist der Parkraum in Form von Senkrechtstellplätzen organisiert, die ebenfalls mit roten Straßenbauklinkern befestigt sind. Einschließlich der beidseitig angrenzenden Gehwege aus Betonsteinplatten verfügt die Straße über eine Gesamtbreite von 15,00 m. Lediglich im Bereich der Längsstellplätze vergrößert sich der Straßenraum auf 17,10 m. Zufahrten zu den Grundstücken sind aus SF-Pflaster hergestellt, im Bereich der Parkzugänge sind Gehweg- und Zufahrtsflächen mit Straßenbauklinkern verschiedener Maße befestigt.
1. Beschreibung des Vorhabens
Der Entwurf lehnt sich mit seinen Gestaltungsmerkmalen an den bereits im Rahmen der Sanierung umgestalteten Stadtteilpark an. Für den individuellen Kfz-Verkehr soll der Bereich zwischen dem Wiehenweg und der südlichen Tiefgaragenzufahrt gesperrt werden. Feste und herausnehmbare Poller grenzen den gesperrten Bereich ab. Die innerhalb des gesperrten Abschnittes verbleibende, mäanderförmig verlaufende Fahrbahn erhält eine Breite von 3,50 m und bleibt einer Nutzung durch den Fuß- und Radverkehr sowie Entsorgungs- und Rettungsfahrzeuge vorbehalten. Seitliche Wege in verschiedenen Breiten, Formen und Befestigungsarten ermöglichen das Queren in den Stadtteilpark sowie vielfältige Nutzungen für den Fußverkehr, Spiel und Bewegung. Der südliche Straßenabschnitt des Umbaubereiches wird weiterhin für alle Kfz befahrbar sein. Dort bleiben Fahrbahn und Gehwege in ihrer ursprünglichen Breite und die Trennung durch Bordanlagen erhalten. Zur weiteren Gewährleistung der Wendemöglichkeiten für Pkw werden an beiden Bauenden Wendeanlagen unter Nutzung der Seitenflächen hergestellt.
Insgesamt wird die befestigte Fläche durch die Neuplanung von ca. 2500 m² auf ca. 1880 m² reduziert. Die Größe der Grünflächen erhöht sich hingegen von ca. 154 m² auf ca. 774 m². Mit der neuen Gestaltung entsteht eine große Offenheit und Vielfalt für unterschiedliche Nutzungen. Der Schwerpunkt der Angebote liegt in einer Ergänzung zu den Spielflächen des benachbarten Stadtteilparks in linearen Bewegungsräumen und kleineren Bereichen für nachbarschaftliche Begegnungen und Aufenthalt. Geschwungene und teilweise mit Gefälle angelegte Asphaltflächen bieten glatte, gut berollbare Bewegungsräume an, welche insbesondere Kindern und Jugendlichen einen sicheren Raum bieten, um Rad zu fahren, zu Skaten und andere Sportarten zu erproben. Rasenflächen erhöhen die Aufenthaltsqualität und steigern gemeinsam mit den offenen Versickerungsflächen die Biodiversität des Straßenraums. Der sensible Umgang mit dem auf den Verkehrsflächen anfallenden Regenwasser ist ein zentrales Thema der Klimaanpassung. Das gesamte Oberflächenwasser im verkehrsberuhigten Abschnitt wird über offene Gossen in Retentionsflächen abgeleitet. Zum Schutz vor Überflutung werden die Versickerungsmulden per Überlauf an den vorhandenen Regenwasserkanal angeschlossen.
Mit einer Ausnahme kann auch der Baumbestand erhalten bleiben und durch sechs Neupflanzungen zusätzlich ergänzt werden.
Bei der Neugestaltung sollen vorhandene Befestigungen erhalten bleiben (z.B. in Asphaltflächen) oder wiederverwendet werden (Straßenbauklinker, Betonplatten). Eine barrierefreie Gestaltung ermöglicht allen Bewohner*innen und Gästen des Stadtteils die Nutzung dieses neuen, außergewöhnlichen Freiraums.
2. UVP
Mit dem geplanten Umbau des Abschnittes der
Schwarzwaldstraße wird die städtebauliche Qualität der Umgebung gesteigert. Durch die umfassende Entsiegelung befestigter Verkehrsflächen, die vorgesehene Neupflanzung von sechs Bäumen und die partielle Versickerung anfallender Niederschlagswässer in seitlich anzulegenden Rasenmulden kann darüber hinaus eine Verbesserung der Klimabilanz im Quartier erreicht werden.
Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus. Ein zu beseitigender Baum wird im Umbaubereich adäquat ersetzt.
3. Bauzeit/ Bauablauf
In Abhängigkeit von verfügbaren personellen Kapazitäten für die weitere Bearbeitung der Maßnahmen und von den finanziellen Ressourcen ist ein Baubeginn im ersten Halbjahr 2024 angestrebt.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten muss die Baumaßnahme unter Vollsperrung durchgeführt werden. Im Zuge der Baudurchführung sind Leitungsreparaturen der SEH und weitere Leitungsumverlegungen vorgesehen.
Für die Herstellung des Boulevards und die damit verbundene, geplante Sperrung für den motorisierten Individualverkehr (MIV) im Abschnitt ist eine Teileinziehung nach § 8 NStrG erforderlich. Hierzu wird eine separate Drucksache vorgelegt.